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Beschlusstext (Niederschrift über die 33. Sitzung des Gemeinderates am 11.07.2013; hier: Änderung der Niederschrift unter TOP 9)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
70 kB
Erstellt
03.10.13, 01:01
Aktualisiert
03.10.13, 01:01
Beschlusstext (Niederschrift über die 33. Sitzung des Gemeinderates am 11.07.2013;
hier: Änderung der Niederschrift unter TOP 9)

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Inhalt der Datei

Beschluss Hürtgenwald, den 02.10.2013 aus der Niederschrift über die 34. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald vom 24.09.2013. öffentlicher Teil 2. Niederschrift über die 33. Sitzung des Gemeinderates am 11.07.2013; hier: Ergänzung der Niederschrift unter TOP 9 131/2013 Beschluss: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald stimmt der Ergänzung der Niederschrift der 33. Sitzung des Gemeinderates am 11.07.2013 unter TOP 9 zu. Der vollständige Beschluss lautet demnach: 1. Der Gebührenmaßstab bei der Niederschlagswasser-Grundgebühr wird ab 01.01.2009 von „je Hausanschluss“ auf „m² abflusswirksame Fläche“ geändert. 2. Die Gebühren betragen hiernach im Jahr 2009 im Jahr 2010 im Jahr 2011 im Jahr 2012 im Jahr 2013 0,14 € je m² 0,13 € je m² 0,16 € je m² 0,18 € je m² 0,18 € je m². 3. Die der Beschlussvorlage als Anlage beiliegende Gebührensatzung wird mit folgendem Hinweis beschlossen: Der Gebührensatz des Niederschlagswassers für die angeschlossenen Flächen bei den Straßenbaulastträgern in Höhe des 1,5-Satzes (1,22 €/m² Fläche) kommt derzeit aus Rechtsgründen nicht zur Anwendung. Stattdessen wird der einfache Gebührensatz von derzeit 0,81 €/m² festgesetzt. Einstimmig, 0 Enthaltungen