Daten
Kommune
Hürtgenwald
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45 kB
Erstellt
15.07.10, 18:42
Aktualisiert
15.07.10, 18:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
Hürtgenwald, den 14.07.2010
aus der Niederschrift über die 8. Sitzung
des Gemeinderates der Gemeinde
Hürtgenwald vom 08.07.2010.
öffentlicher Teil
Top
4.2
Ausbau der Gemeindestraße "Friedhofstraße" im Ortsteil Gey;
hier: Bauprogramm
103/2010
Beschluss:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald das
nachstehend aufgeführte Bauprogramm zum Ausbau der Gemeindestraße „Friedhofstraße“.
Der Ausbau der Gemeindestraße „Friedhofstraße“ beginnt an der Abzweigung Kreisstraße
29/
„Friedhofstraße“ in die Gemeindestraße „Friedhofstraße“ (Parkplatzparzelle Flur 10, Nrn. 176
und 252) und endet an der Einmündung in die Kreisstraße 31/“Broichstraße“ (Parzellen Flur
10, Nrn. 263 und 246).
Die Gemeindestraße „Friedhofstraße“ ist in ihrer Gesamtheit endgültig hergestellt, wenn ihre
Flächen im Eigentum der Gemeinde sind, sie eine Verbindung mit dem übrigen öffentlichen
Verkehrsnetz besitzt und folgende Bestandteile und Herstellungsmerkmale aufweist:
a) Mischverkehrsfläche für den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr, verkehrsberuhigt gestaltet
mit
Unterbau und Decke aus Asphalt und Pflaster (im Mittel 6,50 m);
b) dreizeilige Rinne auf der östlichen Seite; im Einmündungsbereich zur K 29 auf einer
Länge von
ca. 14 m beidseitig;
c) Mischverkehrsfläche, teilweise durch Pflanzbeete und Parkbuchten auf 3,20 m begrenzt;
d) Straßenentwässerungseinrichtungen, an die vorhandene Ortskanalisation angeschlossen;
e) Straßenbeleuchtung betriebsfertig.
Die exakten Ausbaumaße und der Ausbauumfang des Bauprogramms für die
Gemeindestraße „Friedhofstraße“ ergeben sich aus dem vom Ing.-Büro Dr. Jochims &
Burtscheidt gefertigten Ausbauplan, der in der Bau- und Umweltausschusssitzung unter TOP
1 vorgestellt wurde.
Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen