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Beschlußtext (Änderung der Betriebssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für das Abwasserwerk Leopoldshöhe vom 16.12.2009)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,9 kB
Datum
18.12.2014
Erstellt
16.01.15, 21:17
Aktualisiert
16.01.15, 21:17
Beschlußtext (Änderung der Betriebssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für das Abwasserwerk Leopoldshöhe vom 16.12.2009)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 3. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2014/2020) am 18.12.2014: 13. Änderung der Betriebssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für das Abwasserwerk Leopoldshöhe vom 16.12.2009 Eingangs zu diesem Tagesordnungspunkt schlägt BM Herr Schemmel vor, als Termin für das Inkrafttreten der Satzung den 01.01.2015 festzuschreiben. Der Rat stimmt dieser Vorgehensweise zu. Beschluss: Sodann fasst der Rat entsprechend der Empfehlung des Betriebsausschusses Wasser/Abwasser vom 03.11.2014 folgenden Beschluss: 1. Satzung vom _______________ zur Änderung der Betriebssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für das Abwasserwerk Leopoldshöhe vom 16.12.2009 Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 S. 2 Buchstaben f und i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878) und der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.11.2004 (GV NRW S. 644), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13.08.2012 (GV. NRW. S. 296), hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe am ____________ folgende 1. Änderung der Betriebssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für das Abwasserwerk Leopoldshöhe vom 16.12.2009 beschlossen: I. § 3 Abs.1 wird wie folgt ergänzt: „Die Betriebsleitung des Abwasserwerkes Leopoldshöhe erhebt Schmutzwassergebühren. Die Veranlagung erfolgt gemäß § 1 Abs. 2 der Betriebssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für den Eigenbetrieb Wasserwerk Leopoldshöhe durch das Wasserwerk Leopoldshöhe namens und im Auftrag des Abwasserwerkes Leopoldshöhe.“ II. Diese Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft. Beratungsergebnis: - einstimmig -