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Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Finanzausschuss)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
43 kB
Datum
15.06.2016
Erstellt
23.06.16, 12:26
Aktualisiert
23.06.16, 12:26

Inhalt der Datei

Niederschrift über die 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2014/2020) am 15.06.2016 Tagungsort: Schulungsraum der Feuerwache Leopoldshöhe Beginn: 18:01 Uhr Ende: 19:55 Uhr Anwesend sind: Bürgermeister Herr Schemmel SPD: Herr Brinkmann, Herr Büker, Herr Burkamp, Herr Jahn, Herr Kühnel, Herr PuchertBlöbaum, Herr Thimm (für Herrn Grünert) CDU: Herr Fiedler, Herr Keminer, Herr Meckelmann, Frau Risy, Herr Siese B90/Grüne: Herr Hachmeister, Herr Kantim (für Frau Kampmann) FDP: Graf von der Schulenburg (beratend) Verwaltung: FBL Frau Sunkovsky, FBL Herr Taron, Herr Sommer, Frau Beckmann, Wehrführer Herr Schubert, stellv. Wehrführer Herr Schewe, Rechtsreferendar Herr Senol, Frau Patruck Gäste: Herr Bormann (Sachverständiger der Firma FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H.) Zuhörer: zahlreich Presse: 1 Bürgermeister Herr Schemmel eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Anschließend begrüßt er sowohl die Zuhörer als auch den Vertreter der Presse sowie Herrn Bormann von der Firma FORPLAN und den Rechtsreferendar Herrn Senol. Vor Eintritt in die Tagesordnung schlägt BM Herr Schemmel vor, TOP 4.3 (Neufassung des Ratsbeschlusses über die Entschädigung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr) von der Tagesordnung abzusetzen, da der Kreisbrandmeister diesen Ratsbeschluss vorab nochmals mit den anderen Kommunen des Kreises Lippe abstimmen möchte. Dies wird von den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses zustimmend zur Kenntnis genommen. Im Folgenden verweist BM Herr Schemmel sodann auf den zu dieser Sitzung versandten Nachgang und teilt mit, dass die Tagesordnung somit sowohl im öffentlichen als auch im nichtöffentlichen Teil entsprechend erweitert wurde. Die Tagesordnung wird sodann wie folgt abgehandelt: Tagesordnung I. Öffentlicher Teil 1. Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner Es werden keine Anfragen gestellt. 2. Anfragen der Ausschussmitglieder Es werden keine Anfragen gestellt. -2- 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans der Gemeinde Leopoldshöhe Eingangs begrüßt BM Herr Schemmel nochmals Herrn Bormann von der Firma FORPLAN Forschungsund Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H. und führt sodann aus, dass die Gemeinden unter Beteiligung ihrer Feuerwehren Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufstellen und umsetzen müssen. In der Folge sei dieser Plan sodann spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben. Da der letzte Brandschutzbedarfsplan aus dem Jahr 2010 sei, bedürfe es nun einer Fortschreibung. Abschließend erteilt er Herrn Bormann von der Firma FORPLAN das Wort. Herr Bormann erläutert im Folgenden, dass das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) abgelöst habe. Die Verpflichtung zur Aufstellung von Brandschutzbedarfsplänen habe sich nicht geändert. Im Folgenden informiert Herr Bormann ausführlich über die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans. Eingangs definiert er die Hilfsfrist und erläutert sodann, welche Bereiche in Leopoldshöhe innerhalb dieses Zeitraums erreicht werden können. So sei der Kernbereich relativ gut erreichbar, während