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Beschlußtext (Aufgabenübertragung auf die Kommunale Versorgungskasse Westfalen-Lippe hier: Übertragung der Befugnis zur Anerkennung eines Dienstunfalles)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
68 kB
Datum
15.09.2016
Erstellt
30.09.16, 11:18
Aktualisiert
30.09.16, 11:18
Beschlußtext (Aufgabenübertragung auf die Kommunale Versorgungskasse Westfalen-Lippe 
hier: Übertragung der Befugnis zur Anerkennung eines Dienstunfalles)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2014/2020) am 15.09.2016: 7. Aufgabenübertragung auf die Kommunale Versorgungskasse Westfalen-Lippe hier: Übertragung der Befugnis zur Anerkennung eines Dienstunfalles BM Herr Schemmel erklärt, dass die Kommunale Versorgungskasse (kvw) WestfalenLippe schon seit längerer Zeit (z.B. im Bereich der Beihilfe) als Dienstleister für die Gemeinde Leopoldshöhe tätig ist. Jetzt liegt ein Angebot der kvw Münster vor, die Anerkennung eines Dienstunfalles auf sie zu übertragen. Von Seiten der Verwaltung wird diese Aufgabenübertragung als sinnvoll angesehen. Da es sich hierbei nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, sei dafür ein Ratsbeschluss notwendig, so beendet BM Herr Schemmel seine Ausführungen. Beschluss: Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat folgende Vorgehensweise: Die Gemeinde Leopoldshöhe überträgt gem. § 92 Abs. 1 S. 1 Landesbeamtengesetz NordrheinWestfalen i.V.m. § 45 Abs. 3 S. 2 Landesbeamtenversorgungsgesetz Nordrhein-Westfalen mit Wirkung vom 01.10.2016 bis auf schriftlichen Widerruf die Befugnis, im eigenen Namen und in Vertretung über das Vorliegen eines Dienstunfalles nach den §§ 30 ff. Landesbeamtenversorgungsgesetz NRW zu entscheiden, auf die Kommunale Versorgungskasse Westfalen-Lippe –Beamtenversorgung. Beratungsergebnis: - einstimmig -