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Beschlußtext (Jahresabschluss 2014 des Kernhaushaltes a)Bericht Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht – Dr. Schillen GmbH aus Bielefeld über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 b)Beratung und Beschlussempfehlung über den Jahresabschluss 2014 gem. § 96 GO NRW i.V.m. § 37 GemHVO NRW)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
126 kB
Datum
01.09.2016
Erstellt
16.09.16, 10:01
Aktualisiert
16.09.16, 10:01
Beschlußtext (Jahresabschluss 2014 des Kernhaushaltes
a)Bericht Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht – Dr. Schillen GmbH aus Bielefeld über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014
b)Beratung und Beschlussempfehlung über den Jahresabschluss 2014 gem. § 96 GO NRW i.V.m. § 37 GemHVO NRW)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 9. Sitzung des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses (Wahlperiode 2014/2020) am 01.09.2016: 4. Jahresabschluss 2014 des Kernhaushaltes a) Bericht Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht – Dr. Schillen GmbH aus Bielefeld über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 b) Beratung und Beschlussempfehlung über den Jahresabschluss 2014 gem. § 96 GO NRW i.V.m. § 37 GemHVO NRW Herr Kampen von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht – Dr. Schillen GmbH aus Bielefeld berichtet über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 anhand einer Präsentation. Auch diese wird später zur Verfügung gestellt. Rückfragen ergeben sich nicht. Wirtschaftsprüfer Herr Kampen hat den Jahresabschluss 2014 des Kernhaushaltes mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Beschluss: Sodann ergeht folgender Beschluss: Der Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe 1) den geprüften Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht für das Haushaltsjahr 2014 festzustellen, 2) dem Bürgermeister uneingeschränkt Entlastung zu erteilen und 3) den Jahresfehlbetrag in Höhe von 98.462,24 € auf neue Rechnung vorzutragen und später mit der in der Bilanz ausgewiesenen allgemeinen Rücklage in Höhe von 16.050.743,06 € zu verrechnen. Die Verringerung der Allgemeinen Rücklage durch den vorstehenden Betrag beträgt 0,61 %. Hierdurch bleiben die Vorschriften des § 76 GO NRW über die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes unberührt. Beratungsergebnis: - einstimmig -