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Beschlusstext (Abfallbeseitigung a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Biotonne für das Haushaltsjahr 2011 b) Erlass der Gebührensatzung)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
40 kB
Erstellt
30.12.10, 10:16
Aktualisiert
30.12.10, 10:16
Beschlusstext (Abfallbeseitigung
a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Biotonne für das Haushaltsjahr 2011
b) Erlass der Gebührensatzung)

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Hürtgenwald, den 21.12.2010 Beschluss aus der Niederschrift über die 12. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald vom 16.12.2010. öffentlicher Teil Top 6.6 185/2010 Abfallbeseitigung a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Biotonne für das Haushaltsjahr 2011 b) Erlass der Gebührensatzung Beschluss: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald Finanzausschusses folgenden Beschluss: fasst nach Empfehlung des Haupt- und Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die Kalkulationen für das Haushaltsjahr 2011 für a) die Restmüllgefäße, b) die Biotonne, sind richtig. 2. Die Gebührensätze betragen für ein Restmüllgefäß 60 l 135,00 €, für ein Restmüllgefäß 120 l 233,64 €, für ein Restmüllgefäß 240 l 430,80 €, für ein Restmüllgefäß 1.100 l bei 14tägiger Leerung 1.843,80 € und für ein Restmüllgefäß 1.100 l bei monatlicher Leerung 860,28 €. Der Gebührensatz für eine Biomülltonne 120 l beträgt 94,44 € und für eine Biomülltonne 240 l 161,40 €. 3. Außerdem empfiehlt er dem Gemeinderat, die beiliegende Gebührensatzung bei der Abfallbeseitigung zu beschließen. Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen