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Beschlußtext (22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ hier: Antrag auf Änderung der Dachneigung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
126 kB
Datum
08.09.2016
Erstellt
23.09.16, 10:38
Aktualisiert
23.09.16, 10:38
Beschlußtext (22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“
hier:   Antrag auf Änderung der Dachneigung)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 12. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2014/2020) am 08.09.2016: 5. 22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ hier: Antrag auf Änderung der Dachneigung AM Graf von der Schulenburg nimmt gem. § 31 GO NRW an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teil. Eingangs erläutert die Verwaltung, dass mit einer Änderung der Dachneigung insbesondere die Belange Dritter und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und somit keine erneute Auslegung der Planunterlagen erforderlich sei. Auf Nachfrage erklärt die Verwaltung, dass noch keine Grundstücke verkauft worden seien. Nach reger Diskussion steht der Vorschlag im Raum, auch die Festsetzungen zur Traufund Firsthöhe und der Dachneigung für die Baufenster auf der gegenüberliegenden Seite zu ändern. Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne spricht sich gegen eine Bebauung mit „Stadtvillen“ auf dieser Fläche aus und schlägt vor, die Festsetzungen so zu ändern, dass sich die neue Bebauung an den Altbestand anpasst. Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird die Sitzung von 18.58 Uhr bis 19.05 Uhr unterbrochen. Im Anschluss gibt die CDU-Fraktion bekannt, dass sie ebenfalls keine Bebauung mit Stadtvillen in diesem Bereich wünscht. Sodann formuliert AV Herr Puchert-Blöbaum den Beschlussvorschlag und es wird wie folgt abstimmen: Beschluss: Die Festsetzung der Dachneigung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ wird im beschriebenen Teilbereich (östlich des Kindergartens, s. Anlage 4)) wie folgt geändert. Anstatt geneigter Dächer mit einer Dachneigung von 25° bis zu 35° sind geneigte Dächer mit einer Dachneigung von 35° bis zu 45° zulässig. Für die Fläche auf der gegenüberliegenden Seite des vorgenannten Änderungsbereiches (s. Anlage 4) werden die Festsetzungen zur Trauf- und Firsthöhe und zur Dachneigung wie folgt geändert: Traufhöhe max. 4,50 m, Firsthöhe max. 9,50 m, Dachneigung 25° bis zu 45 °. Eine erneute Auslegung wird nicht als erforderlich angesehen, da insbesondere die Belange von Dritten und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Beratungsergebnis: - einstimmig -