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Beschlußtext (Beratung und Beschlussempfehlung über die Anwendung des vereinfachten Verfahrens für die Aufstellung der Gesamtabschlüsse für die Jahre 2011 bis 2014 gem. § 116 GO NRW i.V.m. § 96 GO NWR i.V.m. § 1 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,6 kB
Datum
01.09.2016
Erstellt
16.09.16, 10:01
Aktualisiert
16.09.16, 10:01
Beschlußtext (Beratung und Beschlussempfehlung über die Anwendung des vereinfachten Verfahrens für die Aufstellung der Gesamtabschlüsse für die Jahre 2011 bis 2014 gem. § 116 GO NRW i.V.m. § 96 GO NWR i.V.m. § 1 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 9. Sitzung des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses (Wahlperiode 2014/2020) am 01.09.2016: 3. Gesamtabschlüsse 3.1 Beratung und Beschlussempfehlung über die Anwendung des vereinfachten Verfahrens für die Aufstellung der Gesamtabschlüsse für die Jahre 2011 bis 2014 gem. § 116 GO NRW i.V.m. § 96 GO NWR i.V.m. § 1 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse Der Kämmerer, Herr Lange, erläutert kurz die Anwendung des vereinfachten Verfahrens für die Aufstellung der Gesamtabschlüsse 2011 bis 2014. Rückfragen der Ausschussmitglieder werden von ihm beantwortet. Beschluss: Sodann beschließt der Ausschuss wie folgt: Der Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschuss schlägt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe vor, für die Aufstellung der Gesamtabschlüsse der Gemeinde Leopoldshöhe für die Jahre 2011 bis 2014 das vereinfachte Verfahren nach § 1 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse anzuwenden. Danach werden die Gesamtabschlüsse für die Jahre 2011 bis 2014 in der durch den Bürgermeister bestätigten Entwurfsfassung mit der Anzeige des Gesamtabschlusses für das Jahr 2015 der Aufsichtsbehörde vorgelegt. Nach erfolgter Anzeige wird der Rat hierüber unterrichtet. Beratungsergebnis: - einstimmig -