Daten
Kommune
Hürtgenwald
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Erstellt
30.12.10, 10:16
Aktualisiert
30.12.10, 10:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
Hürtgenwald, den 21.12.2010
aus der Niederschrift über die 12. Sitzung
des Gemeinderates der Gemeinde
Hürtgenwald vom 16.12.2010.
öffentlicher Teil
Top
6.5
Überprüfung
der
Gebührenbedarfsberechnung
beim 184/2010
Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die
Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald fasst nach Empfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses folgenden Beschluss:
1. Die Gebührenkalkulation ist richtig.
2. Der Bereich „Bestattungswesen“ wird auf folgende drei Kostenträger aufgeteilt:
a) „Bereitstellung Friedhof“,
b) „Durchführung von Bestattungen“,
c) „Grabentfernungen“.
Die kalkulierten Kosten betragen:
Kindergrab
0,00 €
Reihengrab
300,00 €
Rasen-Reihengrab
1.060,00 €
Einzelwahlgrab
1.110,00 €
Doppelwahlgrab
2.210,00 €
Urnenreihengrab
300,00 €
Urnenwahlgrab
1.110,00 €
Benutzung Leichenhalle
170,00 €
Friedhof Gey alt
250,00 €
Friedhof Gey alt
Friedhof Gey alt
920,00 €
1.840,00 €
Friedhof Gey alt
740,00 €
Durchführung der Bestattung
A) Erdbestattung
a) Grabaushub Bauhof und Unternehmen
b) Durchführung
c) Schließen des Grabes durch den Bauhof
B) Urnenbestattung
515,00 € je Fall
85,00 € je Fall
350,00 € je Fall
a) Grabaushub Bauhof
b) Durchführung
c) Schließen des Grabes durch den Bauhof
260,00 € je Fall
85,00 € je Fall
260,00 € je Fall
Entfernen einer Doppelgrabstätte
Entfernen einer Einzelgrabstätte
394,00 €
197,00 €
3. Die Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald wird
in der beiliegenden Fassung beschlossen.
Beratungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Beschluss der Sitzung des Gemeinderates vom 16.12.2010
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