Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
135 kB
Datum
10.11.2016
Erstellt
25.11.16, 11:11
Aktualisiert
25.11.16, 11:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 13. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2014/2020)
am 10.11.2016:
5.
Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Schaffung der
bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit für die Errichtung einer baulichen Anlage für
betreutes Wohnen und Tagespflege
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und
Tagespflege Bechterdissen“ in einem Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzfläche /
Grünfläche an der Straße „Im Schmeltebruch“ im Ortsteil Bechterdissen
Einleitung des Verfahrens zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes im
Parallelverfahren
hier:
- Beschluss zur Annahme des Antrages auf Aufstellung des
vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes
- Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
- Beschluss zur Einleitung des Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens
Vorab wurde eine Tischvorlage, hier: Antrag auf Einleitung des Satzungsverfahrens gem. § 12 Abs.
2 BauGB, verteilt (siehe Anlage 1).
Herr Runge vom Planungsbüro Drees & Huesmann erläutert das Vorhaben anhand einer
Präsentation (siehe Anlage 2). Herr Runge kommt nach der Präsentation auf die Fragen der
Einwohnerinnen zurück und beantwortet diese. Zum Beispiel erläutert er, wie der flächenmäßige
Unterschied zwischen Flächennutzungsplan und Bebauungsplan zustande kommt. Er erklärt, dass
Erschließungsfragen im Laufe des Verfahrens erläutert werden. Des Weiteren gibt er an, dass
Aufmessungen bezüglich der Höhenpunkte stattgefunden haben, diese aber nicht als Baubeginn
zu werten seien.
Zum Abschluss bietet Herr Raddatz den Bürgern an, vorhandene Fragen auch noch vor Beginn
des Bauleitplanverfahrens zu beantworten.
Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne spricht sich gegen eine so massive Bebauung im
Landschaftsschutzgebiet
aus. Die Größendimensionen des Gebäudes sowie der Umfang der Begrünung seien nicht mehr
so wie ursprünglich angedacht.
Die CDU- Fraktion steht dem Vorhaben positiv gegenüber und stimmt für die Einleitung des
Bauleitplanverfahrens.
AM Graf von der Schulenburg stellt noch mal die Gebäudestellung/Gebäudeausrichtung in Frage.
Die Verwaltung erklärt, dass die geplante Gebäudestellung auf den Vorgaben der Bezirksregierung
beruht.
AM Herr Niemann gibt zu bedenken, dass die Anzahl der Parkplätze nicht ausreichend ist. Die
Verwaltung gibt an, solche Fragen und auch Erschließungsfragen während des
Bauleitplanverfahrens zu klären.
Sodann formuliert AV Herr Jahn den Beschlussvorschlag und es wird wie folgt abgestimmt:
Beschluss:
1. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt, den Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes in einem Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzfläche / Grünfläche an der
Straße „Im Schmeltebruch“ im Ortsteil Bechterdissen zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen
Zulässigkeit für die Errichtung einer baulichen Anlage für betreutes Wohnen und Tagespflege
anzunehmen (s. Anlage 1 - Tischvorlage).
2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist mit der Bezeichnung Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und
Tagespflege Bechterdissen“ gem. § 2 (1) BauGB neu aufzustellen.
Für die genauen Grenzen des Plangebietes ist die im Abgrenzungsplan vorgenommene Abgrenzung
im Sinne des § 9 (7) BauGB verbindlich.
3. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB zu ändern (23. Änderung)
(s. Planzeichnung auf Seite 15 der Einladung).
4. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB ist auf der Grundlage der allgemeinen
Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes sowie der Darstellung und Begründung zur 23. Änderung des
Flächennutzungsplanes durchzuführen.
5. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
erfolgt gleichzeitig mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit.
Beratungsergebnis:
- 10 Ja-Stimme(n), 2 Nein-Stimme(n), 3 Enthaltung(en) -