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Beschlusstext (Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gem. § 3 Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NW); hier: DN 198 - Kapellenwüstung Heiligenhäuschen, Brandenberg)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
10 kB
Erstellt
15.07.10, 18:42
Aktualisiert
15.07.10, 18:42
Beschlusstext (Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gem. § 3 Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NW);
hier: DN 198 - Kapellenwüstung Heiligenhäuschen, Brandenberg)

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Beschluss Hürtgenwald, den 14.07.2010 aus der Niederschrift über die 8. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald vom 08.07.2010. öffentlicher Teil Top 8. Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gem. § 3 Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NW); hier: DN 198 - Kapellenwüstung Heiligenhäuschen, Brandenberg 107/2010 Beschluss: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt nach Kenntnisnahme des Sachverhalts, vorbehaltlich der Zustimmung des Landesbetriebes Straßenbaus NRW, Niederlassung VilleEifel, im Rahmen des gesetzlichen Beteiligungsverfahrens die Kapellenwüstung Heiligenhäuschen, Denkmal-Nr. DN 198, Gemarkung Brandenberg, Flur 24, Nrn. 45 und 108, in die Bodendenkmalliste der Gemeinde Hürtgenwald aufzunehmen. Die Kapellenwüstung erhält die lfd. Nr. 30. Einstimmig, 0 Enthaltungen