Daten
Kommune
Hürtgenwald
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40 kB
Erstellt
30.12.10, 10:16
Aktualisiert
30.12.10, 10:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Hürtgenwald, den 21.12.2010
Beschluss
aus der Niederschrift über die 12. Sitzung
des Gemeinderates der Gemeinde
Hürtgenwald vom 16.12.2010.
öffentlicher Teil
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6.6
185/2010
Abfallbeseitigung
a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die
Biotonne für das Haushaltsjahr 2011
b) Erlass der Gebührensatzung
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald
Finanzausschusses folgenden Beschluss:
fasst
nach
Empfehlung
des
Haupt-
und
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu
fassen:
1. Die Kalkulationen für das Haushaltsjahr 2011 für
a) die Restmüllgefäße,
b) die Biotonne,
sind richtig.
2. Die Gebührensätze betragen für ein Restmüllgefäß 60 l 135,00 €, für ein Restmüllgefäß
120 l 233,64 €, für ein Restmüllgefäß 240 l 430,80 €, für ein Restmüllgefäß 1.100 l bei 14tägiger Leerung 1.843,80 € und für ein Restmüllgefäß 1.100 l bei monatlicher Leerung
860,28 €. Der Gebührensatz für eine Biomülltonne 120 l beträgt 94,44 € und für eine
Biomülltonne 240 l 161,40 €.
3. Außerdem empfiehlt er dem Gemeinderat, die beiliegende Gebührensatzung bei der
Abfallbeseitigung zu beschließen.
Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen