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Beschlußtext (Änderung der Betriebssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für das Abwasserwerk Leopoldshöhe vom 16.12.2009)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,8 kB
Datum
03.11.2014
Erstellt
17.11.14, 21:16
Aktualisiert
17.11.14, 21:16
Beschlußtext (Änderung der Betriebssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für das Abwasserwerk Leopoldshöhe vom 16.12.2009)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 1. Sitzung des Betriebsausschusses Wasser/Abwasser (Wahlperiode 2014/2020) am 03.11.2014: 6. Änderung der Betriebssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für das Abwasserwerk Leopoldshöhe vom 16.12.2009 Beschluss: Nach kurzer Aussprache und Beantwortung von Detailfragen durch die Betriebsleitung ergeht folgender Beschluss: Der Betriebsausschuss Wasser/Abwasser empfiehlt dem Rat, folgende Änderungssatzung zu beschließen: 1. Satzung vom _______________ zur Änderung der Betriebssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für das Abwasserwerk Leopoldshöhe vom 16.12.2009 Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 S. 2 Buchstaben f und i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878) und der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.11.2004 (GV NRW S. 644), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13.08.2012 (GV. NRW. S. 296), hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe am ____________ folgende 1. Änderung der Betriebssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für das Abwasserwerk Leopoldshöhe vom 16.12.2009 beschlossen: I. § 3 Abs.1 wird wie folgt ergänzt: „Die Betriebsleitung des Abwasserwerkes Leopoldshöhe erhebt Schmutzwassergebühren. Die Veranlagung erfolgt gemäß § 1 Abs. 2 der Betriebssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für den Eigenbetrieb Wasserwerk Leopoldshöhe durch das Wasserwerk Leopoldshöhe namens und im Auftrag des Abwasserwerkes Leopoldshöhe.“ Beratungsergebnis: - einstimmig -