im Süden größere Gebiete innerhalb dieses Zeitraums nicht erreicht werden könnten. Ergänzend fügt er hinzu, dass sich der Erreichungsgrad gegenüber dem vorherigen Brandschutzbedarfsplan deutlich verschlechtert habe und deshalb unter anderem daran gearbeitet werden müsse, mehr Personal für die Freiwillige Feuerwehr zu werben. Im Folgenden zeigt Herr Bormann unterschiedliche Maßnahmen auf, die zu einer Optimierung des Einsatzablaufs führen würden. Sodann informiert er die Anwesenden darüber, wie eine Steigerung der verfügbaren Einsatzkräfte erreicht werden könnte. Darüber hinaus schlägt er zur Behebung struktureller Defizite vor, zukünftig Einsatzfahrzeuge an einem Standort im südlichen Gemeindegebiet zu stationieren. Abschließend geht Herr Bormann auf das Fahrzeugkonzept ein und stellt fest, dass einige Fahrzeuge bereits in absehbarer Zeit ausgetauscht werden müssten. Im Anschluss an seine Ausführungen beantwortet der Referent Fragen einzelner Ausschussmitglieder. So teilt er auf Nachfrage von AM Graf von der Schulenburg mit, dass man zwar versuchen könne, Ruheständler verstärkt zum Einsatz zu bringen, diese jedoch lediglich für rückwärtige Dienste eingesetzt werden könnten. Abschließend dankt BM Herr Schemmel Herrn Bormann – auch im Namen der Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses – für seine Ausführungen. FBL Herr Taron weist sodann darauf hin, dass der Entwurf zum Brandschutzbedarfsplan im Ratsinformationssystem zur Einsicht bereitgestellt werde und schlägt sodann vor, nun zunächst einen Arbeitskreis aus Verwaltung, Politik und Wehrführung zu bilden. Nach Beratung im Arbeitskreis könne die Thematik sodann weiter im Haupt- und Finanzausschuss erörtert werden und letztendlich abschließend im Rat beschlossen werden. Im Folgenden stellt Wehrführer Herr Schubert auf Nachfrage von Frau Risy fest, dass ein zweiter Fahrzeugstandort im Süden sicherlich hilfreich sei, um den Erreichungsgrad zu erhöhen. Im weiteren Verlauf spricht sich AM Herr Meckelmann für die kurzfristige Bildung eines Arbeitskreises aus, da man heute zahlreiche Informationen erhalten habe, die nun aufgearbeitet werden müssten. AM Herr Brinkmann erkundigt sich in seiner Anfrage an die Wehrführung, ob es hinsichtlich der vorhandenen Baustellen (personelle Situation, bewegliches Equipment, Standortfrage) Prioritäten gebe. Wehrführer Herr Schubert teilt daraufhin mit, dass die Tagesverfügbarkeit sicherlich ein großes Thema sei, die Fahrzeugbeschaffung jedoch ebenfalls einen hohen Stellenwert einnehme, so dass es schwierig sei, Prioritäten festzulegen. Abschließend stellt BM Herr Schemmel fest, dass offensichtlich Konsens bestehe, nun zunächst einen Arbeitskreis zu bilden und die Thematik sodann erneut im Haupt- und Finanzausschuss zu beraten. Dies wird von den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses zustimmend zur Kenntnis genommen. Die den Ausführungen des Herrn Bormann zugrundeliegende Ratsinformationssystem zu diesem Tagesordnungspunkt hinterlegt. Der Entwurf des Brandschutzbedarfsplans der Gemeinde Ratsinformationssystem zu diesem Tagesordnungspunkt hinterlegt. PowerPoint-Präsentation Leopoldshöhe ist ist im ebenfalls im -3- 4. Ortsrecht 4.1 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Leopoldshöhe BM Herr Schemmel verweist hier zunächst auf die zu diesem Tagesordnungspunkt versandte Drucksache. Da das FSHG – wie bereits von Herrn Bormann erwähnt – vom BHKG ersetzt worden sei, sei hier eine Anpassung der Satzung notwendig. Die Verwaltung habe sich hierbei weitestgehend an dem Wortlaut der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes orientiert. Darüber hinaus habe man u. a. den möglichen Kostenersatz erweitert, die Kosten-/Entgeltsätze seien jedoch gegenüber der bisherigen Satzung unverändert. Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat, dem Entwurf der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Leopoldshöhe sowie dem der Satzung als Anlage beigefügten Kostentarif zuzustimmen und entsprechend als Satzung zu beschließen (Drucksache 55/2016). - einstimmig 4.2 Neufassung der Satzung über den Verdienstausfall für die beruflich selbständigen ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Leopoldshöhe Hier bezieht sich BM Herr Schemmel in seinen einleitenden Ausführungen zunächst auf die zu diesem Tagesordnungspunkt verschickte Drucksache. Er erklärt sodann, dass sich die Verwaltung auch hier weitestgehend an einer Mustersatzung – in diesem Fall der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Verbandes der Feuerwehren in NRW - orientiert habe. Da die Höhe der bisherigen Verdienstausfallbeträge – sowohl des Regelstundensatzes als auch des Höchstsatzes – nicht mehr als zeitgemäß erachtet werden können, wurde hier eine Verdoppelung der bisherigen Sätze vorgeschlagen. Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat, dem Entwurf der Satzung über den Verdienstausfall für die beruflich selbständigen ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Leopoldshöhe zuzustimmen und entsprechend als Satzung zu beschließen (Drucksache 56/2016). - einstimmig 4.3 Neufassung des Ratsbeschlusses über die Entschädigung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr - Abgesetzt 4.4 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau und sonstige brandschutztechnische Leistungen in der Gemeinde Leopoldshöhe Eingangs teilt BM Herr Schemmel mit, dass es auch hierzu eine entsprechende Drucksache gebe und erläutert sodann die vorgeschlagenen Änderungen. So seien u. a. die Gebühren angepasst und die Liste der Brandschauobjekte überarbeitet worden. Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat, dem Entwurf der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau und sonstige brandschutztechnische Leistungen in der Gemeinde Leopoldshöhe sowie den der Satzung beigefügten Anlagen 1 und 2 zuzustimmen und diese entsprechend als Satzung zu beschließen (Drucksache 58/2016). -4- - einstimmig 4.5 Änderung der Ordnung über die Zuständigkeiten in der Gemeinde Leopoldshöhe (Zuständigkeitsordnung) hier: Verfahren zur Bestellung der Schulleitung In diesem Zusammenhang verweist BM Herr Schemmel zunächst ebenfalls auf die zu diesem Tagesordnungspunkt verschickte Drucksache und erläutert sodann ausführlich das bisherige und das neue Verfahren zur Bestellung der Schulleitung an den gemeindlichen Schulen. Grundlage sei hier das 12. Schulrechtsänderungsgesetz. In der Folge sei nun auch die Ordnung über die Zuständigkeiten in der Gemeinde Leopoldshöhe entsprechend zu ändern, so BM Herr Schemmel abschließend. Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat, die als Anlage zu Drucksache 73/2016 beigefügte Änderung der Ordnung über die Zuständigkeiten in der Gemeinde Leopoldshöhe (Zuständigkeitsordnung) zu beschließen. - einstimmig 5. Antrag der SPD-Fraktion hier: Erstellung eines Breitbandkatasters für die Gemeinde Leopoldshöhe Eingangs verweist BM Herr Schemmel auf den Antrag der SPD-Fraktion vom 17. Mai 2016 und gibt den Antragstellern sodann Gelegenheit, ihren Antrag zu erläutern. AM Herr Jahn erklärt, dass die Aussagen der Netzbetreiber über die Breitbandverfügbarkeit und die tatsächliche Bandbreite an den Anschlüssen der Bürgerinnen und Bürger oftmals erheblich voneinander abweichen. Es sei somit dringend erforderlich, sich hier einen konkreten Überblick zu verschaffen. Deshalb schlage die SPD-Fraktion vor, dass die Verwaltung beauftragt werde, ein Breitbandkataster für die Gemeinde Leopoldshöhe zu erstellen. BM Herr Schemmel teilt sodann mit, dass sich die Verwaltung nach wie vor intensiv mit dem Thema auseinandersetze. Man habe sich deshalb entschlossen, einen Breitbandbeauftragten zu bestellen, der sämtliche Informationen bündele. Konkret sei Herr Sommer, der auch für den EDV-Bereich zuständig sei, bestellt worden. Herr Sommer teilt sodann verwaltungsseitig mit, dass es vor dem Hintergrund des SPD-Antrages aktuell noch einmal Gespräche mit dem Kreis Lippe gegeben habe. Dabei sei seitens des Kreises bestätigt worden, dass zurzeit eine Markterkundung des Kreises Lippe sowie der Stadt Detmold für die Städte und Gemeinden im Kreis in unterversorgten Gebieten durchgeführt werde. Die Ergebnisse sollen innerhalb der nächsten drei Monate vorliegen und dienen der Herbeiführung der beihilferechtlichen und förderrechtlichen Voraussetzungen für eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Breitbandausbaumaßnahme. Gleichzeitig liefe ein Interessenbekundungsverfahren des Kreises Lippe mit einer Frist zum 31.08.2016, so Herr Sommer weiter. Darunter fallen im Bereich der Gemeinde Leopoldshöhe die Gewerbegebiete Greste (Bergstraße, Mühlenstraße, Ermgasser Heide, Industriestraße, Fettpottstraße, Helpuper Straße) mit 48 Betrieben und Asemissen (Gewerbestraße, Westring) mit 28 Betrieben. Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen weist Herr Sommer darauf hin, dass es aktuell problematisch sei, die technischen Voraussetzungen für eine Datenerfassung im Rahmen des derzeitigen Internetauftritts der Gemeinde Leopoldshöhe zu schaffen. Eine Umsetzung könne deshalb frühestens im Rahmen des für 2017 geplanten Relaunches erfolgen. Im Folgenden weist Herr Sommer darauf hin, dass am 28. Juni 2016 eine Informationsveranstaltung bei der Bezirksregierung in Detmold unter der Überschrift „Breitbandförderung in OWL“ stattfinde. Dort solle über aktuelle Förderprogramme des Bundes und des Landes NRW sowie über die laufenden Aktivitäten in OWL umfassend informiert werden. Er werde an dieser Veranstaltung teilnehmen und zu gegebener Zeit berichten. Abschließend resümiert Herr Sommer, dass sich die Verwaltung aus den v. g. Gründen dafür ausspreche, zunächst die Auswertung der seitens des Kreises Lippe erhobenen Daten sowie die Erkenntnisse aus der v. g. Informationsveranstaltung abzuwarten. Die daraus resultierenden Ergebnisse könnten dann in einer der nächsten Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses vorgestellt werden. Bis dahin solle auf die Erstellung eines eigenen Breitbandkatasters verzichtet werden, so Herr Sommer abschließend. In der sich nun anschließenden Diskussion teilt AM Herr Puchert-Blöbaum mit, dass es sicherlich Sinn mache, diese Entwicklung zunächst abzuwarten. Wichtig sei jedoch, dass man hier „am Ball bleibe“. Auf Nachfrage von AM Puchert-Blöbaum teilt Herr Sommer mit, dass es auf der Internetseite der Gemeinde Leopoldshöhe zwar Erfassungsmasken – wie z. B. zur Erfassung des Zählerstandes für die Wasserabrechnung – gebe, diese jedoch vom Kommunalen Rechenzentrum programmiert worden -5- seien und somit nicht im Internetauftritt der Gemeinde Leopoldshöhe enthalten seien. Im Folgenden sichert Herr Sommer jedoch zu, dass diese Erfassungsmasken in dem v. g. geplanten Relaunch berücksichtigt werden. Im weiteren Verlauf begrüßt AM Graf von der Schulenburg die Bestellung eines Breitbandbeauftragten. Gleichwohl müsse sichergestellt werden, dass sich die Gemeinde Leopoldshöhe nicht nur auf den Kreis Lippe und entsprechende Fördergelder, sondern mehr auf sich selbst verlasse. Die Bildung eines Arbeitskreises sei in diesem Zusammenhang sicherlich sinnvoll, so AM Graf von der Schulenburg weiter. Wichtig sei es jedoch, diese Thematik nicht nur auf die Agenda zu setzen, sondern konkret tätig zu werden. AM Herr Meckelmann spricht sich für die CDU-Fraktion sodann ebenfalls für die Bildung eines Arbeitskreises aus. Es sei notwendig, dass im Bereich Breitbandausbau etwas getan werde, da es nur so möglich sei, die Gewerbetreibenden in Leopoldshöhe zu halten. Im Folgenden weist Herr Sommer darauf hin, dass die verschiedenen Technologien in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle spielen. Beispielsweise sei schnelles Internet mittlerweile auch via Satellit verfügbar. Im weiteren Verlauf stellt AM Herr Kühnel fest, dass er die Bestellung eines Breitbandbeauftragten ebenfalls begrüße. Auf Nachfrage von AM Herrn Kühnel sagt Herr Sommer sodann bezüglich der in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10. März 2016 durch die Herren Stephanides und Gronemeier zugesagten weitergehenden Unterlagen zu, entsprechend Rücksprache zu halten. AM Herr Jahn stellt sodann klar, dass es nicht das Ziel der Gemeinde Leopoldshöhe sein könne, 6 Mbit zur Verfügung zu stellen. Vielmehr müssten 50+ Mbit angestrebt werden. AM Graf von der Schulenburg spricht sich im Folgenden dafür aus, einen entsprechenden Aktionsplan zu erstellen und die jeweiligen Maßnahmen damit auf die Belange der Gemeinde Leopoldshöhe zuzuschneiden. BM Herr Schemmel gibt zu bedenken, dass weitere Maßnahmen nur durch die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel umgesetzt werden könnten, da die Gemeinde Leopoldshöhe selbst nicht über genügend eigene Mittel verfüge. Nach weiterer kurzer Diskussion stellt BM Herr Schemmel fest, dass die Fraktionsvorsitzenden nun zunächst die Mitglieder des Arbeitskreises benennen sollen und dieser sodann kurzfristig – möglichst noch vor der Sommerpause – tagen solle. In der Folge solle die Thematik nach Entwicklung eines entsprechenden Aktionsplanes erneut im Haupt- und Finanzausschusses beraten werden. Diese Ausführungen werden von den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen. Anmerkung zum Protokoll: Nach Rücksprache mit den Fraktionsvorsitzenden und AM Graf von der Schulenburg wird zunächst auf die Einrichtung eines Arbeitskreises verzichtet. Der Breitbandbeauftragte wird zeitnah über die weitere Entwicklung berichten. Im Ratsinformationssystem sind zwei Karten der Telekom hinterlegt. Die erste zeigt den bald (<3 Jahre) erfolgenden Eigenausbau der Telekom im Ortsteil Asemissen (rot). Die dort derzeit mit >16 - 30 Mbit versorgten Bereiche (auf der zweiten Karte blau/lila dargestellt) werden absehbar auf min. 50 Mbit ausgebaut. Dies erfolgt ohne