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Beschlusstext (Benehmen nach §55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für die Haushaltsjahre 2014 und 2015)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
17 kB
Erstellt
03.10.13, 01:01
Aktualisiert
03.10.13, 01:01
Beschlusstext (Benehmen nach §55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für die Haushaltsjahre 2014 und 2015)

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Inhalt der Datei

Hürtgenwald, den 02.10.2013 Beschluss aus der Niederschrift über die 34. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald vom 24.09.2013. öffentlicher Teil 6. Benehmen nach §55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der 141/2013 Kreisumlage für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 Beschluss: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald verweigert das Benehmen im Sinne des §55 Abs. 1 KrO NRW zu der mit Schreiben vom 12.08.2013 mitgeteilten Erhöhung der Kreisumlage für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 und verweist im Übrigen auf die der Beschlussvorlage beigefügte Stellungnahme der Bürgermeisterkonferenz. BM CDU SPD FDP B´90/Die Grünen Hr. Prinz Gesamt Ja 1 10 4 2 1 Nein Enthaltungen 1 1 18 1 1