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Beschlußtext (Erlass einer Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2015)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
10 kB
Datum
04.12.2014
Erstellt
12.12.14, 10:37
Aktualisiert
12.12.14, 10:37
Beschlußtext (Erlass einer Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2015)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2014/2020) am 04.12.2014: 4. Erlass einer Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2015 Eingangs verweist BM Herr Schemmel auf die letzte Sitzung des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses am 27. November 2014. Hier sei die Thematik nach intensiver Diskussion letztendlich nochmals zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen worden. Im Folgenden bezieht sich BM Herr Schemmel auf einen Pressebericht, der die Senkung der Landschaftsumlage thematisiert. Kämmerer Herr Lange ergänzt, dass diese Senkung für die Gemeinde Leopoldshöhe lediglich einen Betrag in Höhe von 18.166,- Euro ausmache und somit keine großen Auswirkungen auf den Haushalt habe. In der sich nun anschließenden Diskussion stellt AM Herr Meckelmann für die CDU-Fraktion fest, dass seine Fraktion erst über den Erlass der Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2015 entscheiden könne, wenn der Kämmerer den Haushalt vorgelegt habe. Er schlage deshalb vor, heute keine Beschlussempfehlung auszusprechen und die Entscheidung bis zur nächsten Ratssitzung am 18. Dezember 2014 zu vertagen. Tendenziell könne er sagen, so AM Herr Meckelmann weiter, dass die CDU-Fraktion der seitens der Verwaltung vorgelegten Hebesatzsatzung aller Voraussicht nach wohl zustimmen werde, vorausgesetzt die 5%-Grenze werde eingehalten. AM Herr Puchert-Blöbaum gibt im Folgenden für die SPD-Fraktion bekannt, dass auch seine Fraktion die Entscheidung erst in der nächsten Ratssitzung treffen könne. AM Graf von der Schulenburg stellt im weiteren Verlauf fest, dass sich die Gemeinde Leopoldshöhe derzeit sicherlich in einer schwierigen finanziellen Situation befinde, dennoch bedeute die seitens der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung der Hebesätze gerade für junge Familien eine deutliche Belastung. Es müssten deshalb nun zunächst alle Haushaltspositionen auf den Prüfstand gestellt werden, um weitere mögliche Einsparpotentiale auszuarbeiten. Momentan, so AM Graf von der Schulenburg abschließend, fehle ihm ein kompaktes Gesamtkonzept. Im weiteren Verlauf wird sodann aus der Mitte des Haupt- und Finanzausschusses deutlich gemacht, dass bereits seit mehreren Jahren an der Haushaltskonsolidierung gearbeitet werde. Gleichwohl dürfe jedoch nicht vergessen werden, dass zahlreiche Faktoren fremdbestimmt seien und somit nicht beeinflusst werden könnten. AM Herrn Meckelmann regt an, diesem Protokoll die im Jahr 2013 erstellte Konsolidierungsliste beizufügen. Dies wird zustimmend zur Kenntnis genommen. AM Herr Hachmeister erklärt im Folgenden für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass seine Fraktion aktuell ebenfalls keine Entscheidung treffen könne. Die Verwaltung müsse nun zunächst grob darlegen, ob bzw. in welcher Höhe Einsparungen im Haushalt 2015 vorgesehen seien. Ohne entsprechende Einsparpotentiale könne seine Fraktion einer Erhöhung der Hebesätze nicht zustimmen. BM Herr Schemmel teilt daraufhin mit, dass der Haushalt sicherlich Einsparungen enthalte, demgegenüber gebe es jedoch auch Positionen – wie die Kreisumlage oder die Ausgaben im Asylbewerberbereich – die sich nach oben entwickeln werden. AM Frau Kampmann macht sodann deutlich, dass der „Freiwillige Konsolidierungsplan“ dringend fortgeschrieben und diskutiert werden müsse. So seien Aspekte wie eine Einschränkung der Vereinsförderung oder die Schließung der Zweigstelle der Bücherei noch nicht in den Fachausschüssen diskutiert worden. Kämmerer Herr Lange verweist im weiteren Verlauf darauf, dass bereits im Haushalt 2014 zahlreiche Positionen um 10 % gekürzt worden seien. Darüber hinaus habe er im November dieses Jahres per EMail an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter appelliert, sämtliche Einsparmöglichkeiten auszuschöpfen. Ziel sei es, die disponiblen Haushaltsansätze um 10 % zu unterschreiten. Es sei immens wichtig, dass das Jahresergebnis 2014 unter der sogenannten 5%-Grenze liege. In diesem Zusammenhang weist Kämmerer Herr Lange sodann erneut daraufhin, dass aufgrund der gesetzlichen Vorgaben im Jahre 2015 der Verlustausgleich an das KGL vorzunehmen sei. Diese Tatsache wirke sich zwangsläufig auf den Haushalt 2015, was den Schwellenwert von 5 % anbetrifft, aus. Entsprechende Erläuterungen dazu werde er im Vorbericht zum Haushalt 2015 vornehmen. Abschließend stellt Kämmerer Herr Lange fest, dass er dem Gemeinderat in jedem Fall einen genehmigungsfähigen Haushalt vorlegen werde. Letztendlich resümiert BM Herr Schemmel, dass offensichtlich Konsens bestehe, die Beschlussfassung bis zur Vorlage des Haushaltsplanes 2015 zurückzustellen und erst in der nächsten Sitzung des Rates am 18. Dezember 2014 eine Entscheidung zu treffen.