Daten
Kommune
Hürtgenwald
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38 kB
Erstellt
30.12.10, 10:16
Aktualisiert
30.12.10, 10:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
Hürtgenwald, den 21.12.2010
aus der Niederschrift über die 12. Sitzung
des Gemeinderates der Gemeinde
Hürtgenwald vom 16.12.2010.
öffentlicher Teil
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6.4
Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von 182/2010
Aussiedlerbzw.
Übergangsheimen
für
Aussiedler
und
asylbegehrende Ausländer
hier: Aussiedler- und Übergangsheime in den Ortschaften Hürtgen
und Vossenack
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald fasst nach Empfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses folgenden Beschluss:
1. Die Gebührenkalkulation ist richtig.
2. Die Gebührensätze betragen für die Benutzung 9,55 €, für Strom 11,35 € und für Heizung
16,35 €.
3. Die Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- bzw.
Übergangsheimen für Aussiedler und asylbegehrende Ausländer wird in der beigefügten
Fassung beschlossen
Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen