Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
38 kB
Erstellt
05.12.11, 19:02
Aktualisiert
05.12.11, 19:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Hürtgenwald, den 05.12.2011
Beschluss
aus der Niederschrift über die 6. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses der
Gemeinde Hürtgenwald vom 24.11.2011.
öffentlicher Teil
4.
Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Schmutzwasser- und
Niederschlags-wassergebühr ab dem 01.01.2012 sowie
Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung.
152/2011
Empfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss
zu fassen:
1) Die vorgelegten Gebührenbedarfsberechnungen nach den Varianten
Anschaffungs-/ Herstellungskosten (AHK)1-3 und Wiederbeschaffungszeitwert
(WBZW) 1-3 sind richtig.
2) Für die Festlegung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr wird die
Berechnungsvariante WBZW – Variante 2 zugrunde gelegt.
3) Es werden folgende Gebührensätze festgelegt:
a. Die Grundgebühr je Hausanschluss beträgt beim Schmutzwasser 93,00
€,
b. die Schmutzwasserverbrauchsgebühr beträgt 3,55 € je m³,
c. die Grundgebühr je Hausanschluss beträgt beim Niederschlagswasser 81,00 €,
d. die Flächengebühr beim Niederschlagswasser beträgt 0,80 € je m³, n
e. die Gebühr für den Zwischenzähler beträgt 25,50 € jährlich.
4) Die Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Gemeinde
Hürtgenwald wird in der der Einladung beigefügten Fassung beschlossen.
11 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen