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Beschlußtext (Antrag auf Verschiebung des Ausbaus der Straßen "Am Rosenhagen/Eibenstraße" auf das Jahr 2021)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
73 kB
Datum
09.11.2016
Erstellt
02.12.16, 10:38
Aktualisiert
02.12.16, 10:38
Beschlußtext (Antrag auf Verschiebung des Ausbaus der Straßen "Am Rosenhagen/Eibenstraße" auf das Jahr 2021)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 13. Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr (Wahlperiode 2014/2020) am 09.11.2016: 5. Anregungen und Beschwerden 5.1 Antrag auf Verschiebung des Ausbaus der Straßen "Am Rosenhagen/Eibenstraße" auf das Jahr 2021 Die CDU-Fraktion führt aus, dass in der Fraktion entschieden wurde, bei den Straßen „Am Rosenhagen/Eibenstraße“ und dem „Amsel-, Meisen- und Zeisigweg“ in Nienhagen heute noch keine Entscheidung zu treffen, sondern zunächst die Informationen aus der heutigen Sitzung und die Anfragen der Einwohner in der Fraktion erneut zu diskutieren. Seitens der SPD-Fraktion wird ebenfalls weiterer Beratungsbedarf gesehen. Ebenso sollte zunächst mit den Eigentümern der Straßen „Am Rosenhagen/Eibenstraße“ gesprochen werden, ob deren Antrag nunmehr zurückgezogen werden würde, da das geforderte Gutachten vorliegen würde. Evtl. würde die Fraktion einer Verschiebung auf 2020 zustimmen, jedoch unter dem Hinweis, dass es aufgrund der generellen Preissteigerungen teuer werden würde. Darüber hinaus sei das vorgeschlagene mögliche Finanzierungsverfahren der Nienhägener auch von Interesse für andere Bürger. In der Fraktion Bündnis 90 / die Grünen werden die Straßenbauprogramme differenziert gesehen. Die Maßnahme „Am Rosenhagen/Eibenstraße“ werde nicht als KAG-Maßnahme gesehen. Hier läge die Zuständigkeit beim Abwasserwerk, da die Schäden in der Straße direkt über den geschädigten Kanälen legen. Hier müsse an erster Stelle der Kanal repariert werden und dieses werde nicht als KAG-Maßnahme gesehen. Wenn die Stellen sodann ordnungsgemäß instandgesetzt werden würden, wären die Straßen noch mindestens 15 Jahre befahrbar. In Nienhagen seien tatsächliche Absackungen vorhanden, aufgrund fehlendem Unterbau. Dort müsse tatsächlich eine Sanierung durchgeführt werden. Darüber hinaus müsse ggf. das am 12.02.2014 beschlossene Verfahren (über die Vorgehensweise bei der Erneuerung von Straßen, die Beiträge nach dem KAG auslöst) erneut geändert werden, so dass die 1. Anliegerversammlung vorgezogen werden würde. Seitens der CDU-Fraktion wird das am 12.02.2014 beschlossene Verfahren selbst als gut befunden und der Ablauf habe sich deutlich verbessert. Hier müsse evtl. noch an einigen Stellen nachgebessert werden. Auch müsse evtl. die Sprache der Verwaltung „Laienhafter“ werden, so dass weniger Missverständnisse auftreten. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass die Straßen 2008 erstmalig mit aufgenommen wurden. Damals wurden Kosten i.H.v. 80.000,-- Euro geschätzt. In 2016 lägen die voraussichtlichen Kosten bereits bei 90.000,-- Euro. Wenn nunmehr weitere 15 Jahre gewartet werden würde, lägen die Kosten aufgrund der allgemeinen Preissteigerungen noch höher. Beschluss: Der Antrag wird zur weiteren Beratung zurück in die Fraktionen verwiesen. Beratungsergebnis: Zurückverwiesen