Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
8,8 kB
Erstellt
03.05.13, 01:01
Aktualisiert
03.05.13, 01:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
Hürtgenwald, den 02.05.2013
aus der Niederschrift über die 17. Sitzung
des Bau- und Umweltausschusses der
Gemeinde Hürtgenwald vom 25.04.2013.
öffentlicher Teil
1.
Brandschutzbedarfsplan gem. § 22 Feuerschutzhilfeleistungsgesetz
NW (FSHG)
66/2013
Beschluss:
In Kenntnisnahme des Sachverhaltes und mit dem Hinweis, bei der Fahrzeugbeschaffung
Sparsamkeit walten zu lassen, empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss dem Rat der
Gemeinde Hürtgenwald den der Beschlussvorlage Nr. 44/2013 beigefügten Brandschutzbedarfsplan 2013 zu beschließen. Über die Ausführung des Brandschutzbedarfsplanes hat
die Feuerwehr jährlich zu berichten. Darüber hinaus soll der Brandschutzbedarfsplan zur
Fortschreibung alle zwei Jahre dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald zum Beschluss vorgelegt werden.
einstimmig