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Beschlußtext (22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB - Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes als Empfehlung an den Rat - Satzungsempfehlung an den Rat über den Bebauungsplan)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,4 kB
Datum
23.06.2016
Erstellt
15.07.16, 11:12
Aktualisiert
15.07.16, 11:12
Beschlußtext (22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“
hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
- Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes als Empfehlung an den Rat
- Satzungsempfehlung an den Rat über den Bebauungsplan)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 10. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2014/2020) am 23.06.2016: 14. 22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB - Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes - Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan RM Graf von der Schulenburg nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP gem. § 31 GO NRW nicht teil und nimmt im Zuhörerbereich Platz. Die CDU-Fraktion beantragt, den Tagesordnungspunkt in den Hochbau- und Planungsausschuss zu verweisen, um den Sachverhalt noch einmal im Fachausschuss zu erörtern. Dem Antrag wird zugestimmt. Beratungsergebnis: Zurückverwiesen (Der Verfahrensordner in dieser Angelegenheit lag während der Beratung zu diesem TOP aus.)