Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,8 kB
Datum
03.11.2014
Erstellt
17.11.14, 21:16
Aktualisiert
17.11.14, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 1. Sitzung des Betriebsausschusses Wasser/Abwasser (Wahlperiode 2014/2020)
am 03.11.2014:
6.
Änderung der Betriebssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für das Abwasserwerk
Leopoldshöhe vom 16.12.2009
Beschluss:
Nach kurzer Aussprache und Beantwortung von Detailfragen durch die Betriebsleitung ergeht folgender
Beschluss:
Der Betriebsausschuss Wasser/Abwasser empfiehlt dem Rat, folgende Änderungssatzung zu
beschließen:
1. Satzung
vom _______________
zur Änderung der Betriebssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe
für das Abwasserwerk Leopoldshöhe vom 16.12.2009
Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 S. 2 Buchstaben f und i der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878) und der
Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 16.11.2004 (GV NRW S. 644), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung
vom 13.08.2012 (GV. NRW. S. 296), hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe am ____________
folgende 1. Änderung der Betriebssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für das Abwasserwerk
Leopoldshöhe vom 16.12.2009 beschlossen:
I.
§ 3 Abs.1 wird wie folgt ergänzt:
„Die Betriebsleitung des Abwasserwerkes Leopoldshöhe erhebt Schmutzwassergebühren. Die
Veranlagung erfolgt gemäß § 1 Abs. 2 der Betriebssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für den
Eigenbetrieb Wasserwerk Leopoldshöhe durch das Wasserwerk Leopoldshöhe namens und im Auftrag
des Abwasserwerkes Leopoldshöhe.“
Beratungsergebnis:
- einstimmig -