Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
15 kB
Datum
03.11.2014
Erstellt
17.11.14, 21:16
Aktualisiert
17.11.14, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Niederschrift
über die 1. Sitzung des Betriebsausschusses Wasser/Abwasser (Wahlperiode 2014/2020)
am 03.11.2014
Tagungsort:
Sitzungssaal des Rathauses
Beginn:
18:00 Uhr
Ende:
19:30 Uhr
Anwesend sind:
SPD:
Herr Büker (AV), Herr Dove, Herr Geisler, Herr Löbner (für Herrn Hoffmann), Herr
Schmidt, Herr Thimm
CDU:
Herr Habicht (stv. AV), Frau Birkmann, Herr Daake, Herr Domke, Herr Koch
B90/Grüne:
Herr Gehle
Verwaltung:
Betriebsleiter Herr Lange, Frau Schillmöller, Herr Friedrich, Herr Schröder, Herr
Wehmeier
Gäste:
Herr Bienen – BPW Treuhand GmbH
Zuhörer:
SKB Herr Meier-Krumsiek
Presse:
--
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung zu dieser Sitzung
sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt:
Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1.
Verpflichtung der Sachkundigen Bürgerinnen und Sachkundigen Bürger
AV Herr Büker verpflichtet die anwesenden sachkundigen Bürger (Herr Siegfried Geisler, Herr Jannis
Löbner, Herr Manfred Schmidt, Frau Claudia Birkmann, Herr Herbert Meier-Krumsiek, Herr Paul Gehle)
gem. § 58 Abs. 3 i.V.m. § 67 Abs. 3 GO NW. Herr Gustav Koch war nach eigenem Bekunden bereits in
vorangegangener Sitzung verpflichtet worden.
2.
Bestellung einer Schriftführerin / eines Schriftführerin und einer stellvertretenden
Schriftführerin / eines stellvertretendes Schriftführers
Seitens der Verwaltung werden Herr Schröder als Schriftführer und Herr Friedrich als stellvertretender
Schriftführer vorgeschlagen. Der Betriebsausschuss Wasser / Abwasser stimmt diesem Vorschlag zu.
3.
Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner
Es werden keine Anfragen gestellt.
-2-
4.
Anfragen der Ausschussmitglieder
Die Anfrage von AM Herrn Gehle bzgl. der Anfrage seiner Fraktion vom 19.09.2014 bzgl. der
Möglichkeit der Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang gem. § 9 Absatz 5
Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe wird seitens Herrn Friedrich vom
Abwasserwerk beantwortet.
5.
Jahresabschlüsse für das Wirtschaftsjahr 2013
Auf Vorschlag von Herrn Bienen wird die Reihenfolge der Schlussbesprechungen Wasserwerk und
Abwasserwerk wie protokolliert getauscht.
Sowohl im Wasserwerk als auch im Abwasserwerk sei es sehr erfreulich, dass es keine wesentlichen
Beanstandungen gegeben habe.
So könne er für beide Werke einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilen.
Die präsentierten Folien zu den TOP`en 5.1.1 und 5.2.1 sind im Ratsinformationssystem unter TOP 5
hinterlegt.
5.1
Jahresabschluss des Wasserwerkes Leopoldshöhe
5.1.1 Schlussbesprechung
Nach kurzer Einleitung stellt Herr Bienen mittels Auflage diverser Folien den Abschlussbericht über
die Prüfung des Jahresabschlusses für das Jahr 2013 detailliert vor. Dabei erklärt Herr Bienen
diverse Fachbegriffe zum besseren Verständnis im Einzelnen.
Insgesamt befinde sich das Wasserwerk in einer sehr, sehr soliden Finanzlage mit einer positiven
Eigenkapitalausstattung. Detailfragen der AM werden seitens Herrn Bienen beantwortet.
Die Ausführungen werden vom Ausschuss zustimmend zur Kenntnis genommen.
5.1.2 Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss des Wasserwerkes
Leopoldshöhe
Betriebsleiter Herr Lange erläutert die Vorlagen zu den TOP`en 5.1.2 und 5.2.2 und bittet um
begründete Änderung des jeweiligen Satzes 2.) wie protokolliert.
Unter Bezugnahme auf die vorangegangene Schlussbesprechung ergeht folgender Beschluss:
a)
Unter Bezugnahme auf den Jahresabschlussbericht für das Wirtschaftsjahr 2013 und die
Beratung in der Schlussbesprechung empfiehlt der Betriebsausschuss Wasser/Abwasser dem
Rat folgende Beschlussfassung:
1.) Der vorliegende Jahresabschluss zum 31.12.2013 wird vom Rat der Gemeinde
Leopoldshöhe festgestellt.
2.) Der Jahresüberschuss in Höhe von 78.490,35 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Über die Ausschüttung an den Kernhaushalt soll in der Ratssitzung am 18.12.2014
entschieden werden.
b)
Gemäß § 5 Abs. 5 S. 2 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(EigVO) erteilt der Betriebsausschuss der Betriebsleitung Entlastung und empfiehlt dem Rat,
den Betriebsausschuss gem. § 4 Buchstabe c EigVO zu entlasten.
- einstimmig 5.2
Jahresabschluss des Abwasserwerkes Leopoldshöhe
5.2.1 Schlussbesprechung
Analog der Erläuterungen zu TOP 5.1.1 stellt Herr Bienen den Abschlussbericht über die Prüfung
des Jahresabschlusses für das Jahr 2013 detailliert vor. Insgesamt sei auch das Abwasserwerk sehr
-3-
gut aufgestellt. Detailfragen der AM werden seitens Herrn Bienen beantwortet.
Die Ausführungen werden vom Ausschuss zustimmend zur Kenntnis genommen.
5.2.2 Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss des Abwasserwerkes
Unter Bezugnahme auf die vorangegangene Schlussbesprechung ergeht folgender Beschluss:
a)
Unter Bezugnahme auf den Jahresabschlussbericht für das Wirtschaftsjahr 2013 und die
Beratung in der Schlussbesprechung empfiehlt der Betriebsausschuss Wasser/Abwasser dem
Rat folgende Beschlussfassung:
1.) Der vorliegende Jahresabschluss zum 31.12.2013 wird vom Rat der Gemeinde
Leopoldshöhe festgestellt.
2.) Der Jahresüberschuss in Höhe von 448.272,53 Euro wird auf neue Rechnung
vorgetragen. Über die Ausschüttung an den Kernhaushalt soll in der Ratssitzung am
18.12.2014 entschieden werden.
b)
Gemäß § 5 Abs. 5 S. 2 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(EigVO) erteilt der Betriebsausschuss der Betriebsleitung Entlastung und empfiehlt dem Rat,
den Betriebsausschuss gem. § 4 Buchstabe c EigVO zu entlasten.
- einstimmig 6.
Änderung der Betriebssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für das Abwasserwerk
Leopoldshöhe vom 16.12.2009
Nach kurzer Aussprache und Beantwortung von Detailfragen durch die Betriebsleitung ergeht folgender
Beschluss:
Der Betriebsausschuss Wasser/Abwasser empfiehlt dem Rat, folgende Änderungssatzung zu
beschließen:
1. Satzung
vom _______________
zur Änderung der Betriebssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe
für das Abwasserwerk Leopoldshöhe vom 16.12.2009
Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 S. 2 Buchstaben f und i der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878) und der
Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 16.11.2004 (GV NRW S. 644), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung
vom 13.08.2012 (GV. NRW. S. 296), hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe am ____________
folgende 1. Änderung der Betriebssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für das Abwasserwerk
Leopoldshöhe vom 16.12.2009 beschlossen:
I.
§ 3 Abs.1 wird wie folgt ergänzt:
„Die Betriebsleitung des Abwasserwerkes Leopoldshöhe erhebt Schmutzwassergebühren. Die
Veranlagung erfolgt gemäß § 1 Abs. 2 der Betriebssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für den
Eigenbetrieb Wasserwerk Leopoldshöhe durch das Wasserwerk Leopoldshöhe namens und im Auftrag
des Abwasserwerkes Leopoldshöhe.“
- einstimmig 7.
Kanal-Dichtheitsprüfung
hier: Sachstandsbericht
-4-
Unter Hinweis auf die Vorlage zu diesem TOP erläutert Herr Büker die gegenwärtige Situation.
Der Vorschlag der Betriebsleitung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
8.
Fremdwasserproblematik
Unter Hinweis auf die Vorlage zu diesem TOP erläutert die Betriebsleitung die gegenwärtige Situation.
Detailfragen der AM werden unmittelbar beantwortet.
Der Vorschlag der Betriebsleitung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Ausschussvorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 19:20 Uhr.
Büker
Ausschussvorsitzender
Schröder
Schriftführer