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Beschlusstext (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. F 4 (Nahversorgungszentrum Kleinhau); hier: Beschluss über die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
35 kB
Erstellt
03.10.13, 01:01
Aktualisiert
03.10.13, 01:01
Beschlusstext (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. F 4 (Nahversorgungszentrum Kleinhau);
hier: Beschluss über die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB)

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Beschluss Hürtgenwald, den 02.10.2013 aus der Niederschrift über die 34. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald vom 24.09.2013. öffentlicher Teil 4. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. F 4 (Nahversorgungszentrum Kleinhau); hier: Beschluss über die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB 133/2013 Beschluss: Es wird beschlossen, für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. F 4 (Nahversorgungszentrum Kleinhau) die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und gem. § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) mit den in der Sitzung vorgestellten Planunterlagen mit folgender Änderung durchzuführen: Die überbaubare Fläche des Standort „Imbiss“ entlang der Straße „Zum Steinbruch“ wird bis zur Einfahrt in südwestlicher Richtung verschoben, sofern Eigentümer und Betreiber damit einverstanden sind. Erklären sie sich mit dieser Änderung nicht einverstanden, wird wie in den vorgestellten Planunterlagen dargestellt verfahren. Der Bürgermeister wird beauftragt, das Erforderliche zu veranlassen. Einstimmig, 0 Enthaltungen