Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
67 kB
Datum
22.09.2016
Erstellt
14.10.16, 10:45
Aktualisiert
14.10.16, 10:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 11. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2014/2020)
am 22.09.2016:
7.
Aufgabenübertragung auf die Kommunale Versorgungskasse Westfalen-Lippe
hier: Übertragung der Befugnis zur Anerkennung eines Dienstunfalles
Einleitend weist BM Herr Schemmel darauf hin, dass sich der Haupt- und Finanzausschuss in seiner
letzten Sitzung am 15. September 2016 mit der Übertragung der Befugnis zur Anerkennung eines
Dienstunfalles auf die Kommunale Versorgungskasse Westfalen-Lippe beschäftigt habe. Abschließend
sei es hier zu einer einstimmigen Beschlussempfehlung gekommen. Der Rat der Gemeinde
Leopoldshöhe fasst sodann folgenden Beschluss:
Beschluss:
Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 15. September 2016 überträgt
die Gemeinde Leopoldshöhe gem. § 92 Abs. 1 S. 1 Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen i.V.m.
§ 45 Abs. 3 S. 2 Landesbeamtenversorgungsgesetz Nordrhein-Westfalen mit Wirkung vom 01.10.2016
bis auf schriftlichen Widerruf die Befugnis, im eigenen Namen und in Vertretung über das Vorliegen
eines Dienstunfalles nach den §§ 30 ff. Landesbeamtenversorgungsgesetz NRW zu entscheiden, auf
die Kommunale Versorgungskasse Westfalen-Lippe –Beamtenversorgung.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -