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Beschlusstext (Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- bzw. Übergangsheimen für Aussiedler und asylbegehrende Ausländer hier: Aussiedler- und Übergangsheime in den Ortschaften Hürtgen und Vossenack)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
38 kB
Erstellt
05.12.11, 19:02
Aktualisiert
05.12.11, 19:02
Beschlusstext (Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- bzw. Übergangsheimen für Aussiedler und asylbegehrende Ausländer
hier: Aussiedler- und Übergangsheime in den Ortschaften Hürtgen und Vossenack)

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Inhalt der Datei

Beschluss Hürtgenwald, den 05.12.2011 aus der Niederschrift über die 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Hürtgenwald vom 24.11.2011. öffentlicher Teil 6. Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- bzw. Übergangsheimen für Aussiedler und asylbegehrende Ausländer hier: Aussiedler- und Übergangsheime in den Ortschaften Hürtgen und Vossenack 162/2011 Beschluss: Nach Kenntnisnahme des Sachverhaltes empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die Gebührenkalkulation ist richtig. 2. Die Gebührensätze betragen je Person und Monat für die Benutzung 8,70 €, für Strom 14,00 € und für Heizung 13,35 €. 3. Die Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedlerbzw. Übergangsheimen für Aussiedler und asylbegehrende Ausländer wird in der der Einladung beigefügten Fassung beschlossen. Einstimmig, 0 Enthaltungen