Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
68 kB
Datum
15.09.2016
Erstellt
30.09.16, 11:18
Aktualisiert
30.09.16, 11:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2014/2020)
am 15.09.2016:
7.
Aufgabenübertragung auf die Kommunale Versorgungskasse Westfalen-Lippe
hier: Übertragung der Befugnis zur Anerkennung eines Dienstunfalles
BM Herr Schemmel erklärt, dass die Kommunale Versorgungskasse (kvw) WestfalenLippe schon seit längerer Zeit (z.B. im Bereich der Beihilfe) als Dienstleister für die
Gemeinde Leopoldshöhe tätig ist.
Jetzt liegt ein Angebot der kvw Münster vor, die Anerkennung eines Dienstunfalles auf
sie zu übertragen. Von Seiten der Verwaltung wird diese Aufgabenübertragung als
sinnvoll angesehen.
Da es sich hierbei nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, sei dafür ein
Ratsbeschluss notwendig, so beendet BM Herr Schemmel seine Ausführungen.
Beschluss:
Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem
Rat folgende Vorgehensweise:
Die Gemeinde Leopoldshöhe überträgt gem. § 92 Abs. 1 S. 1 Landesbeamtengesetz NordrheinWestfalen i.V.m. § 45 Abs. 3 S. 2 Landesbeamtenversorgungsgesetz Nordrhein-Westfalen mit
Wirkung vom 01.10.2016 bis auf schriftlichen Widerruf die Befugnis, im eigenen Namen und in
Vertretung
über
das
Vorliegen
eines
Dienstunfalles
nach
den
§§
30
ff.
Landesbeamtenversorgungsgesetz NRW zu entscheiden, auf die Kommunale Versorgungskasse
Westfalen-Lippe –Beamtenversorgung.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -