Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
8,4 kB
Erstellt
29.05.13, 01:00
Aktualisiert
29.05.13, 01:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
Hürtgenwald, den 28.05.2013
aus der Niederschrift über die 6. Sitzung
Wahlausschusses der Gemeinde
Hürtgenwald vom 16.05.2013.
öffentlicher Teil
2.
Verpflichtung der Beisitzer/innen des Wahlausschusses
70/2013
Beschluss:
Ein Beschluss ist nicht erforderlich.
Der Vorsitzende des Wahlausschusses verpflichtet die Beisitzer/innen zur unparteiischen
Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen
Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis
unterliegenden Angelegenheiten.