Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
47 kB
Erstellt
05.12.11, 19:02
Aktualisiert
05.12.11, 19:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Hürtgenwald, den 05.12.2011
Beschluss
aus der Niederschrift über die 6. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses der
Gemeinde Hürtgenwald vom 24.11.2011.
öffentlicher Teil
3.
Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim
Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die
Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald
151/2011
Empfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu
fassen:
1. Die Gebührenkalkulationen nach den vier Varianten sind richtig.
2. Für die Festlegung der Bestattungsgebühren wird Variante 3 zugrunde gelegt.
3. Der Bereich „Bestattungswesen“ wird auf folgende drei Kostenträger aufgeteilt:
a) „Bereitstellung Friedhof“,
b) „Durchführung von Bestattungen“,
c) „Grabentfernungen“.
Die kalkulierten Gebühren betragen:
Kindergrab
Reihengrab
Rasen-Reihengrab
Einzelwahlgrab
Doppelwahlgrab
Urnenreihengrab
Urnenwahlgrab
0,00 €
370,00 €
1.310,00 €
1.370,00 €
2.730,00 €
370,00 €
1.370,00 €
Friedhof Gey alt
310,00 €
Friedhof Gey alt
Friedhof Gey alt
1.140,00 €
2.270,00 €
Friedhof Gey alt
910,00 €
Durchführung der Bestattung
A) Benutzung der Leichenhalle
180,00 €
B) Erdbestattung
a) Grabaushub Bauhof und Unternehmen
b) Durchführung
c) Schließen des Grabes durch den Bauhof
515,00 € je Fall
85,00 € je Fall
350,00 € je Fall
C) Urnenbestattung
a) Grabaushub Bauhof
b) Durchführung
c) Schließen des Grabes durch den Bauhof
260,00 € je Fall
85,00 € je Fall
260,00 € je Fall
Entfernen einer Doppelgrabstätte
Entfernen einer Einzelgrabstätte
394,00 €
197,00 €
3. Die der Einladung beigefügte Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in
der Gemeinde Hürtgenwald wird beschlossen.
12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 0 Enthaltungen
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 24.11.2011
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