Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,5 kB
Datum
17.03.2016
Erstellt
15.04.16, 21:17
Aktualisiert
15.04.16, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 9. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2014/2020)
am 17.03.2016:
6.
Personalangelegenheiten
hier: Besetzung der Stelle der Kämmerin / des Kämmerers und der Fachbereichsleiterin
/ des Fachbereichsleiters "Bauen / Planen / Umwelt "
Eingangs erläutert BM Herr Schemmel anhand der Vorlage die Notwendigkeit der Neubesetzung der
Stelle des Kämmerers und des Fachbereichsleiters „Bauen / Planen / Umwelt“. Im weiteren Verlauf
seiner Ausführungen stellt er den Ablaufplan für das Stellenbesetzungsverfahren vor und beantwortet
sodann Fragen einzelner Ratsmitglieder. Im Folgenden äußert RM Frau Kampmann den Wunsch, den
neuen Stelleninhabern/innen eine Teilzeitbeschäftigung zu ermöglichen, da sich so auch
Bewerber/innen mit jungen Familien angesprochen fühlen würden. BM Herr Schemmel stellt daraufhin
fest, dass in der Stellenausschreibung darauf hingewiesen werde, dass Teilzeitbeschäftigung möglich
sei, gleichwohl könne die tatsächliche Umsetzung im Rahmen der Stellenbesetzung nur von Fall zu Fall
entschieden werden.
Beschluss:
Der Rat fasst sodann folgenden Beschluss:
Unter Bezugnahme auf die im Sachverhalt dargestellten Ausführungen wird die Verwaltung beauftragt,
-
eine Ausschreibung für die Stelle einer Kämmerin/eines Kämmerers in Verbindung mit der Funktion
der kaufmännischen Leitung des gemeindlichen Eigenbetriebs und der gemeindlichen
eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen
sowie
-
eine Ausschreibung für die Stelle einer Fachbereichsleiterin/eines Fachbereichsleiters "Bauen/Planen/Umwelt" in Verbindung mit der Funktion der technischen Leitung des gemeindlichen
Eigenbetriebs und der gemeindlichen eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen
vorzunehmen und das notwendige Stellenausschreibungs- und Auswahlverfahren einzuleiten.
Die Besetzung dieser Stellen hat nach § 14 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe im
Einvernehmen zwischen dem Rat und dem Bürgermeister zu erfolgen. Zudem ist der Betriebsleitung
gem. § 8 Abs. 4 der Betriebssatzungen der gemeindlichen eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen bzw.
des gemeindlichen Eigenbetriebs ein Vorschlagsrecht bei der Besetzung der Stellen einzuräumen.
Beratungsergebnis:
- einstimmig –
BM Herr Schemmel stellt sodann fest, dass offensichtlich Konsens bestehe, dass dem nach den
Bestimmungen des Personalvertretungsrechtes zu bildenden Auswahlgremium – neben den im
Personalentwicklungskonzept benannten Personen – der Ältestenrat angehören solle. Dies wird von
den Mitgliedern des Rates zustimmend zur Kenntnis genommen.