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Beschlußtext (22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteil)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
141 kB
Datum
22.09.2016
Erstellt
14.10.16, 10:45
Aktualisiert
14.10.16, 10:45
Beschlußtext (22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ 
hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der 	Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteil) Beschlußtext (22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ 
hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der 	Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteil) Beschlußtext (22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ 
hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der 	Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteil)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 11. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2014/2020) am 22.09.2016: 12. 22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB - Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes - Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt erklärt RM Graf von der Schulenburg seine Befangenheit nach § 31 GO NRW und nimmt für die Dauer der Beratung und Beschlussfassung im Zuhörerraum Platz. Im Folgenden erläutert RM Herr Puchert-Blöbaum den Beratungsstand aus der letzten Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses am 8. September 2016. So habe man in der Sitzung beschlossen, auch die Festsetzungen zur Trauf- und Firsthöhe bzw. zur Dachneigung für den westlichen Bereich zu ändern. Dieser Beschluss werde nun allerdings in Frage gestellt, so dass er vorschlage, diesen Teil des Beschlusses wieder aufzuheben. Ergänzend fügt RM Herr PuchertBlöbaum hinzu, dass der Eigentümer zugesagt habe, sein Baukonzept im Hochbau- und Planungsausschuss vorzustellen, so dass sodann noch darüber abgestimmt werden könne. In der sich nun anschließenden Diskussion teilt RM Herr Hachmeister für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit, dass sich seine Fraktion gegen eine Bebauung mit „Stadtvillen“ ausspreche und sich die neue Bebauung an den Altbestand anpassen solle. Er appelliere deshalb an die Ratsmitglieder, die städtebaulichen Aspekte nochmals zu überdenken. Seine Fraktion werde einer Aufhebung des Beschlusses jedenfalls nicht zustimmen. RM Herr Meckelmann erklärt im Folgenden für die CDUFraktion, dass schließlich nach Möglichkeit versucht werden solle, die bauliche Gestaltung recht bürgernah und entsprechend den Vorstellungen der Investoren zu regeln. Da der Eigentümer zugesagt habe, das Baukonzept im zuständigen Fachausschuss vorzustellen und darüber abstimmen zu lassen, könne dann immer noch eine andere Entscheidung getroffen werden. Der Rat fasst sodann folgende Beschlüsse: Beschluss: Entsprechend der Empfehlung des Hochbau- und Planungsausschusses vom 8. September 2016 beschließt der Rat, die Festsetzung der Dachneigung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ im beschriebenen Teilbereich (östlich des Kindergartens, s. Anlage 4 zu TOP 5 der öffentlichen Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses am 8. September 2016) wie folgt zu ändern: Anstatt geneigter Dächer mit einer Dachneigung von 25° bis zu 35° sind geneigte Dächer mit einer Dachneigung von 35° bis zu 45° zulässig. Beratungsergebnis: - einstimmig – (RM Graf von der Schulenburg hat bei der Abstimmung nicht mitgewirkt.) Beschluss: Der Rat beschließt sodann - unter der Maßgabe, dass der Eigentümer das Baukonzept im Hochbauund Planungsausschuss vorlegt und darüber abstimmen lässt - den folgenden Beschuss des Hochbauund Planungsausschusses vom 8. September 2016 aufzuheben: Für die Fläche auf der gegenüberliegenden Seite des vorgenannten Änderungsbereiches (s. Anlage 4 zu TOP 5 der öffentlichen Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses am 8. September 2016) werden die Festsetzungen zur Trauf- und Firsthöhe und zur Dachneigung wie folgt geändert: Traufhöhe max. 4,50 m, Firsthöhe max. 9,50 m, Dachneigung 25° bis 45°. Eine erneute Auslegung wird nicht als erforderlich angesehen, da insbesondere die Belange von Dritten und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Beratungsergebnis: - 25 Ja-Stimme(n), 4 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) – (RM Graf von der Schulenburg hat bei der Abstimmung nicht mitgewirkt.) Beschluss Entsprechend der Empfehlung des Hochbau- und Planungsausschusses vom 8. September 2016 beschließt der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe die „Vorschläge zur Abwägung“ (Vorlage 36/2016) zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB. Beratungsergebnis: - einstimmig – (RM Graf von der Schulenburg hat bei der Abstimmung nicht mitgewirkt.) Beschluss Entsprechend der Empfehlung des Hochbau- und Planungsausschusses vom 8. September 2016 beschließt der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe die in der Anlage zu Drucksache 69/2015 aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ – zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB und den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Beratungsergebnis: - einstimmig – (RM Graf von der Schulenburg hat bei der Abstimmung nicht mitgewirkt.) Beschluss Entsprechend der Empfehlung des Hochbau- und Planungsausschusses vom 8. September 2016 beschließt der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe endgültig die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung einschließlich Umweltbericht im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB. Beratungsergebnis: - 25 Ja-Stimme(n), 4 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) – (RM Graf von der Schulenburg hat bei der Abstimmung nicht mitgewirkt.) Beschluss Entsprechend der Empfehlung des Hochbau- und Planungsausschusses vom 8. September 2016 beschließt der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe den Bebauungsplan Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ mit Text und Begründung einschließlich Umweltbericht als SATZUNG nach § 10 (1) BauGB. Beratungsergebnis: - 25 Ja-Stimme(n), 3 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) – (RM Graf von der Schulenburg hat bei der Abstimmung nicht mitgewirkt.) Beschluss Entsprechend der Empfehlung des Hochbau- und Planungsausschusses vom 8. September 2016 beschließt der Rat wie folgt: Nach Durchführung des Genehmigungsverfahrens zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes sind die Erteilung der Genehmigung für die Flächennutzungsplanänderung sowie der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ gemäß §§ 6 (5), 10 (3) BauGB öffentlich bekannt zu machen. Beratungsergebnis: - 27 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 2 Enthaltung(en) – (RM Graf von der Schulenburg hat bei der Abstimmung nicht mitgewirkt.) Beschluss Entsprechend der Empfehlung des Hochbau- und Planungsausschusses vom 8. September 2016 beschließt der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe die zusammenfassenden Erklärungen zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“. Beratungsergebnis: - 27 Ja-Stimme(n), 1 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) – (RM Graf von der Schulenburg hat bei der Abstimmung nicht mitgewirkt.) (Der Verfahrensordnung in dieser Angelegenheit lag mit allen Planungsvarianten während der Beratung zu diesem TOP aus.)