Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
10 kB
Datum
16.03.2016
Erstellt
15.04.16, 21:17
Aktualisiert
15.04.16, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 10. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2014/2020)
am 16.03.2016:
8.
22. Änderung des Flächennutzungsplanes und
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“
hier: - Beratung und Beschluss über die während der frühzeitigen Beteiligung
eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der
sonstigen Träger öffentlicher Belange
- Auslegungsbeschluss
Eingangs erklärt die Verwaltung, dass in Leopoldshöhe weiterhin eine große Nachfrage an Bauland für
Ein- und Zweifamilienhäuser und ein großer Bedarf an Mietwohnungen bestehe.
In dem Zusammenhang berücksichtige das Plankonzept nun Flächen für Wohnbebauung (5 Mehrfamilienhäuser und eine Anzahl an Ein- bis Zweifamilienhäuser), Flächen für den Gemeinbedarf
(vorhandene Kindertagesstätte mit Erweiterungsmöglichkeit) und Flächen für Gewerbe (für das
Wohnen nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe, wie z.B. kleinere Handwerksbetriebe).
Für die Wasserrückhaltung sei ebenfalls eine großzügig bemessene Fläche vorgesehen, welche
bepflanzt werden solle.
Der geplante Lärmschutzwall werde ebenfalls bepflanzt und der Ortsrand begrünt. Diese Maßnahmen
tragen zur Begrünung des Baugebietes bei.
Grundsätzlich sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Auch im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“
müsse der Flächennutzungsplan geändert werden, führt die Verwaltung weiter aus, da die 22.
Änderung des Flächennutzungsplanes u.a. einen notwendigen Tausch von Wohnbauflächen beinhalte.
Zu Gunsten der Wohnbauflächen „Am Gieselmannkreisel“ werde auf Flächen im Bereich „Brunsheide“
verzichtet. Für die Verwaltung gibt es allerdings derzeit keine Alternativen, zumal die Flächen im
Bereich Brunsheide bekannterweise nicht als Bauland zur Verfügung stehen.
AV Herr Puchert-Blöbaum gibt bekannt, dass die frühzeitige Beteiligung stattgefunden habe und die
Stellungnahmen mit den Abwägungen vorliegen.
Die CDU-Fraktion erklärt, dass sie mit der Entwicklung der Bauleitplanverfahren zufrieden sei,
insbesondere über den jetzt möglichen 1:1 Flächentausch im Flächennutzungsplan.
Sie befürchtet allerdings, dass der Lärmschutzwall für die direkt dahinter liegenden Zweifamilienhäuser
nicht ausreichen werde.
Trotzdem stimmt sie der öffentlichen Auslegung heute zu.
Die Verwaltung weist in Bezug auf die Lärmschutzmaßnahmen auf die vorliegenden Gutachten hin. Die
ermittelten Werte entsprechen den Werten für gesundes Wohnen in einem Mischgebiet.
Sie ergänzt, dass der Lärmschutzwall zusätzlich eine einreihige Bepflanzung erhält.
Eventuelle Änderungen sind im Verfahren zu klären.
Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne ist weiterhin der Meinung, dass die Trennung der Ortsteile Leopoldshöhe und Schuckenbaum erhalten und zugunsten der Kaltluftschneise eher vergrößert werden müsse.
Das Planungskonzept mit der vorgesehenen Mischbebauung, so die Fraktion, sei zwar gut, trotzdem
wären weitere Vorschläge mit anderen Ideen für die Bebauung der Fläche „Am Gieselmannkreisel
sinnvoll gewesen.
Abschließend erklärt sie, dass sie der Aufstellung des Bebauungsplanes heute zustimmt, jedoch nicht
der Änderung des Flächennutzungsplanes.
Die Verwaltung erinnert daran, dass sie sich auf Wunsch der Fraktion Bündnis 90/ Grüne mit der
Hochschule OWL in Detmold in Verbindung gesetzt habe, diese jedoch aus Zeitgründen abgesagt
hätte.
Die SPD-Fraktion begrüßt, dass das Planungskonzept u.a. auch Flächen für Mehrfamilienhäuser
berücksichtige. Sie stimmt der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des
Flächennutzungsplanes zu.
AM Herr Brinkmann schlägt vor, einen Versuch mit genossenschaftlichem Bauen zu starten.
In der Regel handele es sich bei den Projekten um eine Mischung aus Miete und Eigentum. Es werde
qualitativ hochwertiger Wohnraum zu konstant günstigen Preisen angeboten. Mitglieder erhalten ein
lebenslanges Wohnrecht, was wiederum zu einer Stabilisierung von Wohnbereichen führe.
Im Anschluss lässt AV Herr Puchert-Blöbaum wie folgt über den Beschlussvorschlag abstimmen:
Beschluss:
1. Die in der Anlage aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Äußerungen und
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie
der Nachbarkommunen gemäß §§ 2 (2), 3 (1), 4 (1) BauGB werden gemäß
Beratungsergebnis
beschlossen.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -
Beschluss:
2. Der Bebauungsplan Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ wird mit der Begründung einschließlich
Umweltbericht als Entwurf beschlossen.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -
Beschluss:
3. Die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde wird mit der Begründung als Entwurf
beschlossen.
Beratungsergebnis:
- 13 Ja-Stimme(n), 2 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -
Beschluss:
4. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ sowie der Entwurf der 22.
Änderung des Flächennutzungsplanes sind für die Dauer eines Monats gemäß § 3 (2) BauGB
öffentlich auszulegen.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -
Beschluss:
5. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2)
BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB ist durchzuführen.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -