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Beschlusstext (Brandschutzbedarfsplan gem. § 22 Feuerschutzhilfeleistungsgesetz NW (FSHG))

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
8,8 kB
Erstellt
03.05.13, 01:01
Aktualisiert
03.05.13, 01:01
Beschlusstext (Brandschutzbedarfsplan gem. § 22 Feuerschutzhilfeleistungsgesetz NW (FSHG))

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Inhalt der Datei

Beschluss Hürtgenwald, den 02.05.2013 aus der Niederschrift über die 17. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Hürtgenwald vom 25.04.2013. öffentlicher Teil 1. Brandschutzbedarfsplan gem. § 22 Feuerschutzhilfeleistungsgesetz NW (FSHG) 66/2013 Beschluss: In Kenntnisnahme des Sachverhaltes und mit dem Hinweis, bei der Fahrzeugbeschaffung Sparsamkeit walten zu lassen, empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald den der Beschlussvorlage Nr. 44/2013 beigefügten Brandschutzbedarfsplan 2013 zu beschließen. Über die Ausführung des Brandschutzbedarfsplanes hat die Feuerwehr jährlich zu berichten. Darüber hinaus soll der Brandschutzbedarfsplan zur Fortschreibung alle zwei Jahre dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald zum Beschluss vorgelegt werden. einstimmig