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Beschlußtext (22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB - Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes als Empfehlung an den Rat - Satzungsempfehlung an den Rat über den Bebauungsplan)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
9,3 kB
Datum
09.06.2016
Erstellt
17.06.16, 09:32
Aktualisiert
17.06.16, 12:11
Beschlußtext (22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“
hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
- Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes als Empfehlung an den Rat
- Satzungsempfehlung an den Rat über den Bebauungsplan) Beschlußtext (22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“
hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
- Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes als Empfehlung an den Rat
- Satzungsempfehlung an den Rat über den Bebauungsplan)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 11. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2014/2020) am 09.06.2016: 5. 22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB - Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes als Empfehlung an den Rat - Satzungsempfehlung an den Rat über den Bebauungsplan Gem. § 31 GO NRW nimmt AM Graf von der Schulenburg nicht an der Beratung zu diesem TOP teil. Eingangs weist AV Herr Puchert-Blöbaum auf sieben Änderungen hin, welche auf Seite 97 der Einladung (1. Nachgang/ Ergänzung) aufgelistet worden seien. Die aufgeführten Änderungen berühren jedoch nicht die Grundzüge der Planung, so dass mit den Bauleitplanverfahren fortgefahren werden könne. Die CDU-Fraktion erkundigt sich nach einem möglichen Verfahrensfehler, welcher von einem Einwender unterstellt werde (s.Seite 10 der Einladung). Hierzu erklärt die Verwaltung, dass die Bekanntmachung die Angaben der vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen beinhaltet. Eine weitere Stellungnahme beinhaltet die Aussage, dass die Bauleitplanverfahren gegen die Ziele der Raumordnung verstoßen, so die CDU-Fraktion. Von Seiten der Bezirksregierung, so die Verwaltung, sei die Anfrage gem. § 34 LPIG positiv beantwortet worden. Die Verwaltung ergänzt, dass nach Rücksprache mit den Gutachtern, diese keinen Bedarf sehen, die Fachgutachten diesbezüglich nachzuarbeiten. Lediglich eine zusätzliche Aussage zu den Zugvögeln sei ergänzt worden. Weiter kritisiert die CDU-Fraktion die noch fehlende Aussage zur Entwässerung. Sie möchte u.a. sichergestellt wissen, dass die Landwirtschaft nicht beeinträchtigt werde. Ein weiterer Punkt ist der Lärm- bzw. Schallschutz. Die im Gutachten angegebenen Werte hält die CDU-Fraktion für kritisch. Die Verwaltung führt aus, dass ein Entwässerungskonzept erarbeitet worden sei. Derzeit laufen noch Gespräche um die Umsetzung (hier: die Einleitungserlaubnis) sicher zu stellen. Hinsichtlich aufkommender Immissionen macht die Verwaltung deutlich, dass das geplante Gewerbegebiet lärmtechnisch unproblematisch sei. Bei den von der CDU-Fraktion angesprochenen und befürchteten Lärmbelästigungen handelt es sich um Verkehrslärm, ausgehend von der Erschließungsstraße, nicht ausgehend von der Umgehungsstraße. AV Herr Puchert-Blöbaum ergänzt, dass diese Messwerte vermutlich in jedem Wohngebiet erreicht werden. Er weist in dem Zusammenhang auf das Schallschutzgutachten hin und zitiert aus dem Fachgutachten den zusammenfassenden letzten Absatz: „In dem gesamten geplanten allgemeinen Wohngebiet sind gesunde Wohnverhältnisse im Sinne des BauGB gegeben. Die insbesondere nachts vorherrschenden Pegel oberhalb der idealtypischen Orientierungswerte stellen zwar –bezogen auf das Planungsziel „allgemeines Wohngebiet“- schädliche Umwelteinwirkungen dar, allerdings mit nur belästigendem Charakter.“ Anschließend weist AV Herr Puchert-Blöbaum auf die Möglichkeit hin, heute nicht über die Satzungsempfehlung an den Rat zu beschließen. So bestehe die Gelegenheit, über die heute erhalten Informationen noch mal in den Fraktionen zu beraten. Der Rat könne auch ohne die Satzungsempfehlung des Hochbau- und Planungsausschusses am 23.06.2016 den Satzungsbeschluss fassen. Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne erklärt, dass sie weiterhin gegen die Änderung des FNP sei. Auch wenn heute kein Beschluss gefasst werde, werde sie in der Ratsitzung die Änderung ablehnen. Anschießend beantragt die CDU eine Sitzungsunterbrechnung. Die Sitzung wird von 18.21 Uhr bis 18.30 Uhr unterbrochen. Die CDU-Fraktion bittet um Zurückweisung in die Fraktionen. Der Bitte wird entsprochen. Beratungsergebnis: Zurückverwiesen