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Öffentliche Niederschrift (Hochbau- und Planungsausschuss)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
171 kB
Datum
08.09.2016
Erstellt
23.09.16, 10:38
Aktualisiert
23.09.16, 10:38
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Inhalt der Datei

Niederschrift über die 12. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2014/2020) am 08.09.2016 Tagungsort: Sitzungssaal des Rathauses Beginn: 18:05 Uhr Ende: 19:38 Uhr Anwesend sind: SPD: Herr Puchert-Blöbaum (Ausschussvorsitzender), Herr Albrecht (für Herrn Heidemann), Herr Brinkmann, Herr Hanning, Herr Jahn, Herr Schmidt, Herr Schmidtke (für Herrn Rössner) CDU: Herr Gräfe (stellvertr. Ausschussvorsitzender), Herr Berg (für Herrn Meckelmann), Herr Daake, Herr Koch, Herr Niemann, Herr Siefert B90/Grüne: Herr Hachmeister, Herr Kantim (für Herrn Gadow) FDP: Graf von der Schulenburg (mit beratender Stimme) Verwaltung: BM Herr Schemmel, Frau Knipping, Frau Wiemer Zuhörer: zahlreich Presse: 1 Der Ausschussvorsitzende (AV) eröffnet die Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einladung zu dieser Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Vor Eingang in die Tagesordnung schlägt AV Herr Puchert-Blöbaum vor, den TOP 8 „Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ im Ortsteil Greste im Bereich der Waldstraße“ vorzuziehen. Er begründet seinen Vorschlag damit, dass zu diesem TOP viele Zuhörerinnen und Zuhörer anwesend seien. Der Ausschuss stimmt dem Vorschlag zu. Der TOP 8 wird der neue TOP 4. Alle weiteren Tagesordnungspunkte verschieben sich dementsprechend. Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt: Tagesordnung I. Öffentlicher Teil 1. Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner Es werden keine Anfragen gestellt. 2. Anfragen der Ausschussmitglieder AM Herr Niemann bedankt sich vorab ganz herzlich bei Herrn Puchert-Blöbaum für die forsche, direkte -2- aber immer faire Sitzungsleitung und wünscht ihm für seine neue Tätigkeit alles Gute. Anschließend erkundigt sich AM Herr Niemann, warum der Hochbau- und Planungsausschuss nicht in das neue Bauvorhaben, hier: „Erweiterung der Felix-Fechenbach-Gesamtschule“, eingebunden werde. AV Herr Puchert-Blöbaum weist darauf hin, dass es sich zum jetzigen Zeitpunkt um die Umsetzung einer Maßnahme und nicht mehr um die Planung handele. Allerdings könne man darüber nachdenken, zukünftig gemeindliche Bauvorhaben mit besonderer Bedeutung seitens des Ausschusses zu begleiten. 3. Informationen der Verwaltung Windkraft in Bad Salzuflen Die Verwaltung berichtet, dass die Stadt Bad Salzuflen neue Windkraftstandorte ausweisen möchte. Die Gemeinde Leopoldshöhe ist als Nachbarkommune bereits beteiligt worden. Anhand einer Übersichtskarte (Anlage 1) wird u.a. verdeutlicht, welche Flächen mittlerweile -zum Vorteil für die Anwohner in Bexterhagen- entfallen sind. Von Seiten der Gemeinde Leopoldshöhe werde jetzt keine weitere Stellungnahme erfolgen, so die Verwaltung. AM Herr Niemann und AM Herr Brinkmann befürchten, dass das Leopoldshöher Naturschutzgebiet im Bereich des Heipker Sees berührt werde, da kein ausreichender Abstand zu einem geplanten Windkraftstandort bestehe. Sie erinnern daran, dass sich bereits die Bodendeponie in unmittelbarer Nähe befindet. Die Verwaltung verweist auf die vorliegenden Umweltberichte. Sie sagt aber zu, die Unterlagen diesbezüglich noch einmal zu sichten. Im Zusammenhang mit dem Protokoll erfolgt eine Anmerkung. Anmerkung: s. Anlage 2 Mobilfunkmast AV Herr Puchert.-Blöbaum gibt bekannt, dass „Am Steinsiek“ ein Mobilfunkmast errichtet werde. Da es sich um ein privilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich handelt, findet keine formelle Beteiligung des Ausschusses statt. Das gemeindliche Einvernehmen sei mit Auflagen (Farbgestaltung und Rückbauverpflichtung) erteilt worden. AM Herr Hachmeister erkundigt sich, ob der Sendemast die Antenne auf dem in unmittelbarer Nähe stehenden Schornsteines ersetze. Die Verwaltung sagt eine Aufklärung im Zusammenhang mit dem Protokoll zu. Anmerkung: Nach Rücksprache mit dem Bauherrn (Deutsche Funkturm) ersetzt der neue Mobilfunkmast die Antenne auf dem Schornstein. Gemäß Gutachten sei der Neubau notwendig, da der Schornstein aus statischen Gründen nicht weiter genutzt werden sollte. 4. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ im Ortsteil Greste im Bereich der Waldstraße Antragsteller: ███████████████████████████████████████████████████████████ ██████ Vorab wird eine Tischvorlage, hier: Widerspruch der Anlieger der Kantstraße und der Heinestraße hinsichtlich der beantragten Änderung (s. Anlage 3), verteilt. Die SPD-Fraktion erklärt, dass sie den Antrag ablehnt. Im Zusammenhang mit der damaligen Bebauungsplanänderung seien alle Argumente ausgetauscht und abgewogen worden. Die jetzigen Festsetzungen und somit die max. Nutzung sollen für das Grundstück bestehen bleiben. Den Ausführungen schließt sich die Fraktion Bündnis 90/ Grüne an Auf Nachfrage der CDU-Fraktion führt die Verwaltung aus, dass eine zweigeschossige Bebauung -auch im Hinblick auf die Nachbarbebauung- städtebaulich vertretbar sei. Der Ausschuss müsse nun entscheiden, ob ein Änderungsverfahren gestartet werden solle. Da die CDU-Fraktion noch Beratungsbedarf hat, wird der Tagesordnungspunkt in die Fraktionen zurückverwiesen. Zurückverwiesen -3- 5. 22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ hier: Antrag auf Änderung der Dachneigung AM Graf von der Schulenburg nimmt gem. § 31 GO NRW an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teil. Eingangs erläutert die Verwaltung, dass mit einer Änderung der Dachneigung insbesondere die Belange Dritter und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und somit keine erneute Auslegung der Planunterlagen erforderlich sei. Auf Nachfrage erklärt die Verwaltung, dass noch keine Grundstücke verkauft worden seien. Nach reger Diskussion steht der Vorschlag im Raum, auch die Festsetzungen zur Trauf- und Firsthöhe und der Dachneigung für die Baufenster auf der gegenüberliegenden Seite zu ändern. Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne spricht sich gegen eine Bebauung mit „Stadtvillen“ auf dieser Fläche aus und schlägt vor, die Festsetzungen so zu ändern, dass sich die neue Bebauung an den Altbestand anpasst. Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird die Sitzung von 18.58 Uhr bis 19.05 Uhr unterbrochen. Im Anschluss gibt die CDU-Fraktion bekannt, dass sie ebenfalls keine Bebauung mit Stadtvillen in diesem Bereich wünscht. Sodann formuliert AV Herr Puchert-Blöbaum den Beschlussvorschlag und es wird wie folgt abstimmen: Die Festsetzung der Dachneigung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ wird im beschriebenen Teilbereich (östlich des Kindergartens, s. Anlage 4)) wie folgt geändert. Anstatt geneigter Dächer mit einer Dachneigung von 25° bis zu 35° sind geneigte Dächer mit einer Dachneigung von 35° bis zu 45° zulässig. Für die Fläche auf der gegenüberliegenden Seite des vorgenannten Änderungsbereiches (s. Anlage 4) werden die Festsetzungen zur Trauf- und Firsthöhe und zur Dachneigung wie folgt geändert: Traufhöhe max. 4,50 m, Firsthöhe max. 9,50 m, Dachneigung 25° bis zu 45 °. Eine erneute Auslegung wird nicht als erforderlich angesehen, da insbesondere die Belange von Dritten und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. - einstimmig 6. 22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB - Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes als Empfehlung an den Rat - Satzungsempfehlung an den Rat über den Bebauungsplan AM Graf von der Schulenburg nimmt gem. § 31 GO NRW an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teil. AV Herr Puchert-Blöbaum weist daraufhin, dass die Empfehlung an den Rat die eben beschlossenen Änderungen (TOP 5) beinhaltet. Vor der Beschlussfassung erinnert die Fraktion Bündnis 90/ Grüne daran, dass sie einer Bebauung „Am Gieselmannkreisel“ immer kritisch gegenübergestanden habe. Aus dem Grund bittet sie den AV, über die einzelnen Beschlussvorschläge getrennt abzustimmen. Sie nimmt vorweg, dass sie der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht zustimmen werde. AM Herr Brinkmann begrüßt den Einstieg in den sozialen Wohnungsbau. Sodann wird wie folgt abgestimmt: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die „Vorschläge zur Abwägung“ (Vorlage 36/2016) zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung der -4- Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3(1) BauGB und § 4(1) BauGB zu beschließen. - einstimmig 2. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die in der Anlage aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ – zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3(2) BauGB und § 4(2) BauGB aus zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beschließen. - einstimmig 3. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung einschließlich Umweltbericht im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB endgültig zu beschließen. - 13 Ja-Stimme(n), 2 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) 4. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, den Bebauungsplan Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ mit Text und Begründung einschließlich Umweltbericht als SATZUNG nach § 10 (1) BauGB zu beschließen. - einstimmig 5. Nach Durchführung des Genehmigungsverfahrens zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes sind die Erteilung der Genehmigung für die Flächennutzungsplanänderung sowie der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ gemäß §§ 6 (5), 10 (3) BauGB öffentlich bekannt zu machen. - einstimmig 6. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die zusammenfassenden Erklärungen zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ zu beschließen. - einstimmig 6.1 22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ hier: - Beratung und Beschluss zur Änderung der Gestaltungsfestsetzungen für mehrere Baufenster im Allgemeinen Wohngebiet AM Graf von der Schulenburg nimmt gem. § 31 GO NRW an der Beratung und Beschlussfasung zu diesem TOP nicht teil. Da in diesem Fall die Geschossigkeit geändert werden müsse, ist der Bauwunsch nicht ohne eine erneute Auslegung umsetzbar. Es besteht die Möglichkeit nach Rechtskraft des Bebauungsplanes die 1. Änderung des Planes zu beantragen. Der Ausschuss definiert nach vorheriger Beratung die notwendigen Änderungen der Festsetzungen. Der Ausschuss beschließt die Festsetzungen bzgl. des Staffelgeschosses für die Baufenster 1 – 4 zu ändern. (Kein Beschluss, s. Text) -5- 7. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A) im Ortsteil Leopoldshöhe im Bereich der Schötmarschen Straße Antragsteller: ███████████████████████████████████████████ Es wird wie folgt beschlossen: Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt dem Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A) zu und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens. - einstimmig 8. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ im Ortsteil Leopoldshöhe im Bereich der Straße „Bürgermeister-Brinkmann-Weg“ Antragsteller: Forum Objektgesellschaft GmbH & Co. KG, Schuckenteichweg 22, 33818 Leopoldshöhe Bauvorhaben: ALDI-Markt, Bürgermeister-Brinkmann-Weg 4, 33818 Leopoldshöhe Nach reger Diskussion stimmt der Ausschuss mehrheitlich der Änderung des Bebauungsplanes zugunsten der Markterweiterung zu. In dem Zusammenhang soll ein Parkplatz- bzw. Verkehrswegekonzept vorgelegt werden, in welchem der Wegfall der Parkplätze kompensiert wird. Außerdem wird vorgeschlagen, den Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr zu beteiligen. Sodann wird folgender Beschluss gefasst: Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt dem Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ zu und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens. - 14 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) AV Herr Puchert-Blöbaum schließt den öffentlichen Sitzungsteil um 19.30 Uhr. Puchert-Blöbaum Ausschussvorsitzender Wiemer Schriftführer/in