Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,9 kB
Datum
18.12.2014
Erstellt
16.01.15, 21:17
Aktualisiert
16.01.15, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 3. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2014/2020)
am 18.12.2014:
13.
Änderung der Betriebssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für das Abwasserwerk
Leopoldshöhe vom 16.12.2009
Eingangs zu diesem Tagesordnungspunkt schlägt BM Herr Schemmel vor, als Termin für das
Inkrafttreten der Satzung den 01.01.2015 festzuschreiben. Der Rat stimmt dieser Vorgehensweise zu.
Beschluss:
Sodann fasst der Rat entsprechend der Empfehlung des Betriebsausschusses Wasser/Abwasser vom
03.11.2014 folgenden Beschluss:
1. Satzung
vom _______________
zur Änderung der Betriebssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe
für das Abwasserwerk Leopoldshöhe vom 16.12.2009
Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 S. 2 Buchstaben f und i der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878) und der
Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 16.11.2004 (GV NRW S. 644), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung
vom 13.08.2012 (GV. NRW. S. 296), hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe am ____________
folgende 1. Änderung der Betriebssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für das Abwasserwerk
Leopoldshöhe vom 16.12.2009 beschlossen:
I.
§ 3 Abs.1 wird wie folgt ergänzt:
„Die Betriebsleitung des Abwasserwerkes Leopoldshöhe erhebt Schmutzwassergebühren. Die
Veranlagung erfolgt gemäß § 1 Abs. 2 der Betriebssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für den
Eigenbetrieb Wasserwerk Leopoldshöhe durch das Wasserwerk Leopoldshöhe namens und im
Auftrag des Abwasserwerkes Leopoldshöhe.“
II.
Diese Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -