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Beschlusstext (Widmung des Teilstückes der Gemeindestraße "In der Graat" im Bereich des Bebauungsplanes Nr. G 4)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
35 kB
Erstellt
10.07.13, 08:04
Aktualisiert
10.07.13, 08:04
Beschlusstext (Widmung des Teilstückes der Gemeindestraße "In der Graat" im Bereich des Bebauungsplanes Nr. G 4)

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Beschluss Hürtgenwald, den 10.07.2013 aus der Niederschrift über die 21. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald vom 10.11.2011. öffentlicher Teil 7. Widmung des Teilstückes der Gemeindestraße "In der Graat" im Bereich des Bebauungsplanes Nr. G 4 157/2011 Beschluss: Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts fasst der Rat folgenden Beschluss: Die Gemeindestraße „In der Graat“ im Bereich des Bebauungsplanes Nr. G 4 wird mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gem. § 6 des Straßenund Wegegesetzes des Landes NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NW.) gewidmet. Der Bürgermeister wird mit der Durchführung des Widmungsverfahrens beauftragt. Einstimmig, 0 Enthaltungen