Kostenbeteiligung der Gemeinde Leopoldshöhe. Die Versorgung des restlichen Gemeindegebietes ist anhand der 2. Karte erkennbar und bezieht sich nur auf das, was die Telekom bereitstellt. Greste, Schuckenbaum, Nienhagen und Krentrup werden über die Sewikom weit besser versorgt (16 Mbit), die Darstellung muss man sich also lila wie in Bexterhagen vorstellen (dort Telekom, auch 16 Mbit). Für den Cityrandbereich von Leopoldshöhe hatte bislang kein Förderzugang bestanden, da mit >6Mbit versorgt. Inzwischen ist der Förderzugang auf 30Mbit angehoben worden; d.h., was darunter liegt, kann gefördert ausgebaut werden (das Förderziel sind 50 Mbit). Das neue Förderverfahren (Markterkundung, Interessenbekundungsverfahren, notwendige Machbarkeitsstudie mit vorheriger beschränkter Ausschreibung) ist unmittelbar nach dem Inkrafttreten der Bundesförderrichtlinie im November 2015 für das gesamte Kreisgebiet (getrennt für Gewerbe und Ortsteile) gestartet worden. Ergänzend weist Herr Stephanides vom Kreis Lippe darauf hin, dass ein Einzelantrag einer Gemeinde in diesem Verfahren chancenlos sei. Die notwendigen Vorverfahren benötigen gemäß Ausschreibungs- und Fördervorschriften einige Monate. Die Vorverfahren sind nach Aussage von Herrn Stephanides bald abgeschlossen. Die aktuellen Daten werden dann in Kürze zur Verfügung stehen. 6. Ostwestfälisch-Lippische Regiopolregion -6- hier: Informationen zum aktuellen Sachstand In diesem Zusammenhang erläutert BM Herr Schemmel anhand der Vorlage zunächst den aktuellen Stand in Sachen Ostwestfälisch-Lippische Regiopolregion. So habe die Regiopolregion Ende 2015 – damals noch vertreten durch die drei Gründungskommunen Bad Salzuflen, Bielefeld und Herford – ihr Interesse an einer Aufnahme im MORO-Projekt „Lebendige Regionen – aktive Regionalentwicklung als Zukunftsaufgabe“ bekundet. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt und Raumforschung habe nun am 7. April 2016 mitgeteilt, dass die Ostwestfälisch-Lippische Regiopolregion für die 2. Förderrunde im „MORO-Projekt – Lebendige Regionen“ ausgewählt worden sei. Ein Zuwendungsantrag auf der Grundlage der Interessenbekundung wurde zwischenzeitlich gestellt, so BM Herr Schemmel abschließend. In der sich nun anschließenden Diskussion gibt AM Herr Hachmeister zu bedenken, dass die Teilnahme an der Ostwestfälisch-Lippischen Regiopolregion ein gewisses „Wir-Gefühl“ zum ostwestfälischen Raum vermittele, auf der anderen Seite dabei jedoch das „Wir-Gefühl“ zur lippischen Region und zum ÖPNV nicht vergessen werden dürfe. BM Herr Schemmel entgegnet sodann, dass es sich hierbei um unterschiedliche Kooperationsformen handele und somit keine Doppelstruktur abgebildet werde. AM Herr Puchert-Blöbaum teilt im Folgenden mit, dass die Ostwestfälisch-Lippische Regiopolregion seiner Auffassung nach eher als Gegengewicht zum Regionalverband Ruhr zu sehen sei. Abschließend sagt BM Herr Schemmel zu, im Haupt- und Finanzausschuss regelmäßig über den aktuellen Stand zu berichten. 7. Bildung einer Einigungsstelle gem. § 67 des Landespersonalvertretungsgesetzes NRW (LPVG NRW) Eingangs dieses Tagesordnungspunktes verweist BM Herr Schemmel auf die zu diesem Tagesordnungspunkt versandte Drucksache. Da am 21. April 2016 ein neuer Personalrat für die Gemeinde Leopoldshöhe gewählt worden sei, müsse nun auch neu über die Besetzung der Einigungsstelle entschieden werden. Im Einvernehmen mit dem Personalrat der Gemeinde Leopoldshöhe schlage die Verwaltung als Vorsitzende der Einigungsstelle Frau Elke Kleymann (Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Sozialrecht, Arbeitsrecht und Strafrecht) vor. Als stellv. Vorsitzender werde Herr Wolfgang Tomiak (ltd. Regierungsschuldirektor a. D., ehemaliger Seniorenund Behindertenbeauftragter der Gemeinde Leopoldshöhe und Sachkundiger Bürger) vorgeschlagen. Darüber hinaus empfehle die Verwaltung, die Zahl der Beisitzerinnen und Beisitzer auf 12 – davon sechs durch den Rat und sechs durch den Personalrat – festzulegen. Ergänzend weist BM Herr Schemmel darauf hin, dass die Beisitzerinnen und Beisitzer Beschäftigte im Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes sein müssen. Seitens der Fraktionen werden sodann folgende Personen als Beisitzerinnen und Beisitzer der Einigungsstelle gem. § 67 des Landespersonalvertretungsgesetzes benannt: RM Herr Domke (CDU) RM Herr Schmidt (CDU) SKB Herr Amelung (SPD) RM Herr Banze (SPD) SKB Herr Droste (SPD) RM Herr Heidemann (SPD) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe sodann folgende Beschlussfassung: 1. Als Vorsitzende der Einigungsstelle wird für die Dauer der Wahlperiode des Personalrats der Gemeinde Leopoldshöhe 2016-2020 Frau Elke Kleymann (Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Sozialrecht, Arbeitsrecht und Strafrecht) bestellt. 2. Als stellv. Vorsitzender der Einigungsstelle wird für die Dauer der Wahlperiode des Personalrats der Gemeinde Leopoldshöhe 2016-2020 Herr Wolfgang Tomiak (ltd. Regierungsschuldirektor a.D., ehem. Senioren- u. Behindertenbeauftragter, Sachkundiger Bürger) bestellt. 3. Die Zahl der Beisitzerinnen und Beisitzer wird auf 12 (davon 6 durch den Rat und 6 durch den Personalrat) festgelegt. Folgende Beisitzerinnen und Beisitzer werden seitens des Rates der Gemeinde Leopoldshöhe bestellt: CDU: Herr Domke Herr Schmidt SPD: Herr Amelung -7- Herr Banze Herr Droste Herr Heidemann - einstimmig 8. Änderung des Stellenplans für das Haushaltsjahr 2016 BM Herr Schemmel verweist zunächst auf Drucksache 53/2016 und stellt sodann fest, dass der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung am 17. März 2016 entschieden habe, dass die Stellen der Kämmerin/des Kämmerers sowie der Fachbereichsleiterin/des Fachbereichsleiters „Bauen/Planen/Umwelt“ aufgrund des Ausscheidens der bisherigen Stelleninhaber ausgeschrieben und neu besetzt werden sollen. Um eine ausreichende Einarbeitungszeit zu gewährleisten, seien beide Stellen vorübergehend „doppelt“ zu besetzen. Aus diesem Grund sei der Stellenplan entsprechend zu ändern, so BM Herr Schemmel abschließend. Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung empfiehlt der Haupt- u. Finanzausschuss dem Rat, den Stellenplan des laufenden Haushaltsjahres wie folgt zu ändern: - Einrichtung einer Stelle der Besoldungsgruppe A 13 g.D. ÜBesG oder EG 12 TVöD (Stellenanteil 0,75 - Gemeindeverwaltung, Stellenanteil 0,25 – Sondervermögen mit Sonderrechnung) - Einrichtung einer Stelle der Besoldungsgruppe A 13 h.D. ÜBesG oder EG 13 TVöD (Stellenanteil 0,7 - Gemeindeverwaltung, Stellenanteil 0,3 Sondervermögen mit Sonderrechnung) Die Änderungen des Stellenplans erfolgen entsprechend der persönlichen Voraussetzungen der Stelleninhaber/innen. Die Stellenübersicht wird analog angepasst. - einstimmig Der Ausschussvorsitzende schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 19:42 Uhr. Schemmel Ausschussvorsitzender Patruck Schriftführerin