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Beschlußtext (Änderung der Entgeltordnung für die Nutzung der durch die Gemeinde Leopoldshöhe zu vermietenden öffentlichen Räumlichkeiten)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
87 kB
Datum
22.09.2016
Erstellt
14.10.16, 10:45
Aktualisiert
14.10.16, 10:45
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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 11. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2014/2020) am 22.09.2016: 10. Ortsrecht 10.1 Änderung der Entgeltordnung für die Nutzung der durch die Gemeinde Leopoldshöhe zu vermietenden öffentlichen Räumlichkeiten BM Herr Schemmel verweist in diesem Zusammenhang auf die zu diesem Tagesordnungspunkt versandte Drucksache. Wie bekannt sein dürfe, so BM Herr Schemmel weiter, stehen die Festhalle Asemissen, der Kulturtreff am Heimathof und das „Alte Sporthaus“ aufgrund der geplanten baulichen Veränderungen nicht mehr zur Vermietung an Privatpersonen zur Verfügung. Dies bedinge in der Folge eine Änderung der Entgeltordnung für die Nutzung der durch die Gemeinde Leopoldshöhe zu vermietenden öffentlichen Räumlichkeiten. Inhaltliche Änderungen gebe es darüber hinaus nicht, so BM Herr Schemmel abschließend. Beschluss: Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bildung und Kultur vom 13. September 2016 sowie der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 15. September 2016 beschließt der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe folgende Änderung der Entgeltordnung für die Nutzung der durch die Gemeinde Leopoldshöhe zu vermietenden öffentlichen Räumlichkeiten: 2. Änderung vom 22. September 2016 der Entgeltordnung für die Nutzung der durch die Gemeinde Leopoldshöhe zu vermietenden öffentlichen Räumlichkeiten vom 25. Juni 2009 Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (SGV NW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung am 22. September 2016 folgende Änderung der Entgeltordnung für die Nutzung der durch die Gemeinde Leopoldshöhe zu vermietenden öffentlichen Räumlichkeiten vom 25. Juni 2009 in der Fassung vom 29. März 2012 beschlossen: Artikel I 1. Nr. 1 erhält folgende Fassung: 1. Allgemeines Die Aula / Mensa im Schulzentrum, das Forum der Grundschule Asemissen, der Veranstaltungsraum im BIB – Leo, das Jugendcafe des Grease und das Jugendcafe, der Saal, die Disco und das Kellercafe des Leos können auf Antrag gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden. Für die Überlassung der Räume, Einrichtungen und des sonstigen Zubehörs sowie aller damit zusammenhängenden Angelegenheiten sind - für die Räume des GREASE und des LEOS, das Forum der Grundschule Asemissen und die Aula / Mensa des Schulzentrums das Familien-Servicebüro und - für den Veranstaltungsraum im BIB – Leo der Fachbereich III (Bürgerservice / Ordnung / Soziales) der Gemeinde Leopoldshöhe zuständig. Mit dem Entgelt sollen die Kosten für den Verwaltungs- und Unterhaltungsaufwand anteilig abgedeckt werden. 2. Nr. 2 erhält folgende Fassung: 2. Entgeltsätze Die Entgelthöhe beträgt pro Veranstaltung und Tag: für die Aula/ Mensa im Schulzentrum für das Forum der Grundschule Asemissen für den Veranstaltungsraum im BIB – Leo für das Grease für das Leos ohne Getränkeausschank mit Getränkeausschank 100,00 € 150,00 € 50,00 € 50,00 € Jugendcafe Jugendcafe / Saal Disco / Kellercafe 60,00 € 60,00 € 30,00 € Sofern es sich um kommerzielle Veranstaltungen handelt, werden die vorgenannten Entgeltsätze verdoppelt. Anfallende Reinigungskosten sind nach Aufwand zu erstatten. Artikel II Diese Änderung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Beratungsergebnis: - einstimmig -