Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
126 kB
Datum
08.09.2016
Erstellt
23.09.16, 10:38
Aktualisiert
23.09.16, 10:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 12. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2014/2020)
am 08.09.2016:
5.
22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“
hier: Antrag auf Änderung der Dachneigung
AM Graf von der Schulenburg nimmt gem. § 31 GO NRW an der Beratung und
Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teil.
Eingangs erläutert die Verwaltung, dass mit einer Änderung der Dachneigung
insbesondere die Belange Dritter und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden
und somit keine erneute Auslegung der Planunterlagen erforderlich sei.
Auf Nachfrage erklärt die Verwaltung, dass noch keine Grundstücke verkauft worden
seien.
Nach reger Diskussion steht der Vorschlag im Raum, auch die Festsetzungen zur Traufund Firsthöhe und der Dachneigung für die Baufenster auf der gegenüberliegenden
Seite zu ändern.
Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne spricht sich gegen eine Bebauung mit „Stadtvillen“ auf
dieser Fläche aus und schlägt vor, die Festsetzungen so zu ändern, dass sich die neue
Bebauung an den Altbestand anpasst.
Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird die Sitzung von 18.58 Uhr bis 19.05 Uhr
unterbrochen.
Im Anschluss gibt die CDU-Fraktion bekannt, dass sie ebenfalls keine Bebauung mit
Stadtvillen in diesem Bereich wünscht.
Sodann formuliert AV Herr Puchert-Blöbaum den Beschlussvorschlag und es wird wie
folgt abstimmen:
Beschluss:
Die Festsetzung der Dachneigung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am
Gieselmannkreisel“ wird im beschriebenen Teilbereich (östlich des Kindergartens, s.
Anlage 4)) wie folgt geändert.
Anstatt geneigter Dächer mit einer Dachneigung von 25° bis zu 35° sind geneigte
Dächer mit einer Dachneigung von 35° bis zu 45° zulässig.
Für die Fläche auf der gegenüberliegenden Seite des vorgenannten
Änderungsbereiches (s. Anlage 4) werden die Festsetzungen zur Trauf- und Firsthöhe
und zur Dachneigung wie folgt geändert:
Traufhöhe max. 4,50 m, Firsthöhe max. 9,50 m, Dachneigung 25° bis zu 45 °.
Eine erneute Auslegung wird nicht als erforderlich angesehen, da insbesondere die
Belange von Dritten und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -