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Beschlußtext (Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung der Straße „Am Mühlenbach“ nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Leopoldshöhe (Erschließungsbeitragssatzung) vom 19. Dez. 2003 – in der derzeit geltenden Fassung – hier: Planunterschreitung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,8 kB
Datum
17.03.2016
Erstellt
15.04.16, 21:17
Aktualisiert
15.04.16, 21:17
Beschlußtext (Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung der Straße „Am Mühlenbach“ nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Leopoldshöhe (Erschließungsbeitragssatzung) vom 19. Dez. 2003 – in der derzeit geltenden Fassung –
hier: Planunterschreitung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 9. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2014/2020) am 17.03.2016: 12. Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung der Straße „Am Mühlenbach“ nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Leopoldshöhe (Erschließungsbeitragssatzung) vom 19. Dez. 2003 – in der derzeit geltenden Fassung – hier: Planunterschreitung BM Herr Schemmel erläutert anhand der Vorlage die Hintergründe, die zu der Planunterschreitung geführt haben. Insbesondere weist er darauf hin, dass die Beitragspflichtigen bei einer Planunterschreitung nicht höher belastet werden und die Abweichung die Nutzung der betroffenen Grundstücke nicht beeinträchtige. Beschluss: Der Rat fasst sodann ohne weitere Aussprache folgenden Beschluss: Die Verkehrsanlage „Am Mühlenbach“ – Flurstücke 1079, 1080 und 1088, Flur 4, Gemarkung Schuckenbaum – ist erstmalig hergestellt und erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße. Die Planunterschreitung des Bebauungsplanes –Königskamp/Nr. 08/04 – hinsichtlich der Anlage „Am Mühlenbach“ wird hiermit beschlossen. Die Ausbaubreite von 6,00 m–8,00 m ist angesichts der örtlichen Verkehrssituation ausreichend und führt zu keiner Nutzungseinschränkung oder höheren Belastung für die betroffenen Grundstücke. Beratungsergebnis: - einstimmig -