Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
132 kB
Datum
08.09.2016
Erstellt
23.09.16, 10:38
Aktualisiert
23.09.16, 10:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 12. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2014/2020)
am 08.09.2016:
6.
22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“
hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der
Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der
Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
- Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes als
Empfehlung an den Rat
- Satzungsempfehlung an den Rat über den Bebauungsplan
AM Graf von der Schulenburg nimmt gem. § 31 GO NRW an der Beratung und
Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teil.
AV Herr Puchert-Blöbaum weist daraufhin, dass die Empfehlung an den Rat die eben
beschlossenen Änderungen (TOP 5) beinhaltet.
Vor der Beschlussfassung erinnert die Fraktion Bündnis 90/ Grüne daran, dass sie einer
Bebauung „Am Gieselmannkreisel“ immer kritisch gegenübergestanden habe. Aus dem
Grund bittet sie den AV, über die einzelnen Beschlussvorschläge getrennt abzustimmen.
Sie nimmt vorweg, dass sie der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht zustimmen
werde.
AM Herr Brinkmann begrüßt den Einstieg in den sozialen Wohnungsbau.
Sodann wird wie folgt abgestimmt:
Beschluss
1.
Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die
„Vorschläge zur Abwägung“ (Vorlage 36/2016) zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit,
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3(1)
BauGB und § 4(1) BauGB zu beschließen.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -
Beschluss
2.
Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die
in der Anlage aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ – zur Beteiligung der
Öffentlichkeit sowie der
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3(2) BauGB
und
§ 4(2) BauGB aus zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beschließen.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -
Beschluss
3.
Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die
22. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung einschließlich Umweltbericht im
Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB endgültig zu beschließen.
Beratungsergebnis:
- 13 Ja-Stimme(n), 2 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -
Beschluss
4. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe,
den
Bebauungsplan Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ mit Text und Begründung
einschließlich
Umweltbericht als SATZUNG nach § 10 (1) BauGB zu beschließen.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -
Beschluss
5.
Nach Durchführung des Genehmigungsverfahrens zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes sind die Erteilung der Genehmigung für die Flächennutzungsplanänderung
sowie der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“
gemäß §§ 6 (5), 10 (3) BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -
Beschluss
6.
Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die
zusammenfassenden Erklärungen zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum
Bebauungsplan Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ zu beschließen.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -