Daten
Kommune
Kall
Größe
18 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
04.08.15, 18:06
Aktualisiert
04.08.15, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 6. Sitzung
des Rates der Gemeinde Kall
vom 23.06.2015
ÖFFENTLICHER TEIL
Zu 14. Wegfall der Stelle des Beigeordneten
Vorlagen-Nr.: 141/2015
Beschluss:
Der Rat beschließt, die zum 01.07.2015 frei werdende Stelle des Beigeordneten nicht mehr neu
zu besetzen.
Beratungsverlauf:
Die SPD-Fraktion spricht sich gegen den Beschlussvorschlag aus. Ein Beigeordneter für die
Gemeinde Kall werde als äußerst wichtig und bereichernd erachtet. Während ein Allgemeiner
Vertreter auf Dauer im Amt wäre, müsse ein Beigeordneter sich als Wahlbeamter ggf. einer
Wiederwahl stellen, demnach bewähren.
Bürgermeister Radermacher weist auf die Pensionsansprüche eines Beigeordneten hin.
Auch Herr Döhler befürwortet, die Stelle des Beigeordneten wieder neu zu besetzen.
Insbesondere eine Person mit juristischen Kenntnissen könne der Gemeinde sehr hilfreich sein
und an anderer Stelle Kosten sparen.
Herr Mießeler unterstützt den Beschlussvorschlag der Verwaltung und gibt den finanziellen
Aspekt zu bedenken. Er plädiert dafür, die Stelle des Allgemeinen Vertreters des
Bürgermeisters auszuschreiben. Auch diese Person könne juristische Kenntnis mit sich bringen.
Herr Fiebrich befürwortet ebenfalls den Beschlussvorschlag. Vielmehr solle das bestehende
Verwaltungspersonal qualifiziert werden und Aufstiegsmöglichkeiten erhalten.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich bei 7 Gegenstimmen und 1 Enthaltung