Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
9,3 kB
Datum
09.06.2016
Erstellt
17.06.16, 09:32
Aktualisiert
17.06.16, 12:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 11. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2014/2020)
am 09.06.2016:
5.
22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“
hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung
der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der
Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 (2) BauGB
- Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes als
Empfehlung an den Rat
- Satzungsempfehlung an den Rat über den Bebauungsplan
Gem. § 31 GO NRW nimmt AM Graf von der Schulenburg nicht an der Beratung zu
diesem TOP teil.
Eingangs weist AV Herr Puchert-Blöbaum auf sieben Änderungen hin, welche auf Seite
97 der Einladung (1. Nachgang/ Ergänzung) aufgelistet worden seien. Die aufgeführten
Änderungen berühren jedoch nicht die Grundzüge der Planung, so dass mit den
Bauleitplanverfahren fortgefahren werden könne.
Die CDU-Fraktion erkundigt sich nach einem möglichen Verfahrensfehler, welcher von
einem Einwender unterstellt werde (s.Seite 10 der Einladung).
Hierzu erklärt die Verwaltung, dass die Bekanntmachung die Angaben der vorliegenden
umweltrelevanten Stellungnahmen beinhaltet.
Eine weitere Stellungnahme beinhaltet die Aussage, dass die Bauleitplanverfahren
gegen die Ziele der Raumordnung verstoßen, so die CDU-Fraktion. Von Seiten der
Bezirksregierung, so die Verwaltung, sei die Anfrage gem. § 34 LPIG positiv beantwortet
worden. Die Verwaltung ergänzt, dass nach Rücksprache mit den Gutachtern, diese
keinen Bedarf sehen, die Fachgutachten diesbezüglich nachzuarbeiten. Lediglich eine
zusätzliche Aussage zu den Zugvögeln sei ergänzt worden.
Weiter kritisiert die CDU-Fraktion die noch fehlende Aussage zur Entwässerung. Sie
möchte u.a. sichergestellt wissen, dass die Landwirtschaft nicht beeinträchtigt werde.
Ein weiterer Punkt ist der Lärm- bzw. Schallschutz. Die im Gutachten angegebenen
Werte hält die CDU-Fraktion für kritisch.
Die Verwaltung führt aus, dass ein Entwässerungskonzept erarbeitet worden sei. Derzeit
laufen noch Gespräche um die Umsetzung (hier: die Einleitungserlaubnis) sicher zu
stellen.
Hinsichtlich aufkommender Immissionen macht die Verwaltung deutlich, dass das
geplante Gewerbegebiet lärmtechnisch unproblematisch sei.
Bei den von der CDU-Fraktion angesprochenen und befürchteten Lärmbelästigungen
handelt es sich um Verkehrslärm, ausgehend von der Erschließungsstraße, nicht
ausgehend von der Umgehungsstraße.
AV Herr Puchert-Blöbaum ergänzt, dass diese Messwerte vermutlich in jedem
Wohngebiet erreicht werden. Er weist in dem Zusammenhang auf das
Schallschutzgutachten hin und zitiert aus dem Fachgutachten den zusammenfassenden
letzten Absatz: „In dem gesamten geplanten allgemeinen Wohngebiet sind gesunde
Wohnverhältnisse im Sinne des BauGB gegeben.
Die insbesondere nachts vorherrschenden Pegel oberhalb der idealtypischen
Orientierungswerte stellen zwar –bezogen auf das Planungsziel „allgemeines
Wohngebiet“- schädliche Umwelteinwirkungen dar, allerdings mit nur belästigendem
Charakter.“
Anschließend weist AV Herr Puchert-Blöbaum auf die Möglichkeit hin, heute nicht über
die Satzungsempfehlung an den Rat zu beschließen. So bestehe die Gelegenheit, über
die heute erhalten Informationen noch mal in den Fraktionen zu beraten. Der Rat könne
auch ohne die Satzungsempfehlung des Hochbau- und Planungsausschusses am
23.06.2016 den Satzungsbeschluss fassen.
Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne erklärt, dass sie weiterhin gegen die Änderung des FNP
sei.
Auch wenn heute kein Beschluss gefasst werde, werde sie in der Ratsitzung die
Änderung ablehnen.
Anschießend beantragt die CDU eine Sitzungsunterbrechnung.
Die Sitzung wird von 18.21 Uhr bis 18.30 Uhr unterbrochen.
Die CDU-Fraktion bittet um Zurückweisung in die Fraktionen.
Der Bitte wird entsprochen.
Beratungsergebnis:
Zurückverwiesen