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Beschlußtext (Jahresabschluss 2014 des Kernhaushaltes a)Bericht Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht – Dr. Schillen GmbH aus Bielefeld über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 b)Beratung und Beschlussempfehlung über den Jahresabschluss 2014 gem. § 96 GO NRW i.V.m. § 37 GemHVO NRW)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
125 kB
Datum
22.09.2016
Erstellt
14.10.16, 10:45
Aktualisiert
14.10.16, 10:45
Beschlußtext (Jahresabschluss 2014 des Kernhaushaltes
a)Bericht Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht – Dr. Schillen GmbH aus Bielefeld über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014
b)Beratung und Beschlussempfehlung über den Jahresabschluss 2014 gem. § 96 GO NRW i.V.m. § 37 GemHVO NRW)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 11. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2014/2020) am 22.09.2016: 9. Beratung und Beschluss über den Jahresabschluss 2014 gem. § 96 GO NRW i.V.m. § 37 GemHVO NRW Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes bezieht sich BM Herr Schemmel ebenfalls auf die letzte Sitzung des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses am 1. September 2016. Nachdem Herr Kampen von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht – Dr. Schillen GmbH über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 berichtet habe, habe der Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschuss folgende einstimmige Beschlussempfehlung an den Rat ausgesprochen: Beschluss: Entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses vom 1. September 2016 fasst der Rat folgenden Beschluss: 1) Der geprüfte Jahresabschluss und der zusammengefasste Lagebericht für das Haushaltsjahr 2014 werden festgestellt. 2) Dem Bürgermeister wird uneingeschränkt Entlastung erteilt. 3) Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 98.462,24 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und später mit der in der Bilanz ausgewiesenen allgemeinen Rücklage in Höhe von 16.050.743,06 € verrechnet. Die Verringerung der Allgemeinen Rücklage durch den vorstehenden Betrag beträgt 0,61 %. Hierdurch bleiben die Vorschriften des § 76 GO NRW über die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes unberührt. Beratungsergebnis: - einstimmig – BM Herr Schemmel hat an der Abstimmung nicht mitgewirkt und bedankt sich für das Votum.