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Beschlusstext (Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- bzw. Übergangsheimen für Aussiedler und asylbegehrende Ausländer hier: Aussiedler- und Übergangsheime in den Ortschaften Hürtgen und Vossenack)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
38 kB
Erstellt
30.12.10, 10:16
Aktualisiert
30.12.10, 10:16
Beschlusstext (Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- bzw. Übergangsheimen für Aussiedler und asylbegehrende Ausländer 
hier: Aussiedler- und Übergangsheime in den Ortschaften Hürtgen und Vossenack)

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Inhalt der Datei

Beschluss Hürtgenwald, den 21.12.2010 aus der Niederschrift über die 12. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald vom 16.12.2010. öffentlicher Teil Top 6.4 Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von 182/2010 Aussiedlerbzw. Übergangsheimen für Aussiedler und asylbegehrende Ausländer hier: Aussiedler- und Übergangsheime in den Ortschaften Hürtgen und Vossenack Beschluss: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald fasst nach Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses folgenden Beschluss: 1. Die Gebührenkalkulation ist richtig. 2. Die Gebührensätze betragen für die Benutzung 9,55 €, für Strom 11,35 € und für Heizung 16,35 €. 3. Die Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- bzw. Übergangsheimen für Aussiedler und asylbegehrende Ausländer wird in der beigefügten Fassung beschlossen Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen