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Öffentliche Niederschrift (Rat)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
45 kB
Datum
17.03.2016
Erstellt
15.04.16, 21:17
Aktualisiert
15.04.16, 21:17

Inhalt der Datei

Niederschrift über die 9. öffentliche Sitzung des Rates (Wahlperiode 2014/2020) am 17.03.2016 Tagungsort: Sitzungssaal des Rathauses Beginn: 18:33 Uhr Ende: 19:30 Uhr Anwesend sind: Bürgermeister Herr Schemmel SPD: Herr Albrecht, Herr Banze, Herr Brinkmann, Herr Büker, Herr Burkamp, Herr Dove, Herr Dück, Herr Goedeke, Herr Grünert, Herr Kühnel (ab TOP 9.2 – 19:03 Uhr), Frau Lehne, Herr Puchert-Blöbaum, Herr Schmidtke, Herr Thimm CDU: Herr Daake, Herr Domke, Herr Fiedler, Herr Gräfe, Herr Habicht, Herr Keminer, Herr Meckelmann, Frau Risy, Herr Schulz, Herr Siefert, Herr Siese, Herr Wehmeier B90/Grüne: Frau Bode, Herr Hachmeister, Frau Kampmann, Herr Kantim FDP: Graf von der Schulenburg Verwaltung: FBL Frau Sunkovsky, Kämmerer Herr Lange, Frau Schillmöller, Rechtsreferendarin Frau Kupka, Frau Patruck Zuhörer: 5 Presse: ./. Entschuldigt fehlen die RM Herr Heidemann, Herr Jahn und Herr Schmidt. Bürgermeister Herr Schemmel eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest. Sodann begrüßt er die Zuhörer sowie die Rechtsreferendarin Frau Kupka. Vor Eintritt in die Tagesordnung verweist BM Herr Schemmel auf die verteilten Tischvorlagen und schlägt vor, die Tagesordnung wie folgt zu erweitern: TOP 5: Anträge der Fraktionen TOP 5.1 Antrag der CDU-Fraktion vom 13.03.2016 hier: Ausschussumbesetzungen TOP 5.2 Antrag der SPD-Fraktion vom 17.03.2016 hier: Ausschussumbesetzungen TOP 8. Antrag der CDU-Fraktion vom 17.03.2016 hier: Grundsatzbeschluss zum Erweiterungsbau an der Felix-Fechenbach-Gesamtschule Der Rat stimmt dieser Vorgehensweise zu. Demzufolge werden die bisherigen TOPs 5 und 6 zu TOP 6 und 7, die bisherigen TOPs 7 bis 13 zu TOP 9 bis 15. Die Tagesordnung wird sodann wie folgt abgehandelt: -2- Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner Es werden keine Anfragen gestellt. 2. Anfragen der Ratsmitglieder RM Herr Hachmeister stellt in diesem Zusammenhang fest, dass sich die Gemeinde Leopoldshöhe in der Zeit vom 14.05.2016 bis zum 03.06.2016 erneut am deutschlandweiten Wettbewerb STADTRADELN des Klima-Bündnis beteiligt. Gleichzeitig lädt er alle Anwesenden herzlich ein, an der Aktion teilzunehmen. Ergänzend fügt er hinzu, dass er in diesem Jahr die ehrenamtliche Koordination übernommen habe. Im Folgenden stellt BM Herr Schemmel fest, dass die Verwaltung diese Aktion ebenfalls gern unterstütze und er deshalb alle aufrufe, mitzuradeln und so ein Zeichen für mehr Radverkehr zu setzen. 3. Informationen des Bürgermeisters BM Herr Schemmel informiert an dieser Stelle über Folgendes: Ostwestfälisch-Lippische Regiopolregion mit Bielefeld als Regiopole BM Herr Schemmel berichtet, dass am 18. Februar 2016 im Alten Rathaus in Bielefeld eine Sitzung des Steuerungskreises stattgefunden habe. Mit den derzeit vorliegenden Beitrittsbeschlüssen umfasse die Regiopolregion zurzeit 11 Kommunen sowie eine Fläche von ca. 860 km². Ziel des Zusammenschlusses sei u. a., dass man von außen auf EU-, Bundes- und Landesebene gemeinsam und mit anderen Raumkategorien gleichberechtigt wahrgenommen werde. Darüber hinaus verstehen sich die Städte und Gemeinden nach innen, d. h. in die Region hinein, als Entwicklungsmotor. Als Themenfelder wurden die Kooperation im Kulturbereich, die Neuordnung der Klärschlammverwertung, die Weiterentwicklung des ÖPNV sowie die Förderung der Kreativwirtschaft identifiziert. Des Weiteren, so BM Herr Schemmel abschließend, habe sich die Regiopolregion Ende 2015 mit einer Initiativbewerbung um die Teilnahme am sogenannten MORO-Projekt beworben. Auf Nachfrage von RM Herrn Hachmeister ergänzt BM Herr Schemmel, dass die KVG Lippe im Rahmen des o. g. Themenfeldes „Weiterentwicklung des ÖPNV“ beteiligt werde. Sachstand zum Projekt „LEADER“ In diesem Zusammenhang teilt BM Herr Schemmel mit, dass am 1. März 2016 eine weitere Sitzung der LAG der LEADER-Region „3L in Lippe“ stattgefunden habe und die personelle Besetzung des Vorstandes der LAG nun der Satzung der LAG entspreche. Nach der Eintragung in das Vereinsregister können voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte die ersten Projekte beantragt werden. Sachstand „Digitale Gremienarbeit“ Des Weiteren gibt BM Herr Schemmel bekannt, dass zwischenzeitlich erst 55 von 71 möglichen Rückmeldungen bezüglich der Teilnahme/Nichtteilnahme an der digitalen Gremienarbeit eingegangen seien. Derzeit sehe die Resonanz folgendermaßen aus: • 15 RM/SKBs möchten ein privates mobiles Endgerät nutzen; • 29 RM/SKBs möchten ein TERRA PAD 1061 bzw. ein entsprechendes Nachfolgemodell leihweise zur Verfügung gestellt bekommen; • 7 RM/SKBs möchten ein TERRA PAD 1061 bzw. ein entsprechendes Nachfolgemodell leihweise zur Verfügung gestellt bekommen und sind bereit, ein Nutzungsentgelt zu zahlen; • 4 RM/SKBs sind nicht bereit an der digitalen Gremienarbeit teilzunehmen (möchten aber keine Unterlagen zugeschickt bekommen). Auf Nachfrage sagt BM Herr Schemmel zu, den Fraktionsvorsitzenden eine Liste mit den Personen zukommen zu lassen, deren Rückmeldung noch fehlt. 4. Berichte der gemeindlichen Vertreter aus den Verbänden und sonstigen Gremien Im Ratsinformationssystem ist die Niederschrift über die Sitzung der Zweckverbandsversammlung der -3- Volkshochschule Lippe-West am 2. Februar 2016 zu diesem TOP hinterlegt. Ergänzend fügt RM Herr Gräfe hinzu, dass am 16. März 2016 die 4. Sitzung der 5. Periode der Gesellschafterversammlung der Kommunalen Verkehrsgesellschaft Lippe mbH stattgefunden habe und berichtet kurz über die Tagesordnung. Ein Bericht über die 4. Sitzung der 5. Periode der Gesellschafterversammlung der Kommunalen Verkehrsgesellschaft Lippe mbH am 16. März 2016 ist im Ratsinformationssystem zu diesem TOP hinterlegt. 5. Anträge der Fraktionen 5.1 Antrag der CDU-Fraktion vom 13.03.2016 hier: Ausschussumbesetzungen Entsprechend dem Antrag der CDU-Fraktion vom 13.03.2016 beschließt der Rat folgende Ausschussumbesetzungen: Ausschuss für Generationen, Soziales, Gleichstellung und Sport: neu: bisher: Mitglied: Sabrina Birkmann (SKB) Marc Gagelmann (SKB) 19. Vertreter: Marc Gagelmann (SBB) unbesetzt 20. Vertreter: Michael de Vries (SKB) unbesetzt Hochbau- und Planungsausschuss: neu: Mitglied: Gustav Koch (SKB) 16. Vertreter: Claudia Birkmann (SKB) 19. Vertreter: Sabrina Birkmann (SKB) 20. Vertreter: Michael de Vries (SKB) bisher: Claudia Birkmann (SKB) Gustav Koch (SKB) unbesetzt unbesetzt Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr: neu: 19. Vertreter: Sabrina Birkmann (SKB) 20. Vertreter: Michael de Vries (SKB) bisher: unbesetzt unbesetzt Ausschuss für Bildung und Kultur: neu: 19. Vertreter: Sabrina Birkmann (SKB) 20. Vertreter: Michael de Vries (SKB) bisher: unbesetzt unbesetzt Betriebsausschuss Wasser/Abwasser: neu: 20. Vertreter: Sabrina Birkmann (SKB) 21. Vertreter: Michael de Vries (SKB) bisher: unbesetzt unbesetzt Betriebsausschuss Immobilien und Gebäudemanagement: neu: bisher: Mitglied: Michael de Vries (SKB) Gustav Koch (SKB) 20. Vertreter: Gustav Koch (SKB) unbesetzt 21. Vertreter: Sabrina Birkmann (SKB) unbesetzt Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz: neu: 19. Vertreter: Sabrina Birkmann (SKB) 20. Vertreter: Michael de Vries (SKB) bisher: unbesetzt unbesetzt - einvernehmlich – (Der Antrag der CDU-Fraktion vom 13.03.2016 ist als Anlage 1 Bestandteil dieser Niederschrift.) 5.2 Antrag der SPD-Fraktion vom 17.03.2016 hier: Ausschussumbesetzungen -4- Entsprechend dem Antrag der SPD-Fraktion vom 17.03.2016 beschließt der Rat folgende Ausschussumbesetzungen: Ausschuss für Generationen, Soziales, Gleichstellung und Sport: neu: bisher: Mitglied: Maic Banze N. N. Direkter Vertreter N.N.: Christian Kühnel Maic Banze Vertreter: entfällt Christian Kühnel - einvernehmlich – (Der Antrag der SPD-Fraktion vom 17.03.2016 ist als Anlage 2 Bestandteil dieser Niederschrift.) 6. Personalangelegenheiten hier: Besetzung der Stelle der Kämmerin / des Kämmerers und der Fachbereichsleiterin / des Fachbereichsleiters "Bauen / Planen / Umwelt " Eingangs erläutert BM Herr Schemmel anhand der Vorlage die Notwendigkeit der Neubesetzung der Stelle des Kämmerers und des Fachbereichsleiters „Bauen / Planen / Umwelt“. Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen stellt er den Ablaufplan für das Stellenbesetzungsverfahren vor und beantwortet sodann Fragen einzelner Ratsmitglieder. Im Folgenden äußert RM Frau Kampmann den Wunsch, den neuen Stelleninhabern/innen eine Teilzeitbeschäftigung zu ermöglichen, da sich so auch Bewerber/innen mit jungen Familien angesprochen fühlen würden. BM Herr Schemmel stellt daraufhin fest, dass in der Stellenausschreibung darauf hingewiesen werde, dass Teilzeitbeschäftigung möglich sei, gleichwohl könne die tatsächliche Umsetzung im Rahmen der Stellenbesetzung nur von Fall zu Fall entschieden werden. Der Rat fasst sodann folgenden Beschluss: Unter Bezugnahme auf die im Sachverhalt dargestellten Ausführungen wird die Verwaltung beauftragt, - eine Ausschreibung für die Stelle einer Kämmerin/eines Kämmerers in Verbindung mit der Funktion der kaufmännischen Leitung des gemeindlichen Eigenbetriebs und der gemeindlichen eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen sowie - eine Ausschreibung für die Stelle einer Fachbereichsleiterin/eines Fachbereichsleiters "Bauen/Planen/Umwelt" in Verbindung mit der Funktion der technischen Leitung des gemeindlichen Eigenbetriebs und der gemeindlichen eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen vorzunehmen und das notwendige Stellenausschreibungs- und Auswahlverfahren einzuleiten. Die Besetzung dieser Stellen hat nach § 14 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe im Einvernehmen zwischen dem Rat und dem Bürgermeister zu erfolgen. Zudem ist der Betriebsleitung gem. § 8 Abs. 4 der Betriebssatzungen der gemeindlichen eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen bzw. des gemeindlichen Eigenbetriebs ein Vorschlagsrecht bei der Besetzung der Stellen einzuräumen. - einstimmig BM Herr Schemmel stellt sodann fest, dass offensichtlich Konsens bestehe, dass dem nach den Bestimmungen des Personalentwicklungskonzeptes zu bildenden Auswahlgremium - neben den im Personalentwicklungskonzept benannten Personen – der Ältestenrat angehören solle. Dies wird von den Mitgliedern des Rates zustimmend zur Kenntnis genommen. 7. Ortsrecht 7.1 2. Änderung der Satzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Kommunales Gebäudemanagement Leopoldshöhe" der Gemeinde Leopoldshöhe Entsprechend der Empfehlung des Betriebsausschusses Immobilien und Gebäudemanagement vom 2. März 2016 beschließt der Rat die als Anlage zu Drucksache 28/2016 vorgelegte Änderungssatzung zur -5- Satzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Kommunales Gebäudemanagement Leopoldshöhe“ der Gemeinde Leopoldshöhe. Die Änderung hat folgenden Wortlaut: 2. Satzung vom 17. März 2016 zur Änderung der Satzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Kommunales Gebäudemanagement Leopoldshöhe“ der Gemeinde Leopoldshöhe vom 13. September 2007 in der Fassung der Änderung vom 16. Dezember 2009 Aufgrund der §§ 7, 41 Abs.1 S. 2 Buchstabe f, 107 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i. d. F. der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S.666; SGV NRW S. 2023) in der z. Zt. gültigen Fassung in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.11.2004 (GV NRW S.644) in der z. Zt. gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung am 17. März 2016 folgende Änderungssatzung beschlossen: Artikel 1 § 3 Abs. 3 erhält folgende Fassung: (3) Die Betriebsleitung besteht aus den Leitungen der Fachbereiche II "Finanzen" und IV "Bauen / Planen / Umwelt". Die Zuständigkeiten ergeben sich aus dem Verwaltungsgliederungsplan der Gemeinde Leopoldshöhe vom 01.01.2016, der auf die Geschäftsverteilung innerhalb der Betriebsleitung analog anzuwenden ist. Der Fachbereichsleitung IV obliegt damit im Wesentlichen das technische Gebäudemanagement, während die Fachbereichsleitung II vorrangig für das kaufmännische Gebäudemanagement zuständig ist, soweit nicht Zuständigkeiten des Fachbereichs I (Zentrale Dienste / Haupt- und Personalverwaltung) betroffen sind. § 8 Abs. 4 der Satzung bleibt unberührt. Artikel 2 Diese Änderung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. - einstimmig 7.2 1. Änderung der Betriebssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für die Verwaltung gemeindlicher Immobilien und Grundstücke Entsprechend der Empfehlung des Betriebsausschusses Immobilien und Gebäudemanagement vom 2. März 2016 beschließt der Rat die als Anlage zu Drucksache 29/2016 vorgelegte Änderungssatzung zur Betriebssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für die Verwaltung gemeindlicher Immobilien und Grundstücke. Die Änderungssatzung hat folgenden Wortlaut: 1. Satzung vom 17. März 2016 zur Änderung der Betriebssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für die Verwaltung gemeindlicher Immobilien und Grundstücke vom 16. Dezember 2009 Aufgrund der §§ 7, 41 Abs. 1 S. 2 Buchstabe f, 107 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW S. 2023) in der z. Zt. gültigen Fassung in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.11.2004 (GV NRW S. 644) in der z. Zt. gültigen Fassung, hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe am 17. März 2016 folgende Änderungssatzung beschlossen: Artikel 1 § 3 Abs. 3 erhält folgende Fassung: -6- (3) Die Betriebsleitung besteht aus den Leitungen der Fachbereiche II "Finanzen" und IV "Bauen / Planen / Umwelt". Die Zuständigkeiten ergeben sich aus dem Verwaltungsgliederungsplan der Gemeinde Leopoldshöhe vom 01.01.2016, der auf die Geschäftsverteilung innerhalb der Betriebsleitung analog anzuwenden ist. Der Fachbereichsleitung IV obliegt damit im Wesentlichen die technische Leitung, während die Fachbereichsleitung II vorrangig für die kaufmännische Leitung zuständig ist, soweit nicht Zuständigkeiten des Fachbereichs I (Zentrale Dienste / Haupt- und Personalverwaltung) betroffen sind. § 8 Abs. 4 der Satzung bleibt unberührt. Artikel 2 Diese Änderung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. - einstimmig 7.3 2. Änderung der Betriebssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für das Abwasserwerk Leopoldshöhe Entsprechend der Empfehlung des Betriebsausschusses Wasser/Abwasser vom 29. Februar 2016 beschließt der Rat die als Anlage zu Drucksache 30/2016 vorgelegte Änderungssatzung zur Betriebssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für das Abwasserwerk Leopoldshöhe. Die Änderungssatzung hat folgenden Wortlaut: 2. Satzung vom 17. März 2016 zur Änderung der Betriebssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für das Abwasserwerk Leopoldshöhe vom 16. Dezember 2009 in der Fassung der Änderung vom 18. Dezember 2014 Aufgrund der §§ 7, 41 Abs. 1 S. 2 Buchstabe f, 107 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW S. 2023) in der z. Zt. gültigen Fassung in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.11.2004 (GV NRW S. 644) in der z. Zt. gültigen Fassung, hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe am 17. März 2016 folgende Änderungssatzung beschlossen: Artikel 1 § 3 Abs. 3 erhält folgende Fassung: (3) Die Betriebsleitung besteht aus den Leitungen der Fachbereiche II "Finanzen" und IV "Bauen / Planen / Umwelt". Die Zuständigkeiten ergeben sich aus dem Verwaltungsgliederungsplan der Gemeinde Leopoldshöhe vom 01.01.2016, der auf die Geschäftsverteilung innerhalb der Betriebsleitung analog anzuwenden ist. Der Fachbereichsleitung IV obliegt damit im Wesentlichen die technische Leitung des Betriebes, während die Fachbereichsleitung II vorrangig für die kaufmännische Leitung des Betriebes zuständig ist, soweit nicht Zuständigkeiten des Fachbereichs I (Zentrale Dienste / Haupt- und Personalverwaltung) betroffen sind. § 8 Abs. 4 der Satzung bleibt unberührt. Artikel 2 Diese Änderung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. - einstimmig 7.4 1. Änderung der Betriebssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für den Eigenbetrieb Wasserwerk Leopoldshöhe -7- Entsprechend der Empfehlung des Betriebsausschuss Wasser/Abwasser vom 29. Februar 2016 beschließt der Rat die als Anlage zu Drucksache 31/2016 vorgelegte Änderungssatzung zur Betriebssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für den Eigenbetrieb Wasserwerk Leopoldshöhe. Die Änderungssatzung hat folgenden Wortlaut: 1. Satzung vom 17. März 2016 zur Änderung der Betriebssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für den Eigenbetrieb Wasserwerk Leopoldshöhe vom 16. Dezember 2009 Aufgrund der §§ 7, 41 Abs. 1 S. 2 Buchstabe f, 107 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW S. 2023) in der z. Zt. gültigen Fassung in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.11.2004 (GV NRW S. 644) in der z. Zt. gültigen Fassung, hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe am 17. März 2016 folgende Änderungssatzung beschlossen: Artikel 1 § 3 Abs. 3 erhält folgende Fassung: (3) Die Betriebsleitung besteht aus den Leitungen der Fachbereiche II "Finanzen" und IV "Bauen / Planen / Umwelt". Die Zuständigkeiten ergeben sich aus dem Verwaltungsgliederungsplan der Gemeinde Leopoldshöhe vom 01.01.2016, der auf die Geschäftsverteilung innerhalb der Betriebsleitung analog anzuwenden ist. Der Fachbereichsleitung IV obliegt damit im Wesentlichen die technische Leitung des Betriebes, während die Fachbereichsleitung II vorrangig für die kaufmännische Leitung des Betriebes zuständig ist, soweit nicht Zuständigkeiten des Fachbereichs I (Zentrale Dienste / Haupt- und Personalverwaltung) betroffen sind. § 8 Abs. 4 der Satzung bleibt unberührt. Artikel 2 Diese Änderung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. - einstimmig 8. Antrag der CDU-Fraktion vom 17.03.2016 hier: Grundsatzbeschluss zum Erweiterungsbau an der Felix-Fechenbach-Gesamtschule Eingangs verweist BM Herr Schemmel auf die zu diesem Tagesordnungspunkt verteilte Tischvorlage und gibt den Antragstellern sodann die Gelegenheit, ihren Antrag zu erläutern. RM Herr Meckelmann verweist im Folgenden auf die hierzu in der letzten Sitzung des Betriebsausschusses Immobilien und Gebäudemanagement am 2. März 2016 geführte Diskussion. So sei dort festgestellt worden, dass im Wirtschaftsplan des KGL zwar die notwendigen Mittel für den geplanten Erweiterungsbau der Felix-Fechenbach-Gesamtschule bereitgestellt werden, es jedoch keinen förmlichen Beschluss über den geplanten Erweiterungsbau an der Felix-Fechenbach-Gesamtschule gebe. Bei einer Maßnahme in dieser Größenordnung sei dies jedoch unumgänglich, so dass seine Fraktion nun beantrage, einen entsprechenden Beschluss zu fassen. BM Herr Schemmel ergänzt, dass es tatsächlich keinen förmlichen Beschluss gebe, sich die Politik jedoch in mehreren Ausschüssen und Sitzungen mit dem Erweiterungsbau beschäftigt habe und diesen immer befürwortet habe. Der Rat fasst sodann folgenden Beschluss: Der Rat beschließt förmlich den Bau des im Wirtschaftsplan des KGL für das Jahr 2016 aufgenommenen Erweiterungsbaus an der Felix-Fechenbach-Gesamtschule in Leopoldshöhe. - einstimmig – -8(Der Antrag der CDU-Fraktion vom 17.03.2016 ist als Anlage 3 Bestandteil dieser Niederschrift.) 9. Haushaltsplanentwurf 2016 9.1 Beratung etwaiger gegen den Haushaltsplanentwurf 2016 erhobener Einwendungen seitens der Einwohner/innen und Abgabepflichtigen im Sinne des § 80 Abs. 3 GO NW (neue Fassung) BM Herr Schemmel gibt bekannt, dass seitens der Einwohner/innen oder Abgabepflichtigen im Sinne des § 80 Abs. 3 GO NW (neue Fassung) keine Einwendungen gegen den Haushaltsplanentwurf 2016 erhoben wurden. 9.2 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2016 nebst Anlagen Zunächst gibt BM Herr Schemmel den Fraktionen Gelegenheit, zum Haushaltsplan 2016 Stellung zu nehmen. RM Herr Puchert-Blöbaum beginnt seine Ausführungen mit einem Zitat von Mark Twain und stellt fest, dass eine gute Rede demnach einen guten Anfang und ein gutes Ende habe und beide möglichst dicht beieinander liegen sollten. Als guten Anfang könne er feststellen, dass der Kämmerer im Januar dieses Jahres einen Haushaltsplanentwurf vorgelegt habe, der die Haushaltssicherung vermeide und genehmigungsfähig sei. Zwar gebe es einen Fehlbetrag von knapp unter 500.000,- Euro, er wolle jedoch darauf verzichten, auf die Schwäche des Umlagesystems einzugehen. Im Folgenden stellt RM Herr Puchert-Blöbaum fest, dass, wenn man die beiden Haupteinnahmequellen – die Gewerbesteuer mit ca. 7,4 Mio. Euro und den Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer mit ca. 7 Mio. Euro – den Transferaufwendungen von ca. 15,6 Mio. Euro gegenüberstelle, deutlich werde, dass das Geld bereits verwendet worden sei bevor man der Politik vorwerfen könne, dass sie nicht vernünftig mit den Mitteln umgehen könne. Im weiteren Verlauf erwähnt RM Herr Puchert-Blöbaum, dass die Flüchtlingssituation Kosten mit sich bringe, die nicht aus dem gemeindlichen Haushalt gedeckt werden könnten und auch nicht vom Land und Bund vollständig erstattet würden. Sodann stellt RM Herr Puchert-Blöbaum jedoch fest, dass man sich davon nicht entmutigen lasse und die Gemeinde Leopoldshöhe weiter entwickeln werde. Beispielhaft nennt er hier die bauliche Erweiterung der Felix-Fechenbach-Gesamtschule, die Erweiterung der OGS und der 8-1 Betreuung an den gemeindlichen Grundschulen sowie die Kindergärten. Dies gehe jedoch nicht ohne Steuererhöhungen, so RM Herr Puchert-Blöbaum weiter. Wichtig sei jedoch, dass nach den mittelfristigen Planungen des Kämmerers so voraussichtlich in den nächsten Jahren eine Haushaltssicherung vermieden werden könne. Da die ersten Kosten für die Erweiterung der OGS im Norden seitens des Kämmerers aufgefangen werden konnten, bliebe es dabei, dass der Haushaltsplanentwurf – wie anfangs bereits dargestellt – auch ein gutes Ende finde, da es bei der Genehmigungsfähigkeit und der Vermeidung eines Haushaltssicherungskonzeptes bleibe. Die SPD-Fraktion stimme daher dem Haushalt und den Wirtschaftsplänen zu und bedanke sich beim Kämmerer und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – insbesondere bei Frau Schillmöller – für die gute Arbeit, so RM Herr Puchert-Blöbaum abschließend. Sodann bedankt sich auch RM Herr Meckelmann bei Kämmerer Herrn Lange für die jahrelange Zusammenarbeit sowie bei Frau Schillmöller für die gute Beratung. Im Ergebnis habe der Kämmerer einen genehmigungsfähigen Haushalt vorgelegt, der sicherstelle, dass die Gemeinde Leopoldshöhe ihre Handlungsfähigkeit behalte. Dies ermögliche u. a. den Ausbau/Neubau der Felix-FechenbachGesamtschule und mache diese damit wettbewerbsfähig. Darüber hinaus könne man somit die zwei Jugendzentren sowie die Büchereien erhalten. Auch der Ausbau der Betreuung der Kinder in der OGS sowie die ebenso freiwilligen Zuschüsse an die Sportvereine oder den Mensaverein könnten so finanziert werden. All diese Dinge, die das soziale Leben in Leopoldshöhe angenehmer machen, wären in der Haushaltssicherung nur schwer möglich. Leider bleibe die von Bund und Land dringend benötigte Hilfe - zumindest in spürbarer Höhe – jedoch weiterhin aus. Steigende Personalkosten sowie ein nur kurzfristig nachlassender Zustrom von Flüchtlingen werden ebenfalls zu Problemen führen. Dazu komme, dass die steigenden Kosten, die zunächst vom Kreis getragen würden, per Kreisumlage auf die Gemeinden umgelegt werden. Hier seien die steigenden Sozialkosten, die Probleme des Landesverbandes sowie die Kosten im Krankenwesen zu erwähnen. Im Folgenden führt RM Herr Meckelmann -9- aus, dass die Rücklagen des Kreises nahezu aufgebraucht seien, so dass die in den letzten Jahren geübte Rücksichtnahme gegenüber den Gemeinden nicht mehr möglich sei und es im Ergebnis zu einer höheren Kreisumlage und damit zu höheren Kosten für Leopoldshöhe komme. Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen stellt RM Herr Meckelmann fest, dass der Kämmerer bereits jetzt für 2017 und 2018 Steuererhöhungen angekündigt habe. Diese sollten jedoch nur die Ultima Ratio sein. In Folge dessen müsse man über Standards nachdenken. So müsse über Einsparpotentiale – nicht nur im freiwilligen Bereich, sondern auch im Pflichtbereich – gesprochen werden. Darüber hinaus müsse geklärt werden, in welcher Intensität die Aufgaben bewältigt werden müssen. Auch sei fraglich, wie man sich von Aufgaben lösen könne oder Synergien nutzen könne. Insgesamt müsse man sich der Frage stellen, wie man die gestellten Aufgaben – auch unter Absenkung der Standards – günstiger erledigen könne. Ein denkbarer Ansatz wäre hier u. a. auch die Ausweitung der interkommunalen Zusammenarbeit. Ferner brauche es einen intensiven Austausch zwischen Verwaltung und Politik. Letztendlich liege die Entscheidung, wie und in welchem Umfang die Aufgaben erfüllt werden jedoch in der Verantwortung der Ratsmitglieder. Er wünsche deshalb allen die Kraft, diese Aufgabe zum Wohle der Gemeinde zu erfüllen und stellt abschließend fest, dass die CDU-Fraktion dem Haushalt 2016 zustimme. RM Herr Hachmeister stellt sodann in seinen Ausführungen fest, dass auch der Haushalt 2016 dadurch gekennzeichnet sei, dass die Betriebe den Kernhaushalt unterstützen. Nur durch diese Möglichkeit hätte man das drohende Haushaltssicherungskonzept verhindern können. Darüber hinaus seien die Sachkosten in der Verwaltung – wie von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in den letzten Jahren gefordert – gesenkt worden. Dass die Gesamtsumme der Sachkosten höher ausfalle, sei dem Flüchtlingszugang geschuldet und bedinge sich auch in der Aufstockung des Stellenplans. Dies ergebe sich jedoch zwangsläufig aus der aktuellen Entwicklung im Flüchtlingsbereich. Bezüglich des Stellenplans stellt er jedoch fest, dass man hier die Chancen nutzen müsse, die sich durch den Weggang von Personal ergeben und über neue Aufgabenverteilungen und Zuschnitte nachdenken müsse. Eine Wiederbesetzung werde dadurch nicht unbedingt ausgeschlossen, so RM Herr Hachmeister weiter. Im Folgenden stellt RM Herr Hachmeister klar, dass gegen die Zustimmung zum Haushalt 2016 u. a. der Ausbau der Straßen „Berkenbruch“ und „Am Wellenholz“ sowie die Kosten im Wasserwerk für den viel zu großen Ausbau der B66 (Wirtschaftsplan Wasserwerk) sprechen. Für den Haushalt 2016 sprechen jedoch sowohl die Sanierung als auch der Erweiterungsanbau an der FelixFechenbach-Gesamtschule sowie die Ausgaben für die Betreuung der Flüchtlinge in unserer Gemeinde, so dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach Abwägung aller Punkte dem Haushaltsplanentwurf mit Bedenken zustimmen werde, den Wirtschaftsplan 2016 des Wasserwerkes jedoch ablehnen werde. Abschließend dankt RM Herr Hachmeister dem Kämmerer und Frau Schillmöller für die gute Begleitung während der Haushaltsberatungen. Nachfolgend dankt RM Graf von der Schulenburg dem Kämmerer sowie seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Finanzressort. So habe der Kämmerer auch in diesem Jahr einen transparenten Haushalt aufgestellt. Im Folgenden stellt er fest, dass die Gemeinde – trotz Steuererhöhungen im letzten Jahr – weiterhin einen Verlust in Höhe von knapp 0,5 Mio. € schreibe. In der Folge werde somit das Eigenkapital erneut geschmälert, was zeige, dass Leopoldshöhe schon seit Jahren defizitäre Haushaltsstrukturen habe und nach wie vor von der Politik zu wenig unternommen werde, um die Situation strukturell und nachhaltig zu verbessern. Positiv könne jedoch hervorgehoben werden, dass der Haushalt 2016 ohne Steuererhöhungen und außerordentliche Abgaben auskomme, dass der Verlust deutlich reduziert wurde und dass es gelungen sei, die hohe Position der Kredite zur Liquiditätssicherung um 1 Mio. € zu reduzieren. Somit sei es - trotz der sehr hohen Belastungen durch die Kreisumlage und der großen Anstrengungen, um den Flüchtlingen zu helfen - auch gelungen, die Handlungsfähigkeit der Gemeinde zu erhalten. Angesichts der besonderen Herausforderungen und der sichtbaren Anstrengungen zur Verbesserung der Haushaltslage werde die FDP dem Haushalt in diesem Jahr zustimmen. In seinen weiteren Ausführungen macht RM Graf von der Schulenburg jedoch deutlich, dass diese Zustimmung mit einigen Hinweisen verbunden sei. So könne man sich nicht auf neuerliche Steuererhöhungen verlassen, sondern müsse zu einer langfristigen Haushaltskonsolidierung kommen. Dies erfordere jedoch von den verantwortlichen Politikern und damit von diesem Rat mutige Entscheidungen. Doch nur durch eine langfristige Ziel- und Maßnahmenplanung und durch konsequentes Überprüfen der notwenigen oder eben auch nicht notwendigen Aufgaben und Standards könne man zu einem langfristig tragfähigen Handlungsrahmen kommen, um so die dringend notwendigen Spielräume für die Erledigung der Zukunftsaufgaben zu schaffen. Konkret meine er damit die Verbesserung der Internetanbindung für alle Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinde, eine weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen an den Schulen und Kindergärten sowie die Schaffung von zusätzlichen Gewerbeflächen, um die viel zu schwache Ertragsseite zu stärken. Abschließend hebt er nochmals die Leistungen des Kämmerers hervor und stellt fest, dass es diesem immer – trotz der meist schwierigen Vorgaben seitens der Politik – gelungen sei, die Gemeindefinanzen „über Wasser zu halten“. - 10 - Der Rat stimmt dem Haushaltsplan 2016 unter Berücksichtigung der vom Haupt- und Finanzausschuss am 10.03.2016 empfohlenen Änderungen zu und beschließt damit die Haushaltssatzung für das Jahr 2016 nebst Anlagen. - einstimmig – (Die Haushaltssatzung 2016 ist als Anlage 4 Bestandteil dieser Niederschrift.) 10. Beschlussfassung über den Stellenplan 2016 Eingangs verweist BM Herr Schemmel auf die letzte Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10. März 2016. Wie bereits in dieser Sitzung mitgeteilt, schlage die Verwaltung aufgrund der aktuellen Flüchtlingssituation vor, den Stellenplan 2016 im Bereich Soziales um eine halbe Stelle für eine/n Sozialarbeiter/in zu erweitern. Der Rat beschließt den Stellenplan 2016 unter Berücksichtigung des seitens der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungsvorschlages. - einstimmig – (Die geänderten Seiten des Stellenplanes sind als Anlage 5 Bestandteil dieser Niederschrift.) 11. Beschlussfassung über die Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2016 11.1 Wirtschaftsplan 2016 des Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe Eingangs verweist RM Herr Thimm auf die letzte Sitzung des Betriebsausschusses Immobilien und Gebäudemanagement am 2. März 2016. So habe der Betriebsausschuss aufgrund der noch zu führenden Beratungen im Ausschuss für Bildung und Kultur (Weiterentwicklung der schulischen Betreuungsangebote an den gemeindlichen Grundschulen) auf eine Abstimmung über den Wirtschaftsplan des KGL für das Wirtschaftsjahr 2016 verzichtet. BM Herr Schemmel ergänzt, dass der Ausschuss für Bildung und Kultur zwischenzeitlich getagt habe und u. a. beschlossen habe, an der Grundschule Nord zwei zusätzliche OGS-Gruppen einzurichten. Da hierzu Umbaumaßnahmen notwendig seien, müsse die Position der zusätzlichen baulichen Unterhaltung im Wirtschaftsplan des KGL um 47.000 Euro erhöht werden. Gleichzeitig müssten dem KGL die Mittel zur Finanzierung der Maßnahme seitens des Kernhaushaltes zusätzlich im Rahmen der Bewirtschaftungskostenumlage bereitgestellt werden. In der Folge sei die Maßnahme für das KGL somit kostenneutral, so BM Herr Schemmel abschließend. Der Rat beschließt den Wirtschaftsplan des Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe für das Wirtschaftsjahr 2016 in der vorgelegten Fassung unter Berücksichtigung der in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.03.2016 vorgeschlagenen Änderungsvorschläge der Verwaltung. - einstimmig – (Die geänderten Seiten des Wirtschaftsplanes sind als Anlage 6 Bestandteil dieser Niederschrift.) 11.2 Wirtschaftsplan 2016 der Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung Entsprechend der Empfehlung des Betriebsausschusses Immobilien und Gebäudemanagement vom 02.03.2016 beschließt der Rat den Wirtschaftsplan der Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung für das Wirtschaftsjahr 2016 in der vorgelegten Fassung. - einstimmig 11.3 Wirtschaftsplan 2016 des Abwasserwerkes Leopoldshöhe Entsprechend der Empfehlung des Betriebsausschusses Wasser/Abwasser vom 29.02.2016 beschließt der Rat den Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes Leopoldshöhe für das Wirtschaftsjahr 2016 in der vorgelegten Fassung. - einstimmig 11.4 Wirtschaftsplan 2016 des Wasserwerkes Leopoldshöhe - 11 - Entsprechend der Empfehlung des Betriebsausschusses Wasser/Abwasser vom 29.02.2016 beschließt der Rat den Wirtschaftsplan des Wasserwerkes Leopoldshöhe für das Wirtschaftsjahr 2016 in der geänderten Fassung. - 28 Ja-Stimme(n), 3 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) – (Die geänderte Seite des Wirtschaftsplanes ist als Anlage 7 Bestandteil dieser Niederschrift.) 12. Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung der Straße „Am Mühlenbach“ nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Leopoldshöhe (Erschließungsbeitragssatzung) vom 19. Dez. 2003 – in der derzeit geltenden Fassung hier: Planunterschreitung BM Herr Schemmel erläutert anhand der Vorlage die Hintergründe, die zu der Planunterschreitung geführt haben. Insbesondere weist er darauf hin, dass die Beitragspflichtigen bei einer Planunterschreitung nicht höher belastet werden und die Abweichung die Nutzung der betroffenen Grundstücke nicht beeinträchtige. Der Rat fasst sodann ohne weitere Aussprache folgenden Beschluss: Die Verkehrsanlage „Am Mühlenbach“ – Flurstücke 1079, 1080 und 1088, Flur 4, Gemarkung Schuckenbaum – ist erstmalig hergestellt und erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße. Die Planunterschreitung des Bebauungsplanes –Königskamp/Nr. 08/04 – hinsichtlich der Anlage „Am Mühlenbach“ wird hiermit beschlossen. Die Ausbaubreite von 6,00 m–8,00 m ist angesichts der örtlichen Verkehrssituation ausreichend und führt zu keiner Nutzungseinschränkung oder höheren Belastung für die betroffenen Grundstücke. - einstimmig 13. 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/01 "Gelände Niebling" hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit/ der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange § 4 (2) BauGB - Satzungsbeschluss RM Herr Puchert-Blöbaum informiert darüber, dass der Hochbau- und Planungsausschuss dem vorgelegten Beschlussvorschlag am 16. März 2016 einstimmig gefolgt sei. Ohne weitere Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss: Die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/01 „Gelände Niebling“ wird als Satzung beschlossen. - einstimmig – (Der Verfahrensordner in dieser Angelegenheit lag während der Beratung zu diesem TOP aus.) 14. 18. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt B) hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit/ der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange § 4 (2) BauGB - Satzungsbeschluss RM Herr Puchert-Blöbaum informiert darüber, dass der Hochbau- und Planungsausschuss dem vorgelegten Beschlussvorschlag am 16. März 2016 einstimmig gefolgt sei. Ohne weitere Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss: - 12 - Die 18. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe Nord“ (Blatt B) wird als Satzung beschlossen. - einstimmig – (Der Verfahrensordner in dieser Angelegenheit lag während der Beratung zu diesem TOP aus.) 15. 26. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe Nord“ (Blatt A) im beschleunigten Verfahren hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB - Satzungsbeschluss über die 26. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe Nord“ (Blatt A) RM Herr Puchert-Blöbaum informiert darüber, dass der Hochbau- und Planungsausschuss dem vorgelegten Beschlussvorschlag am 16. März 2016 einstimmig gefolgt sei. Ohne weitere Aussprache fasst der Rat folgende Beschlüsse: 1. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die in der Anlage zu Drucksache 37/2016 aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. 2. Die 26. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe Nord“ (Blatt A)“ wird mit Text und Begründung als Satzung nach § 10 (1) BauGB beschlossen. - einstimmig (Der Verfahrensordner in dieser Angelegenheit lag während der Beratung zu diesem TOP aus.) Bürgermeister Herr Schemmel schließt die öffentliche Sitzung um 19:30 Uhr. Schemmel (Bürgermeister) Patruck (stellv. Schriftführerin)