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Beschlusstext (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
50 kB
Erstellt
30.12.10, 10:16
Aktualisiert
30.12.10, 10:16
Beschlusstext (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald) Beschlusstext (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald)

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Beschluss Hürtgenwald, den 21.12.2010 aus der Niederschrift über die 12. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald vom 16.12.2010. öffentlicher Teil Top 6.5 Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim 184/2010 Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald Beschluss: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald fasst nach Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses folgenden Beschluss: 1. Die Gebührenkalkulation ist richtig. 2. Der Bereich „Bestattungswesen“ wird auf folgende drei Kostenträger aufgeteilt: a) „Bereitstellung Friedhof“, b) „Durchführung von Bestattungen“, c) „Grabentfernungen“. Die kalkulierten Kosten betragen: Kindergrab 0,00 € Reihengrab 300,00 € Rasen-Reihengrab 1.060,00 € Einzelwahlgrab 1.110,00 € Doppelwahlgrab 2.210,00 € Urnenreihengrab 300,00 € Urnenwahlgrab 1.110,00 € Benutzung Leichenhalle 170,00 € Friedhof Gey alt 250,00 € Friedhof Gey alt Friedhof Gey alt 920,00 € 1.840,00 € Friedhof Gey alt 740,00 € Durchführung der Bestattung A) Erdbestattung a) Grabaushub Bauhof und Unternehmen b) Durchführung c) Schließen des Grabes durch den Bauhof B) Urnenbestattung 515,00 € je Fall 85,00 € je Fall 350,00 € je Fall a) Grabaushub Bauhof b) Durchführung c) Schließen des Grabes durch den Bauhof 260,00 € je Fall 85,00 € je Fall 260,00 € je Fall Entfernen einer Doppelgrabstätte Entfernen einer Einzelgrabstätte 394,00 € 197,00 € 3. Die Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald wird in der beiliegenden Fassung beschlossen. Beratungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen Beschluss der Sitzung des Gemeinderates vom 16.12.2010 Seite 2