Daten
Kommune
Kall
Größe
81 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
20.08.15, 18:06
Aktualisiert
20.08.15, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 5. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kall
vom 23.06.2015
ÖFFENTLICHER TEIL
Zu 6.
Vereinsförderung
hier: 1. Änderung der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit und der
Vereine in der Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.: 105/2015 2. Ergänzung
Beschluss:
Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport vom
09.06.2015 –TOP 4- empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat, die als Anlage
beigefügte 1. Änderung der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit und der Vereine in der
Gemeinde Kall vom 14.04.2011 zu beschließen.
Beratungsverlauf:
Bürgermeister Radermacher erläutert, dass die 1. Änderung der Richtlinien in der Sitzung des
Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport am 09.06.2015 um die Definition
eines Projektes ergänzt worden sei.
Herr Mießeler bittet darum, die Maßnahme am Sportlerheim Sistig, die im Zusammenhang mit
dem sich ereigneten Brandvorfall stehe, nicht über diese Richtlinien abzuwickeln, da die
jährliche Höchstfördersumme auf 2.500,- € begrenzt sei. Nach Abwicklung des
Versicherungsschadens solle außerhalb der Richtlinien über eine Förderung entschieden
werden.
Auch Herr Fiebrich spricht sich für diese Vorgehensweise aus. Er bittet darum, dies dem
Sportverein Sistig auch zu signalisieren.
Bürgermeister Radermacher informiert, dass der Sportverein Sistig derzeit in Kontakt mit der
Versicherung stehe, das Ergebnis sei noch abzuwarten. Soweit eine Förderung nicht im
Rahmen der Richtlinien erfolge, seien separate Mittel bereitzustellen. Bei außergewöhnlichen
Vorkommnissen wie diesem sei eine variable Vorgehensweise angebracht.
Herr Fiedlers spricht sich grundsätzlich gegen eine Begrenzung der Höchstfördersumme aus,
um im Einzelfall eine höhere Summe bewilligen zu können. Ein Antrag in v.g. Sache könne
nach Vorlage der Finanzsituation grundsätzlich unterstützt werden.
Bürgermeister Radermacher weist darauf hin, dass die Begrenzung der Höchstfördersumme
seitens der Arbeitsgruppe erarbeitet und empfohlen worden sei.
Herr Spilles erörtert, dass diese notwendig sei, um möglichst viele Vereine mit den
bereitgestellten Mitteln fördern zu können.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich bei 1 Gegenstimme
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.06.2015
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