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Beschlusstext (Eigenleistungen von Sportvereinen und deren finanzielle Vergütung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
72 kB
Datum
16.11.2017
Erstellt
14.12.17, 13:01
Aktualisiert
14.12.17, 13:01
Beschlusstext (Eigenleistungen von Sportvereinen und deren finanzielle Vergütung)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 14.12.2017 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 12. Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit vom Donnerstag, den 16.11.2017 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 9. Eigenleistungen von Sportvereinen und deren finanzielle Vergütung Vorlagennummer: 252/2017 Der Ausschuss stimmt der von der Verwaltung für die Erbringung von Eigenleistungen vorgeschlagenen Verfahrensweise zu: - - Alle Vereine mit Jugendabteilungen werden über die mögliche zusätzliche Erwirtschaftung von Jugendzuschüssen informiert. Bei Interesse melden sich die Vereine beim Fachbereich Kultur, Sport und Städtepartnerschaften, kurz FB 41. Durch den FB 41 erfolgt dann, wenn eine entsprechende Maßnahme zur Erledigung vorliegt, eine Auftragsvergabe an den interessierten Verein. Nach der Erledigung der Arbeit erfolgt durch den jeweiligen Fachbereich eine Kontrolle der Leistung. Wurde die Eigenleistung korrekt durchgeführt, erfolgt bei Einzelmaßnahmen sofort eine Auszahlung des zusätzlichen Zuschusses. Bei einer Dauermaßnahme erfolgt die Auszahlung am Ende des Jahres. Die Höhe der Vergütung (pro Stunde) für die erbrachten und die zukünftig geleisteten Eigenleistungen durch Vereine wird auf 17,50 € festgelegt. Für die Leistungen des Jahres 2017 werden rd. 16.000 € und für das Jahr 2018 rd. 20.000 € im Haushalt 2018 zur Verfügung gestellt. Einstimmig, 0 Enthaltungen