Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
9,4 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
19.05.16, 17:09
Aktualisiert
19.05.16, 17:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 9. Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr (Wahlperiode 2014/2020)
am 27.04.2016:
4.
Prioritätenkatalog Straßenbau,
hier: Fortschreibung der KAG auslösenden Straßenbaumaßnahmen für das Jahr 2021
Seitens der SPD-Fraktion wird durch AM Herrn Burkamp angefragt, warum der freie Bereich zwischen
den Häusern und Kaminbau Lange bei der Maßnahme nicht mit umfasst ist.
Die Verwaltung erläutert, dass der ausbaufreie Bereich in der Vergangenheit bereits mit einem
Deckenüberzug versehen wurde. Dieses ist aufgrund von Höhenverschiebungen im bebauten Bereich
nicht möglich.
Ferner wird durch AM Herrn Burkamp der Einwand von betroffenen Anliegern der Straße „Im
Holzkamp“ vorgetragen, dass eine Beteiligung an den Kosten i.H.v. 50 % nicht einzusehen sei, da die
Straße als Verbindungsweg ins Gewerbegebiet genutzt werde.
Seitens anderer Ausschussmitglieder und der Verwaltung wird auf die kürzlich beschlossene Satzung
verwiesen und darauf, dass die Holtstraße als reine Anliegerstraße 70 % der Kosten zu tragen habe.
Aufgrund einer weiteren Anfrage des AM Herrn Hanning der SPD-Fraktion bzgl. der Banketten im
Bereich der Straße „Im Holzkamp“ bis zur „Grester Straße“ führt Herr Offel aus, dass diese auf der
Unterhaltungsliste des Bauhofes erfasst seien und nach und nach in Stand gesetzt würden.
Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird angefragt, inwieweit auch der Straßenkanal und die
Straßenentwässerung neu gemacht werden müssen. Hier werde befürchtet, dass mit ähnlichem Unmut
wie im Bereich „Berkenbruch“ gerechnet werden müsse.
Seitens der Verwaltung wird vorgetragen, dass sich die Kanalsituation in der „Holtstraße“ und dem
Ausbaubereich „Im Holzkamp“ wie folgt darstellt:
Der Immobilienaltbestand an der „Holtstraße“ und im Ausbaubereich „Im Holzkamp“ verfügte über
einzelne und teilweise gemeinsame Drei-Kammer-Systeme.
Mit Bau einer Druckentwässerung für Schmutzwasser 1994, dienten sämtliche im Zusammenhang mit
den Drei-Kammer-Systemen genutzten Privatkanäle künftig ausschließlich der Niederschlagsentwässerung.
Weitere Neubauten wie auch ein Teil der Altbestände, die Niederschlagswasser über Versickerung auf
dem eigenen Grundstück betreiben, verfügen entweder über einen Überlauf in die beschriebenen alten
Privatkanäle -die in den Holzkampbach entwässern- oder einen Anschluss an die vorhandenen
öffentlichen Straßenseitengräben.
Der Gemeinde sind keine Einleitungserlaubnisse bekannt. Daher ist fraglich, ob private
Einleitungserlaubnisse 1. bestehen, 2. gültig und 3. über die Nachbargrundstücke des jeweiligen
Oberliegers gesichert sind.
Da Einleitungserlaubnisse alle 20 Jahre zu erneuern sind, ist davon auszugehen, dass sich die
Entwässerungssituation gleichwertig wie z. B. an der Ausbaumaßnahme Berkenbruch darstellt.
Mit dem für 2021 geplanten Vollausbau der beschriebenen Bereiche werden die öffentlichen
Seitengräben -sofern vorhanden- entfernt und der Straßenraum neu geordnet.
Um die Straßenentwässerung sicherzustellen, ist dazu ein entsprechender Kanal herzustellen.
An diesen Kanal haben sich nach Satzung der Gemeinde Leopoldshöhe (Anschluss und
Benutzungszwang) alle Anlieger anzuschließen.
Bis zu den damit verbundenen Vorgesprächen mit den Anliegern im Jahr 2020 ist diesbezüglich jeder
Einzelfall anschlussbeitragstechnisch genau bewertet.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Ausbau der Holtstraße, sowie des Bereiches „Im Holzkamp“
Siedlungsgebiet in vor beschriebenem Umfang in den Prioritätenkatalog Straßenbau, geplante KAGStraßenbaumaßnahmen für das Jahr 2021 aufzunehmen.
Beratungsergebnis:
- 13 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 2 Enthaltung(en) -