Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
16 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
19.05.16, 17:09
Aktualisiert
19.05.16, 17:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Niederschrift
über die 9. Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr (Wahlperiode 2014/2020)
am 27.04.2016
Tagungsort:
Sitzungssaal des Rathauses
Beginn:
18:00 Uhr
Ende:
19:18 Uhr
Anwesend sind:
SPD:
Herr Brinkmann, Herr Burkamp, Herr Goedeke, Herr Hanning, Herr Porschen, Herr
Schmidt, Herr Schmidtke
CDU:
Herr Berg, Herr Habicht, Herr Haßenewert, Herr Meckelmann, Herr Niemann, Herr
Schulz
B90/Grüne:
Frau Bode, Herr Hachmeister
Verwaltung:
FBL Herr Oortman, FBL Herr Taron, Frau Beckmann, Herr Offel, Herr Wehmeier
Zuhörer:
6
Presse:
1
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung zu dieser Sitzung
sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt:
Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1.
Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner
Es werden keine Anfragen gestellt.
2.
Anfragen der Ausschussmitglieder
AM Herr Burkamp teilt zunächst mit, dass die Bankette entlang der Grester Straße teilweise beschädigt
sei (u.a. auf Höhe des "Kastanienweges") und dadurch insbesondere Radfahrer gefährdet würden.
Ferner führt er aus, dass er in der Tagespresse gelesen habe, dass das Bundesverkehrsministerium
zusammen mit dem Landesministerium für Verkehr die Möglichkeit eröffnet habe, im Bereich von
Schulen und Kindertagesstätten Tempo-30-Zonen auszuweisen. Die Verwaltung könne sich
erkundigen, ob dieses im Bereich der Grundschule Asemissen möglich sei.
FBL Herr Taron erläutert, dass die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen noch nicht vorliegen und
da im Bereich „Starenweg“ und „Berliner Straße“ bereits Tempo-30 ausgewiesen sei, hier höchstens
noch der Bereich der „Hauptstraße“ in Höhe der Lichtzeichenanlage in Frage käme.
AM Herr Schmidt legt dar, dass die Beleuchtungssituation in der „Hovedisser Straße“ – insbesondere
ab der „Drosselstraße“ im Bereich des Friedhofes- sehr ungenügend sei. Zum Teil sei dies auch auf die
Bäume zurückzuführen.
Herr Offel teilt mit, dass die „Hovedisser Straße“ im Katalog zur Umrüstung mit enthalten sei. Er sagt
-2-
eine Überprüfung bzgl. der Verdeckung durch die Bäume zu.
AM Herr Meckelmann bittet darum, den v.g. Katalog zur Umrüstung der Beleuchtung den Fraktionen
zur Verfügung zustellen.
Herr Offel führt aus, dass der Katalog nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens den Fraktionen
zur Verfügung gestellt werden würde.
AM Herr Meckelmann erkundigt sich ferner nach dem Grund für die gelb demarkierten ehemaligen
Parkflächen im „Schuckenteichweg“. FBL Herr Taron erläutert, dass der gelb markierte Bereich für die
Brandschutzsicherstellung des Sägewerkes als Feuerwehrzufahrtsbereich freigehalten werden müsse.
AM Herr Schulz fragt nach dem Baubeginn an der B66.
FBL Herr Oortman, führt aus, dass dieses eine Landes-/ Bundesmaßnahme sei und hier nur das Jahr
2017 bekannt sei.
AM Herr Niemann bittet um Überprüfung, ob der Bauhof noch über Fahrradständer verfügt. In
Bexterhagen im Bereich der Bushaltestelle sei ein erhöhter Bedarf festzustellen. FBL Herr Taron sagt
eine Überprüfung zu.
Seitens AM Herrn Hachmeister wird nach der Fertigstellung des Kataloges der Gehwege angefragt.
Eine Bestandsaufnahme sei lt. Herrn Offel bereits erfolgt. Nach Fertigstellung werde der Katalog im
Ausschuss entsprechend vorgestellt.
AM Frau Bode bittet um aktuelle Sachstandsmitteilung bzgl. des Antrages auf Einrichtung einer
Elektrotankstelle am Bahnhof.
FBL Herr Oortman teilt mit, dass kein Sponsor gefunden wurde.
AM Herr Meckelmann weist drauf hin, dass übergangsweise die Tankmöglichkeit an der „Hauptstraße“
bei Herrn Siese nach vorheriger Anmeldung genutzt werden könne.
Herr Offel führt aus, dass lt. Presse die Elektrotankstellen künftig gefördert werden könnten. Bis dahin
solle abgewartet werden um eine Förderung mit abgreifen zu können.
3.
Anregungen und Beschwerden
3.1 Beleuchtungserweiterung Ortsdurchfahrt Leopoldshöhe
hier: Vorstellung einer möglichen Beleuchtungserweiterung
der
Lageschen
Straße
Der Antrag und der Beschlussvorschlag der Verwaltung werden vom Ausschuss einmütig befürwortet.
Die betroffenen Anlieger sollen vor einer weiteren Entscheidung genauestens informiert und befragt
werden
Die durchaus sinnvolle Erweiterung der Beleuchtung bis zum Beginn der Ortsdurchfahrt ist eine
Maßnahme, die gemäß Kommunalabgabengesetz (KAG) umlagepflichtig ist. Die Verwaltung wird daher
beauftragt, mit den betroffenen Anliegern Kontakt aufzunehmen und ein Meinungsbild einzuholen.
- einstimmig 3.2 Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen - Verkehrssicherung der Grester Straße
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen trägt den Antrag mit weiteren Ausführungen vor.
Herr Wehmeier stellt sodann eine ausführliche Präsentation des damaligen Planungskonzeptes, den
erfolgten Umsetzungen und dem aktuellen Sach- und Rechtsstand vor (die Präsentation ist
wunschgemäß im Ratsinformationssystem zu diesem TOP hinterlegt).
Der Ausschuss spricht einmütig den Dank an Herrn Wehmeier für die detaillierte, sehr gelungene
Darstellung aus.
Im Ausschuss herrscht die überwiegende Meinung, dass eine Umsetzung des Konzeptes
wünschenswert sei, jedoch aufgrund der finanziellen und rechtlichen Gegebenheiten nicht möglich sei.
Es sollten somit kleinere Punkte angegangen werden, wie z.Bsp. ggf. den Bereich vor dem
Kindergarten an der Dorfstraße weiter abzusichern oder auch auf der Grester Straße den 30/50/30Wechsel an allen rechtlich möglichen Stellen einheitlich auf 30 km/h auszuweisen.
-3-
Seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wird darum gebeten, den Antrag zunächst zurück in die
Fraktionen zu verweisen, um die heute umfangreichen Erkenntnisse aufarbeiten und ggf. neue Ideen
entwickeln zu können.
Zurückverwiesen
4.
Prioritätenkatalog Straßenbau,
hier: Fortschreibung der KAG auslösenden Straßenbaumaßnahmen für das Jahr 2021
Seitens der SPD-Fraktion wird durch AM Herrn Burkamp angefragt, warum der freie Bereich zwischen
den Häusern und Kaminbau Lange bei der Maßnahme nicht mit umfasst ist.
Die Verwaltung erläutert, dass der ausbaufreie Bereich in der Vergangenheit bereits mit einem
Deckenüberzug versehen wurde. Dieses ist aufgrund von Höhenverschiebungen im bebauten Bereich
nicht möglich.
Ferner wird durch AM Herrn Burkamp der Einwand von betroffenen Anliegern der Straße „Im
Holzkamp“ vorgetragen, dass eine Beteiligung an den Kosten i.H.v. 50 % nicht einzusehen sei, da die
Straße als Verbindungsweg ins Gewerbegebiet genutzt werde.
Seitens anderer Ausschussmitglieder und der Verwaltung wird auf die kürzlich beschlossene Satzung
verwiesen und darauf, dass die Holtstraße als reine Anliegerstraße 70 % der Kosten zu tragen habe.
Aufgrund einer weiteren Anfrage des AM Herrn Hanning der SPD-Fraktion bzgl. der Banketten im
Bereich der Straße „Im Holzkamp“ bis zur „Grester Straße“ führt Herr Offel aus, dass diese auf der
Unterhaltungsliste des Bauhofes erfasst seien und nach und nach in Stand gesetzt würden.
Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird angefragt, inwieweit auch der Straßenkanal und die
Straßenentwässerung neu gemacht werden müssen. Hier werde befürchtet, dass mit ähnlichem Unmut
wie im Bereich „Berkenbruch“ gerechnet werden müsse.
Seitens der Verwaltung wird vorgetragen, dass sich die Kanalsituation in der „Holtstraße“ und dem
Ausbaubereich „Im Holzkamp“ wie folgt darstellt:
Der Immobilienaltbestand an der „Holtstraße“ und im Ausbaubereich „Im Holzkamp“ verfügte über
einzelne und teilweise gemeinsame Drei-Kammer-Systeme.
Mit Bau einer Druckentwässerung für Schmutzwasser 1994, dienten sämtliche im Zusammenhang mit
den Drei-Kammer-Systemen genutzten Privatkanäle künftig ausschließlich der Niederschlagsentwässerung.
Weitere Neubauten wie auch ein Teil der Altbestände, die Niederschlagswasser über Versickerung auf
dem eigenen Grundstück betreiben, verfügen entweder über einen Überlauf in die beschriebenen alten
Privatkanäle -die in den Holzkampbach entwässern- oder einen Anschluss an die vorhandenen
öffentlichen Straßenseitengräben.
Der Gemeinde sind keine Einleitungserlaubnisse bekannt. Daher ist fraglich, ob private
Einleitungserlaubnisse 1. bestehen, 2. gültig und 3. über die Nachbargrundstücke des jeweiligen
Oberliegers gesichert sind.
Da Einleitungserlaubnisse alle 20 Jahre zu erneuern sind, ist davon auszugehen, dass sich die
Entwässerungssituation gleichwertig wie z. B. an der Ausbaumaßnahme Berkenbruch darstellt.
Mit dem für 2021 geplanten Vollausbau der beschriebenen Bereiche werden die öffentlichen
Seitengräben -sofern vorhanden- entfernt und der Straßenraum neu geordnet.
Um die Straßenentwässerung sicherzustellen, ist dazu ein entsprechender Kanal herzustellen.
An diesen Kanal haben sich nach Satzung der Gemeinde Leopoldshöhe (Anschluss und
Benutzungszwang) alle Anlieger anzuschließen.
Bis zu den damit verbundenen Vorgesprächen mit den Anliegern im Jahr 2020 ist diesbezüglich jeder
Einzelfall anschlussbeitragstechnisch genau bewertet.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Ausbau der Holtstraße, sowie des Bereiches „Im Holzkamp“
Siedlungsgebiet in vor beschriebenem Umfang in den Prioritätenkatalog Straßenbau, geplante KAGStraßenbaumaßnahmen für das Jahr 2021 aufzunehmen.
- 13 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 2 Enthaltung(en) -
Der Ausschussvorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 19:17 Uhr.
Habicht
Beckmann
-4-
Ausschussvorsitzender
Schriftführer/in