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Beschlusstext (Vereinsförderung hier: 1. Änderung der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit und der Vereine in der Gemeinde Kall)

Daten

Kommune
Kall
Größe
81 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
20.08.15, 18:06
Aktualisiert
20.08.15, 18:06
Beschlusstext (Vereinsförderung
hier: 1. Änderung der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit und der Vereine in der Gemeinde Kall) Beschlusstext (Vereinsförderung
hier: 1. Änderung der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit und der Vereine in der Gemeinde Kall)

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BESCHLUSS aus der 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kall vom 23.06.2015 ÖFFENTLICHER TEIL Zu 6. Vereinsförderung hier: 1. Änderung der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit und der Vereine in der Gemeinde Kall Vorlagen-Nr.: 105/2015 2. Ergänzung Beschluss: Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport vom 09.06.2015 –TOP 4- empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat, die als Anlage beigefügte 1. Änderung der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit und der Vereine in der Gemeinde Kall vom 14.04.2011 zu beschließen. Beratungsverlauf: Bürgermeister Radermacher erläutert, dass die 1. Änderung der Richtlinien in der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport am 09.06.2015 um die Definition eines Projektes ergänzt worden sei. Herr Mießeler bittet darum, die Maßnahme am Sportlerheim Sistig, die im Zusammenhang mit dem sich ereigneten Brandvorfall stehe, nicht über diese Richtlinien abzuwickeln, da die jährliche Höchstfördersumme auf 2.500,- € begrenzt sei. Nach Abwicklung des Versicherungsschadens solle außerhalb der Richtlinien über eine Förderung entschieden werden. Auch Herr Fiebrich spricht sich für diese Vorgehensweise aus. Er bittet darum, dies dem Sportverein Sistig auch zu signalisieren. Bürgermeister Radermacher informiert, dass der Sportverein Sistig derzeit in Kontakt mit der Versicherung stehe, das Ergebnis sei noch abzuwarten. Soweit eine Förderung nicht im Rahmen der Richtlinien erfolge, seien separate Mittel bereitzustellen. Bei außergewöhnlichen Vorkommnissen wie diesem sei eine variable Vorgehensweise angebracht. Herr Fiedlers spricht sich grundsätzlich gegen eine Begrenzung der Höchstfördersumme aus, um im Einzelfall eine höhere Summe bewilligen zu können. Ein Antrag in v.g. Sache könne nach Vorlage der Finanzsituation grundsätzlich unterstützt werden. Bürgermeister Radermacher weist darauf hin, dass die Begrenzung der Höchstfördersumme seitens der Arbeitsgruppe erarbeitet und empfohlen worden sei. Herr Spilles erörtert, dass diese notwendig sei, um möglichst viele Vereine mit den bereitgestellten Mitteln fördern zu können. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 1 Gegenstimme Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.06.2015 Seite 2