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Beschlusstext (Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Schmutzwasser- und Niederschlags-wassergebühr ab dem 01.01.2012 sowie Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung.)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
38 kB
Erstellt
05.12.11, 19:02
Aktualisiert
05.12.11, 19:02
Beschlusstext (Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Schmutzwasser- und Niederschlags-wassergebühr ab dem 01.01.2012 sowie Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung.)

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Inhalt der Datei

Hürtgenwald, den 05.12.2011 Beschluss aus der Niederschrift über die 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Hürtgenwald vom 24.11.2011. öffentlicher Teil 4. Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Schmutzwasser- und Niederschlags-wassergebühr ab dem 01.01.2012 sowie Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung. 152/2011 Empfehlung: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen: 1) Die vorgelegten Gebührenbedarfsberechnungen nach den Varianten Anschaffungs-/ Herstellungskosten (AHK)1-3 und Wiederbeschaffungszeitwert (WBZW) 1-3 sind richtig. 2) Für die Festlegung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr wird die Berechnungsvariante WBZW – Variante 2 zugrunde gelegt. 3) Es werden folgende Gebührensätze festgelegt: a. Die Grundgebühr je Hausanschluss beträgt beim Schmutzwasser 93,00 €, b. die Schmutzwasserverbrauchsgebühr beträgt 3,55 € je m³, c. die Grundgebühr je Hausanschluss beträgt beim Niederschlagswasser 81,00 €, d. die Flächengebühr beim Niederschlagswasser beträgt 0,80 € je m³, n e. die Gebühr für den Zwischenzähler beträgt 25,50 € jährlich. 4) Die Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Gemeinde Hürtgenwald wird in der der Einladung beigefügten Fassung beschlossen. 11 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen