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Beschlußtext (Personalangelegenheiten hier:Besetzung der Stelle der Kämmerin / des Kämmerers und der Fachbereichsleiterin / des Fachbereichsleiters "Bauen / Planen / Umwelt ")

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,5 kB
Datum
17.03.2016
Erstellt
15.04.16, 21:17
Aktualisiert
15.04.16, 21:17
Beschlußtext (Personalangelegenheiten
hier:Besetzung der Stelle der Kämmerin / des Kämmerers und der Fachbereichsleiterin / des Fachbereichsleiters "Bauen / Planen / Umwelt ")

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 9. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2014/2020) am 17.03.2016: 6. Personalangelegenheiten hier: Besetzung der Stelle der Kämmerin / des Kämmerers und der Fachbereichsleiterin / des Fachbereichsleiters "Bauen / Planen / Umwelt " Eingangs erläutert BM Herr Schemmel anhand der Vorlage die Notwendigkeit der Neubesetzung der Stelle des Kämmerers und des Fachbereichsleiters „Bauen / Planen / Umwelt“. Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen stellt er den Ablaufplan für das Stellenbesetzungsverfahren vor und beantwortet sodann Fragen einzelner Ratsmitglieder. Im Folgenden äußert RM Frau Kampmann den Wunsch, den neuen Stelleninhabern/innen eine Teilzeitbeschäftigung zu ermöglichen, da sich so auch Bewerber/innen mit jungen Familien angesprochen fühlen würden. BM Herr Schemmel stellt daraufhin fest, dass in der Stellenausschreibung darauf hingewiesen werde, dass Teilzeitbeschäftigung möglich sei, gleichwohl könne die tatsächliche Umsetzung im Rahmen der Stellenbesetzung nur von Fall zu Fall entschieden werden. Beschluss: Der Rat fasst sodann folgenden Beschluss: Unter Bezugnahme auf die im Sachverhalt dargestellten Ausführungen wird die Verwaltung beauftragt, - eine Ausschreibung für die Stelle einer Kämmerin/eines Kämmerers in Verbindung mit der Funktion der kaufmännischen Leitung des gemeindlichen Eigenbetriebs und der gemeindlichen eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen sowie - eine Ausschreibung für die Stelle einer Fachbereichsleiterin/eines Fachbereichsleiters "Bauen/Planen/Umwelt" in Verbindung mit der Funktion der technischen Leitung des gemeindlichen Eigenbetriebs und der gemeindlichen eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen vorzunehmen und das notwendige Stellenausschreibungs- und Auswahlverfahren einzuleiten. Die Besetzung dieser Stellen hat nach § 14 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe im Einvernehmen zwischen dem Rat und dem Bürgermeister zu erfolgen. Zudem ist der Betriebsleitung gem. § 8 Abs. 4 der Betriebssatzungen der gemeindlichen eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen bzw. des gemeindlichen Eigenbetriebs ein Vorschlagsrecht bei der Besetzung der Stellen einzuräumen. Beratungsergebnis: - einstimmig – BM Herr Schemmel stellt sodann fest, dass offensichtlich Konsens bestehe, dass dem nach den Bestimmungen des Personalvertretungsrechtes zu bildenden Auswahlgremium – neben den im Personalentwicklungskonzept benannten Personen – der Ältestenrat angehören solle. Dies wird von den Mitgliedern des Rates zustimmend zur Kenntnis genommen.