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Beschlußtext (Antrag der SPD-Fraktion bzgl. einer roten Schutzflächenmarkierung des Radfahrerschutzstreifens in Asemissen)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,6 kB
Datum
09.11.2016
Erstellt
02.12.16, 10:38
Aktualisiert
02.12.16, 10:38
Beschlußtext (Antrag der SPD-Fraktion bzgl. einer roten Schutzflächenmarkierung des Radfahrerschutzstreifens in Asemissen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 13. Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr (Wahlperiode 2014/2020) am 09.11.2016: 7. Anregungen und Beschwerden 7.5 Antrag der SPD-Fraktion bzgl. einer roten Schutzflächenmarkierung des Radfahrerschutzstreifens in Asemissen AV Herr Habicht verliest die Stellungnahme vom Landesbetrieb Straßenbau NRW. Unter den Ausschussmitgliedern wird eine Rotmarkierung selbst innerhalb der Fraktionen sehr unterschiedlich gesehen. Zum einen wird dadurch ein sichereres Empfinden gesehen. Zum anderen wird darauf verwiesen, dass in Asemissen kein Radweg, sondern ein Radfahrerschutzstreifen existiert, der Teil der Fahrbahn ist und auch von den Fahrzeugen im Bedarfsfall überfahren werden darf. Ferner gäbe es hier keine Unfallschwerpunkte. Die rote Markierung könne zum einen sehr glitschig werden und würde aufgrund eines Gewöhnungseffektes an wirklich gefährlichen Unfallschwerpunkten sodann nicht mehr als warnend empfunden werden. Beschluss: Der Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr beauftragt die Verwaltung, den Antrag an den Kreis zur Entscheidung weiterzuleiten. Beratungsergebnis: - einvernehmlich -