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Beschlusstext (Verpflichtung der Beisitzer/innen des Wahlausschusses)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
8,4 kB
Erstellt
29.05.13, 01:00
Aktualisiert
29.05.13, 01:00
Beschlusstext (Verpflichtung der Beisitzer/innen des Wahlausschusses)

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Inhalt der Datei

Beschluss Hürtgenwald, den 28.05.2013 aus der Niederschrift über die 6. Sitzung Wahlausschusses der Gemeinde Hürtgenwald vom 16.05.2013. öffentlicher Teil 2. Verpflichtung der Beisitzer/innen des Wahlausschusses 70/2013 Beschluss: Ein Beschluss ist nicht erforderlich. Der Vorsitzende des Wahlausschusses verpflichtet die Beisitzer/innen zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten.