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Beschlußtext (Beratung und Beschlussempfehlung über die Anwendung des vereinfachten Verfahrens für die Aufstellung der Gesamtabschlüsse für die Jahre 2011 bis 2014 gem. § 116 GO NRW i.V.m. § 96 GO NWR i.V.m. § 1 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,3 kB
Datum
22.09.2016
Erstellt
14.10.16, 10:45
Aktualisiert
14.10.16, 10:45
Beschlußtext (Beratung und Beschlussempfehlung über die Anwendung des vereinfachten Verfahrens für die Aufstellung der Gesamtabschlüsse für die Jahre 2011 bis 2014 gem. § 116 GO NRW i.V.m. § 96 GO NWR i.V.m. § 1 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 11. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2014/2020) am 22.09.2016: 8. Beratung und Beschlussempfehlung über die Anwendung des vereinfachten Verfahrens für die Aufstellung der Gesamtabschlüsse für die Jahre 2011 bis 2014 gem. § 116 GO NRW i.V.m. § 96 GO NWR i.V.m. § 1 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse Hier bezieht sich BM Herr Schemmel kurz auf die Beratungen in der letzten Sitzung des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses am 1. September 2016 und erläutert das Beratungsergebnis. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe fasst sodann ohne weitere Aussprache folgenden Beschluss: Beschluss: Entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses vom 1. September 2016 beschließt der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, für die Aufstellung der Gesamtabschlüsse der Gemeinde Leopoldshöhe für die Jahre 2011 bis 2014 das vereinfachte Verfahren nach § 1 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse anzuwenden. Danach werden die Gesamtabschlüsse für die Jahre 2011 bis 2014 in der durch den Bürgermeister bestätigten Entwurfsfassung mit der Anzeige des Gesamtabschlusses für das Jahr 2015 der Aufsichtsbehörde vorgelegt. Nach erfolgter Anzeige wird der Rat hierüber unterrichtet. Beratungsergebnis: - einstimmig -