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Beschlusstext (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
47 kB
Erstellt
05.12.11, 19:02
Aktualisiert
05.12.11, 19:02
Beschlusstext (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald) Beschlusstext (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald)

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Inhalt der Datei

Hürtgenwald, den 05.12.2011 Beschluss aus der Niederschrift über die 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Hürtgenwald vom 24.11.2011. öffentlicher Teil 3. Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald 151/2011 Empfehlung: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die Gebührenkalkulationen nach den vier Varianten sind richtig. 2. Für die Festlegung der Bestattungsgebühren wird Variante 3 zugrunde gelegt. 3. Der Bereich „Bestattungswesen“ wird auf folgende drei Kostenträger aufgeteilt: a) „Bereitstellung Friedhof“, b) „Durchführung von Bestattungen“, c) „Grabentfernungen“. Die kalkulierten Gebühren betragen: Kindergrab Reihengrab Rasen-Reihengrab Einzelwahlgrab Doppelwahlgrab Urnenreihengrab Urnenwahlgrab 0,00 € 370,00 € 1.310,00 € 1.370,00 € 2.730,00 € 370,00 € 1.370,00 € Friedhof Gey alt 310,00 € Friedhof Gey alt Friedhof Gey alt 1.140,00 € 2.270,00 € Friedhof Gey alt 910,00 € Durchführung der Bestattung A) Benutzung der Leichenhalle 180,00 € B) Erdbestattung a) Grabaushub Bauhof und Unternehmen b) Durchführung c) Schließen des Grabes durch den Bauhof 515,00 € je Fall 85,00 € je Fall 350,00 € je Fall C) Urnenbestattung a) Grabaushub Bauhof b) Durchführung c) Schließen des Grabes durch den Bauhof 260,00 € je Fall 85,00 € je Fall 260,00 € je Fall Entfernen einer Doppelgrabstätte Entfernen einer Einzelgrabstätte 394,00 € 197,00 € 3. Die der Einladung beigefügte Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald wird beschlossen. 12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 0 Enthaltungen Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 24.11.2011 Seite 2