Daten
Kommune
Kall
Größe
77 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
04.08.15, 18:06
Aktualisiert
04.08.15, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 6. Sitzung
des Rates der Gemeinde Kall
vom 23.06.2015
ÖFFENTLICHER TEIL
Zu 7.3 Müllentsorgung in Bürgerhallen und Sportlerheimen
Vorlagen-Nr.: 135/2015 1. Ergänzung
Beschluss:
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.06.2015 –TOP 5.3- beschließt
der Rat, dem Antrag der SPD-Fraktion vom 26.02.2015 nicht zu entsprechen. Die Verwaltung
schlägt vor, den Vereinen bei der Nutzung von Sportheimen und Bürgerhäusern, die
Behältergrundgebühr einer Restabfalltonne zu erlassen. Ferner wird eine gelbe Tonne zur
Verfügung gestellt.
Beratungsverlauf:
Frau Züll begrüßt den Beschlussvorschlag hinsichtlich der finanziellen Entlastung der Vereine.
Herr Mießeler hält die Abwicklung über Abfallsäcke nicht für sinnvoll und praktisch umsetzbar.
Herr Mießeler und Herr P. Schmitz verweisen auf ihre Erörterungen in der vorherigen Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses.
Herr Reiff gibt zu bedenken, dass sich ausschließlich bei Veranstaltungen ein organisatorisches
Problem mit der Müllentsorgung ergebe, nicht im alltäglichen Vereinsleben. Dennoch spricht
auch er sich für den Beschlussvorschlag aus, da die Vereine finanziell entlastet werden.
Bürgermeister Radermacher weist darauf hin, dass in der beiliegenden Aufstellung kein
Bioabfallgefäß für das Sportlerheim Scheven ausgewiesen sei, jedoch allen Gebäuden ein
solches zur Verfügung gestellt werde. Darüber hinaus sei in der vorangegangenen Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses der Beschlussvorschlag dahingehend ergänzt worden, dass
allen auch eine gelbe Tonne zur Verfügung gestellt werde.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig bei 1 Enthaltung