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Beschlusstext (Aufwandsentschädigungen für Mitglieder kommunaler Vertretungen gem. § 1 Entschädigungsverordnung (EntschVO) ab 2011)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
9,0 kB
Erstellt
30.12.10, 10:16
Aktualisiert
30.12.10, 10:16
Beschlusstext (Aufwandsentschädigungen für Mitglieder kommunaler Vertretungen gem. § 1 Entschädigungsverordnung (EntschVO) ab 2011)

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Beschluss Hürtgenwald, den 21.12.2010 aus der Niederschrift über die 12. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald vom 16.12.2010. öffentlicher Teil Top 8.2 Aufwandsentschädigungen für Mitglieder kommunaler Vertretungen gem. § 1 Entschädigungsverordnung (EntschVO) ab 2011 154/2010 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt ab dem Haushaltsjahr 2011 die Aufwandsentschädigung für Mitglieder der kommunalen Vertretung als monatliche Pauschale und Sitzungsgeld gem. § 1 Abs. 1 b) EntschVO zu zahlen. Beratungsergebnis: 16 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen