Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,4 kB
Datum
01.06.2016
Erstellt
05.08.16, 09:40
Aktualisiert
05.08.16, 09:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 8. Sitzung des Ausschusses für Generationen, Soziales, Gleichstellung und Sport
(Wahlperiode 2014/2020)
am 01.06.2016:
4.
Sportangelegenheiten
hier: Situation der Sportplätze im Schulzentrum
BM Herr Schemmel führt aus, dass der Wunsch des TuS Leopoldshöhe nach einem Kunstrasenplatz
schon seit über 10 Jahren bestehe und der Verwaltung bekannt sei. Mehrere Gespräche mit Vertretern
des Vereins seien bereits geführt worden. Aufgrund fehlender Finanzmittel sei es der Gemeinde aber
auch in naher Zukunft nicht möglich, einen Kunstrasenplatz im Norden zu realisieren.
Verwaltungsseitig sehe er – wie in der Sitzungsvorlage beschrieben, derzeit nur eine Möglichkeit, das
Vorhaben zu realisieren.
Durch die Übertragung der Grundstücksfläche des unteren Rasenplatzes im Wege des Erbbaurechtes
auf den TuS Leopoldshöhe – bei relativ niedrigem Pachtzins-, hätte der Verein die notwendigen
Sicherheiten gegenüber einem Kreditinstitut und könne ein entsprechendes Darlehen bei derzeit
niedrigem Zinsniveau aufnehmen.
Finanziell sei kein großer Unterschied zwischen dem gewünschten Kunstrasenplatz auf dem oberen
Rasenplatz und den u.a. daraus resultierenden Erneuerungen und Sanierungen im Umfeld des
Sportplatzes -insbes. der Erneuerung der Kunststofflaufbahn- und der Realisierung eines
Kunstrasenplatzes durch den Verein auf dem unteren Sportplatz. Von Vorteil wäre außerdem, dass
dieser ausschließlich dem Verein zu Verfügung stünde und zusätzlich der obere Sportplatz zu
außerschulischen Zeiten als Rasenplatz genutzt werden könne.
Nach eingehender Beratung und 5-minütiger Sitzungsunterbrechung durch den AV Herrn Fieder, in der
Herr Wolfmeier vom TuS Leopoldshöhe die Sichtweise und die finanzielle Situation des Vereins
darstellte, wurde Folgendes vereinbart:
Auf Vorschlag von AV Herrn Fiedler soll der TuS Leopoldshöhe entscheiden, ob für ihn überhaupt die
Möglichkeit des Erbbaurechtsvertrages in Frage kommt. Welche Mittel er evtl. durch Sponsoring und
evtl. Zuschüsse durch Dachverbände etc. gewinnen könne und über welchen Betrag dann ein
Darlehensvertrag nötig wäre. Selbstverständlich müsste auch die Rückzahlung gewährleistet sein.
Sobald diese Fragen geklärt seien, sollen weitere Gespräche mit der Verwaltung erfolgen.
Dieser Vorschlag findet bei allen Fraktionen Zustimmung.