Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
9,7 kB
Datum
16.03.2016
Erstellt
15.04.16, 21:17
Aktualisiert
15.04.16, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 10. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2014/2020)
am 16.03.2016:
7.
16. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/03 „Askamp“ im Bereich der Bachstraße,
Feldstraße und Wiesenstraße im Ortsteil Leopoldshöhe
hier: - Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange
Da zu diesem Tagesordnungspunkt sehr viele Zuhörerinnen und Zuhörer anwesend sind, erklärt
AV Herr Puchert-Blöbaum eingangs den Verfahrensablauf. Er erklärt, dass es sich bei dieser
Bebauungsplanänderung um ein Vollverfahren handele. Die Verwaltung habe ein Plankonzept mit dem
Ziel erarbeitet, heute einen Beschluss vom Ausschuss für die frühzeitige Beteiligung zu erhalten. Nach
der vierwöchigen frühzeitigen Beteiligung findet dann die ebenfalls vierwöchige öffentliche Auslegung
statt.
Jeder hat somit zweimal die Gelegenheit, selber oder z.B. auch durch einen Anwalt, Anregungen und
Stellungnahmen einzureichen, bevor der Rat über die endgültige Bebauungsplanänderung beschließt
und diese dann Rechtskraft erlangt.
Die Verwaltung erläutert, dass der rechtskräftige Bebauungsplan bereits Bauflächen vorsehe. Die
Änderung solle die städtebaulichen Missstände beheben (u.a. fehlende Wendeanlagen) und die
privaten Belange der von einer Grundstücksabgabe betroffenen Eigentümer klären.
Das Plankonzept sei aufgrund der geführten Gespräche (s. Abwägung, Begründung) und der
Fahrkurvenanalyse erarbeitet worden und stelle nun den Anfang des Bauleitplanverfahrens dar.
Zusammengefasst beinhaltet die Änderung die folgenden zwei Schwerpunkte:
1. Baufläche
2. verkehrliche Situation.
AM Herr Geisler hält die Flächenbedarfe für die notwendige Fahrbahnverbreiterung und somit die
Flächenabgabe der betroffenen Grundstückseigentümer für so gering, dass es seiner Meinung nach
daran nicht scheitern dürfe.
Er weist darauf hin, dass es auch Möglichkeiten einer Flächeninanspruchnahme gebe, ohne dass die
Eigentümer verkaufen müssten. Man könne z.B. eine Dienstbarkeit vertraglich vereinbaren.
Da es sich um ein sogenanntes erstes Planungskonzept handelt, so die SPD-Fraktion, stimmt sie der
frühzeitigen Beteiligung heute zu.
Die CDU-Fraktion hält die Umsetzung des Rahmenplanes A für nicht wünschenswert. Insgesamt ist sie
der Meinung, dass die Planung aufgrund der Eigentumsverhältnisse schwer umsetzbar sei.
Die CDU-Fraktion erklärt, dass sie der frühzeitigen Beteiligung heute dennoch zustimmt.
Die weitere Vorgehensweise werde sie von den eingehenden Stellungnahmen und Anregungen
abhängig machen. Sie beendet ihre Ausführungen mit dem Hinweis, dass eine Enteignung für sie nach
wie vor außer Frage stehe.
Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne wünscht sich einen möglichst geringen Flächenverbrauch für die
Verkehrsflächen. Sie regt an, zu prüfen, ob sich derartig lange Erschließungswege für eine kleine
Anzahl von Häusern -wie sie das Konzept vorsehe- finanziell überhaupt rechnen.
Da diese Fragen und evtl. andere mögliche Alternativen im Verfahren geklärt werden, stimmt sie der
frühzeitigen Beteiligung heute zu, so die Fraktion Bündnis 90/ Grüne. Sie ergänzt abschließend, dass
auch für Sie eine Enteignung nicht in Frage komme.
Dem Beschlussvorschlag wird somit zugestimmt.
Beschluss:
1. Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe stimmt der Erschließung über
die Bachstraße für das Neubaugebiet A und über die Wiesenstraße für das Neubaugebiet B zu.
2. Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die in der
Begründung unter Punkt III.2 aufgeführten „Stellungnahmen der Gemeinde Leopoldshöhe“ zu den
Aussagen, Äußerungen und Anregungen aus der Öffentlichkeit hinsichtlich der privaten Belange.
3. Der Hochbau- und Planungsausschuss nimmt darüber hinaus die Ausführungen zur 16. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 06/03 „Askamp“ zustimmend zur Kenntnis und beschließt die
Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -