Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,2 kB
Datum
17.03.2016
Erstellt
15.04.16, 21:17
Aktualisiert
15.04.16, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 9. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2014/2020)
am 17.03.2016:
7.
Ortsrecht
7.3 2. Änderung der Betriebssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für das Abwasserwerk
Leopoldshöhe
Beschluss:
Entsprechend der Empfehlung des Betriebsausschusses Wasser/Abwasser vom 29. Februar 2016
beschließt der Rat die als Anlage zu Drucksache 30/2016 vorgelegte Änderungssatzung zur
Betriebssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für das Abwasserwerk Leopoldshöhe.
Die Änderungssatzung hat folgenden Wortlaut:
2. Satzung vom 17. März 2016
zur Änderung der Betriebssatzung
der Gemeinde Leopoldshöhe
für das Abwasserwerk Leopoldshöhe
vom 16. Dezember 2009
in der Fassung der Änderung vom 18. Dezember 2014
Aufgrund der §§ 7, 41 Abs. 1 S. 2 Buchstabe f, 107 und 114 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S.
666; SGV NRW S. 2023) in der z. Zt. gültigen Fassung in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.11.2004 (GV
NRW S. 644) in der z. Zt. gültigen Fassung, hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe am 17. März
2016 folgende Änderungssatzung beschlossen:
Artikel 1
§ 3 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
(3) Die Betriebsleitung besteht aus den Leitungen der Fachbereiche II "Finanzen" und IV "Bauen /
Planen / Umwelt". Die Zuständigkeiten ergeben sich aus dem Verwaltungsgliederungsplan der
Gemeinde Leopoldshöhe vom 01.01.2016, der auf die Geschäftsverteilung innerhalb der
Betriebsleitung analog anzuwenden ist. Der Fachbereichsleitung IV obliegt damit im Wesentlichen
die technische Leitung des Betriebes, während die Fachbereichsleitung II vorrangig für die
kaufmännische Leitung des Betriebes zuständig ist, soweit nicht Zuständigkeiten des Fachbereichs I
(Zentrale Dienste / Haupt- und Personalverwaltung) betroffen sind. § 8 Abs. 4 der Satzung bleibt
unberührt.
Artikel 2
Diese Änderung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -