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Beschlusstext (Abwasserbeseitigung a) Gebührenbedarfsberechnung für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasser-beseitigung 2011 b) Erlass der Gebührensatzung)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
41 kB
Erstellt
30.12.10, 10:16
Aktualisiert
30.12.10, 10:16
Beschlusstext (Abwasserbeseitigung 
a) Gebührenbedarfsberechnung für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasser-beseitigung 2011
b) Erlass der Gebührensatzung)

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Hürtgenwald, den 21.12.2010 Beschluss aus der Niederschrift über die 12. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald vom 16.12.2010. öffentlicher Teil Top 6.7 Abwasserbeseitigung a) Gebührenbedarfsberechnung für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasser-beseitigung 2011 b) Erlass der Gebührensatzung Beschluss: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald Finanzausschusses folgenden Beschluss: fasst nach Empfehlung 186/2010 des Haupt- 1) Die Gebührenbedarfsberechnung ist richtig. 2) Eine Gebührenanpassung ist erforderlich und wird wie folgt festgesetzt: a. Die jährliche Grundgebühr je Hausanschluss beträgt beim Schmutzwasser 85,20 € b. Die Schmutzwasserverbrauchsgebühr beträgt 3,55 €/ cm³ c. Die jährliche Grundgebühr je Hausanschluss beträgt beim Niederschlagswasser 72,00 € d. Die Flächengebühr beim Niederschlagswasser beträgt 0,77 €/ cm² e. Die jährliche Zwischenzählergebühr je Zähler für den Eichzeitraum von 6 Jahren beträgt ab 2011 25,50 €. 3) Die Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Gemeinde Hürtgenwald wird in der beigefügten Fassung beschlossen. Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen und